Der Verzicht auf eine direkte Abgasmessung bei Kraftfahrzeugen mit OBD, die ab dem 1. Januar 2006 erstmals zugelassen wurden, ist umstritten. Derzeit gilt:
Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose-Geräten wird das Abgasverhalten während des Fahrbetriebes permanent überwacht, eine Fehlfunktion wird dem Kraftfahrer angezeigt. Aus dem OBD-Speicher werden unter anderem auch die abgasrelevanten Messwerte, auch sporadische Fehler, ausgelesen.
Bei solchen Fahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2006 erstmals zugelassen wurden ist dann keine Abgasprüfung notwendig, wenn die technische Ausstattung der Abgasmessgeräte die OBD-Prüfung erlaubt und wenn alle Readiness-Codes auf Null gesetzt und keine Fehler im Fehlerspeicher hinterlegt sind. [1]
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