Hallo Audi-Freunde,
vor kurzem war ich mit dem A4 B5 AFN in einer freien Werkstatt in der der TÜV auch die ASU macht. Die Werkstatt hatte alle Vorarbeiten für die ASU erledigt und der TÜV-Mitarbeiter die ASU durchgeführt. Dazu hat er mächtig Gas gegeben und plötzlich ging mit Vollgas das Auto nicht mehr aus. Ein Werkstattmitarbeiter hat es dann doch irgendwie geschafft. Jetzt zu meiner Frage:
Der TÜV hat mein Auto kaputt gemacht und einen Schaden von ca. 700 Euro verursacht. Nach interner TÜV-Rechnungsprüfung lehnen die die Kostenübernahme ab, mit der Begründung, der Schaden habe nichts mit der Durchführung der ASU zu tun, sondern der Schaden hätte bei der hohen Laufleistung jederzeit eintreten können. Dies will ich nicht einsehen. Ich bin ein Langsamfahrer, deshalb hat mir die hohe Laufleistung des A4 nichts ausgemacht. Ich brauche niemanden, der im Stand Vollgas fährt, was ich nicht mal auf der Autobahn tue.
Seht ihr eine Möglichkeit, den TÜV zur Reparaturkostenübernahme (deren Versicherung) zu bewegen? Das technische Prüfprotokoll wird mir ab dem 14.07.10 vorliegen, dann kann ich genaue Auskunft geben.Ich danke euch für jede Hilfe.
Hallo vom 14.07.10,
ich habe jetzt den "Nachweis über die Durchführung der AU" bekommen. Da steht unter "Abregeldrehzahl" Fzg-Solldaten Min: 4800; Fzg-Solldaten Max: 5200; Fzg-Istdaten 5070
Unter "Gasausstoß 1" bei Abregeldrz 5080;
"Gasausstoß 2" bei Abregeldrz 5130;
"Gasausstoß 3" bei Abregeldrz 5140
Rolf
Lesezeichen