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Ergebnis 21 bis 24 von 24
  1. #21
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2001
    Motor
    1.8T
    MKB/GKB
    AWT

    Registriert seit
    20.05.2009
    Zitat Zitat von laubfrosch Beitrag anzeigen
    Mit der Begründung müsste die halbe Elektronik aus dem Unfallwagen in den Müll wandern. Und ein guter Teil der tragenden Teile (Haarrisse!) mit dazu. Aus Herstellersicht nachvollziehbar - warum sollte man die weitere Verwendung von Teilen aus einem Unfallwagen gestatten. Das führt zu zu unnötigen Haftungsrisiken und dazu entgeht dem Hersteller auch noch das Geschäft mit den Ersatzteilen.

    Das Risiko trägt also derjenige der Gebrauchtteile verwendet selber. Wer Bedenken hat soll eben lieber ein Neuteil kaufen und von Gebrauchtteilen die Finger lassen.
    Nein mit dieser Begründung geht das nicht.
    Das Airbag-System ist Lebensrettend, ob dein Motorsteuergerät irgendwann verreckt und du liegen bleibst ist wurscht.
    Wenn beim nächsten Unfall der Airbag oder die Gurtstraffer nicht funktionieren nicht mehr ganz so lustig.

    Gründe warum das Steuergerät getauscht werden muss fallen mir viele ein.
    Unter anderem auch Spannungsspitzen beim Zünden der Airbags sowie extreme mech. Belastungen.
    Evtl. sind bestimmte Schaltungen nur auf ein einmaliges auslösen ausgelegt und danach unbrauchbar oder es kann die sichere Funktion nicht mehr sichergestellt werden.

    Aus Spass kommt eine solche Vorschrift nicht,
    ginge es ums Geld verdienen hätte man sich etwas ausgesucht das häufiger zu tauschen ist.
    Ein grosser Anteil der Autos bei denen die Airbags auslösten sind wohl Totalschäden, da wird dann eh kein neues mehr verkauft.

    Vor einiger Zeit war auch für die Airbags selber alle 15 JAhre der Tausch vorgesehen, nicht weil man viel Geld verdienen wollte, sondern weil man die sichere Funktion nicht sicherstellen konnte.
    Jahre vor dem Ablauf dieser Frist wurde sie ja abgeschafft, Geld hat man also damit keins verdient.

  2. #22
    Benutzer Avatar von mills01
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1998
    Motor
    2.8 V6 Quattro
    MKB/GKB
    ALG / DAJ

    Registriert seit
    07.10.2007
    Wollte nochmal eben anfügen das mir das Geld nun vom Verkäufer erstattet wurde, werde mir nun ein neues Stg. holen um weiteren Ärger zu vermeiden.
    Danke nochmal für die Antworten!

    Gruß
    Geändert von mills01 (22.06.2014 um 00:02 Uhr)

  3. #23
    Erfahrener Benutzer Avatar von nighthawk
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1995
    Motor
    1.8
    MKB/GKB
    ADR/CPD

    Ort
    Münster
    Registriert seit
    31.12.2009
    Zitat Zitat von Destructor Beitrag anzeigen
    Vor einiger Zeit war auch für die Airbags selber alle 15 JAhre der Tausch vorgesehen, nicht weil man viel Geld verdienen wollte, sondern weil man die sichere Funktion nicht sicherstellen konnte.
    Jahre vor dem Ablauf dieser Frist wurde sie ja abgeschafft, Geld hat man also damit keins verdient.
    Ich habe mal gelesen oder gehört, daß dieses Wechselintervall aufgehoben wurde, weil man wohl sehr viele alte Airbags ausprobiert hat und jeder einzelne korrekt ausgelöst hat. Kann das jemand bestätigen?

  4. #24
    Benutzer Avatar von Cabriofreak
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2000
    Motor
    1.9 TDI
    MKB/GKB
    AJM

    Ort
    Saarbrücken
    Registriert seit
    19.10.2010
    Das gilt nur für die Airbags.

    Ein entsprechendes Schreiben von Audi habe ich mal gelesen.
    Das Ablauf Datum von Airbags wurde aufgrund mangelender Langzeiterfahrung eingeführt und später wieder aufgehoben. Es gibt keine Wechselintervall Pflicht mehr.

    Wäre ja auch zu schön allein der Fahrerairbag kostet ja schon so 500€ das mal plus evtl Seitenairbag etc.

    Grüße Cabriofreak

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