Ergebnis 1 bis 13 von 13
  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von bam.ventura
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2003
    Motor
    2.5 TDI V6
    MKB/GKB
    BDG

    Registriert seit
    28.08.2009

    Nagel im Reifen was nun???Vulkanisieren oder Neuer???

    Hey Leute
    musste leider heut feststellen das in meiner Lauffläche eine schöne Schraube steckt

    er hällt zwar einigermaßen Luft aber so kann man ja schlecht auf Dauer rumfahren...
    Es is ein pirelli 235/35/zr19
    da meine Reifen fast nagelneu sind bin ich ziemlich angekotzt da der Schlappen mal eben 250 taken kostet

    gibt's da irgendwie ne möglichkeit das zu Flicken oder das Loch zu vulkanisieren???


    MfG
    flp

  2. #2
    Benutzer Avatar von Fonsi
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1996
    Motor
    1.8
    MKB/GKB
    ADR

    Ort
    Borken
    Registriert seit
    11.05.2010
    Blog-Einträge
    2
    Hallo,
    jeder Reifenhändler kann dir den Reifen flicken, nur weiss ich aus dem Stand nicht, wie das mit ZR Reifen aussieht.

    Nachtrag: Habe gerade noch was interessantes gefunden auf folgender Homepagewww.passatplus.de

    Reifenreparatur
    Wenn euch irgendein Reifenhändler oder eine Werkstatt (wie mir auch) erzählt, daß das
    Flicken von Autoreifen verboten sei, so ist das schlichtweg falsch. Manchmal wird auch
    behauptet daß das Flicken von Hochgeschwindigkeitsreifen verboten sei.
    Tatsächlich heißt es in §36 der StVZO aber richtigerweise unter Absatz...


    5.
    Reifeninstandsetzung:
    Die Reifeninstandsetzung muß fachgerecht durchgeführt sein.


    5.1
    Warmvulkanisation:
    Laufflächenverletzungen, die bis zum Reifenzwischenaufbau bzw. Gürtel reichen oder hindurchgehen sowie Schäden an den Seitenwänden müssen durch Warmvulkanisation instandgesetzt werden.


    5.2
    Kaltvulkanisation:
    Eine Instandsetzung durch Kaltvulkanisation ist nur bei Stichverletzungen im
    Bereich der Lauffläche und nur bis 6 mm Schadensausdehnung - an der Reifeninnenseite gemessen - zulässig. Dabei muß der Stichkanal ausgefüllt und die Verletzung an der Innenseite mittels Deckenpflaster verschlossen sein.


    5.2.2
    [FONT=Arial]Nagelstichverletzungen an schlauchlosen PKW-Diagonalreifen dürfen auch durch einvulkanisierte Gummipropfen im montierten Zustand des Reifens instandgesetzt sein.

    5.3
    Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens ist nicht zulässig.

    5.4
    Abdichtungen mittels Pannenspray sind nur als Notbehelf anzusehen.
    Geändert von Fonsi (05.06.2010 um 20:12 Uhr)

  3. #3
    Benutzer Avatar von Defrager
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2003
    Motor
    1.9 TDI PD
    MKB/GKB
    AVF/FYA

    Ort
    Mechernich
    Registriert seit
    01.04.2010
    Hatte das selbe Problem !!

    ZR Reifen dürfen nicht geflickt werden.Es dürfen nur Reifen die bis 210 km/h zugelassen sind geflickt werden.

    Musste mir auch einen neuen holen .....

  4. #4
    Forensponsor Avatar von Catana
    Modell
    kein Audi A4/S4
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2012
    Motor
    3.0 TDI V6 Quattro
    MKB/GKB
    CGQB /

    Ort
    Sauerländle
    Registriert seit
    08.11.2005
    Blog-Einträge
    1
    ja kenne ich 2 Stück weil ich auf der Fahrerseite beide auf einmal zerschossen bekommen habe....
    Vier wichtige Worte: Einen Scheiß muss Ich....

  5. #5
    Moderator Avatar von fctriesel
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1996
    Motor
    1.9 TDI
    MKB/GKB
    AFN/DHF

    Ort
    Vogelsberg
    Registriert seit
    28.11.2003
    Zitat Zitat von Fonsi Beitrag anzeigen
    Hallo,
    jeder Reifenhändler kann dir den Reifen flicken, nur weiss ich aus dem Stand nicht, wie das mit ZR Reifen aussieht.

    Nachtrag: Habe gerade noch was interessantes gefunden auf folgender Homepagewww.passatplus.de

    Reifenreparatur
    Wenn euch irgendein Reifenhändler oder eine Werkstatt (wie mir auch) erzählt, daß das
    Flicken von Autoreifen verboten sei, so ist das schlichtweg falsch. Manchmal wird auch
    behauptet daß das Flicken von Hochgeschwindigkeitsreifen verboten sei.
    Tatsächlich heißt es in §36 der StVZO aber richtigerweise unter Absatz...


    5.
    Reifeninstandsetzung:
    Die Reifeninstandsetzung muß fachgerecht durchgeführt sein.


    5.1
    Warmvulkanisation:
    Laufflächenverletzungen, die bis zum Reifenzwischenaufbau bzw. Gürtel reichen oder hindurchgehen sowie Schäden an den Seitenwänden müssen durch Warmvulkanisation instandgesetzt werden.


    5.2
    Kaltvulkanisation:
    Eine Instandsetzung durch Kaltvulkanisation ist nur bei Stichverletzungen im
    Bereich der Lauffläche und nur bis 6 mm Schadensausdehnung - an der Reifeninnenseite gemessen - zulässig. Dabei muß der Stichkanal ausgefüllt und die Verletzung an der Innenseite mittels Deckenpflaster verschlossen sein.


    5.2.2
    [FONT=Arial]Nagelstichverletzungen an schlauchlosen PKW-Diagonalreifen dürfen auch durch einvulkanisierte Gummipropfen im montierten Zustand des Reifens instandgesetzt sein.

    5.3
    Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens ist nicht zulässig.

    5.4
    Abdichtungen mittels Pannenspray sind nur als Notbehelf anzusehen.
    Da haben sie dir aber ne schöne Futt auf die Backe gemalt.
    Das steht so nicht im gerinsten in der StVZO.
    Sent from my Nokia 3210.

  6. #6
    Benutzer Avatar von Fonsi
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1996
    Motor
    1.8
    MKB/GKB
    ADR

    Ort
    Borken
    Registriert seit
    11.05.2010
    Blog-Einträge
    2
    Zitat Zitat von fctriesel Beitrag anzeigen
    Da haben sie dir aber ne schöne Futt auf die Backe gemalt.
    Das steht so nicht im gerinsten in der StVZO.
    Habe das nur von einer anderen Homepage kopiert, wie ich schon oben geschrieben habe , ob das so richtig,was da steht, habe ich nicht überprüft,sorry
    Gruß
    Fonsi

    p.s. anscheinend wurde der Absatz §36 im Jahr 2001 gestrichen, vielleicht findet man deswegen nicht mehr.
    Habe hier noch auf http://www.m-landmann.eu/reifenreparatur_01.htm folgendes gefunden:

    Früher wurde die Reparatur im §36 STVZO im Absatz 5 geregelt. Dieser Absatz wurde jedoch im März 2001 vom Bundesverkehrsministerium durch das Inkrafttreten der RICHTLINIE FÜR DIE INSTANDSETZUNG VON LUFTREIFEN ersatzlos gestrichen.
    Grundsätzlich sagt die Richtlinie und der §36 StVZO nichts zum Thema Geschwindigkeitsindex der reparierten Reifen aus. Das bedeutet es gibt keine gesetzliche Beschränkung in dieser Hinsicht und damit ist eine Reparatur von Reifen bis hin zum Geschwindigkeitsindex Y bzw. ZR nicht verboten. Absatz 3.2 enthält allerdings einen Satz, der auf Beschränkungen durch den Reifenhersteller hinweist. „Die Informationen des Reifenherstellers zur Reifeninstandsetzung sind dabei zu beachten.“. Wenn es also schriftliche und der Allgemeinheit zugängliche Aussagen des Reifenherstellers gibt, dann könnten so weitere Einschränkungen für bestimmte Reifen hinzukommen.



    Ich denke, am besten wird dir deine Werkstatt wohl sagen können, ob du den Reifen flicken kannst oder nicht.
    Gruß
    Fonsi
    Geändert von Fonsi (05.06.2010 um 21:28 Uhr)

  7. #7
    Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    33014
    Registriert seit
    28.06.2008
    ich habs so gemacht
    hab gesagt "entweder ihr flickt mir den oder ich fahr so weiter "
    brav gelächelt <-- so in etwa
    und 15 min später mit einem lächeln auch wieder weggefahren

  8. #8
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-Row
    Registriert seit
    02.02.2003
    Zitat Zitat von kato84 Beitrag anzeigen
    ich habs so gemacht
    hab gesagt "entweder ihr flickt mir den oder ich fahr so weiter "
    Tja und da häte ich dich Fahren lassen, denn DU hast sicherlich nicht die Kompetenz zu Urteilen ob der Reifen reparabel ist oder nicht. Deswegen gibt es eigentlich Fachhändler und die lehnen sich mitunter eben nicht so gern ausm Fenster und reparieren alles, denn eines Steht fest, fliegt der Reifen dann auseinander obwohl er von der Fa repariert wurde wird auf der Fa rumgehackt und diese vorm Kadi gezerrt weil die ja zu Blöde waren den Reifen zu Reparieren. Die wenigsten Firmen aber haben gerade deswegen keine Lust mehr darauf Reparaturen durchzuführen da sie eben dazu gezwungen sind Garantie darauf zu geben die sie teilweise eben wegen der nicht unbedingt Sichtbaren Beschädigung nicht geben können.
    Es sollte schon überlegt werden ob und was man Repariert, wozu natürlich die Richtlinien erstellt wurden die als Arbeitsvorlage den Reifenfirmen dienen, die übrigens für die Reifenreperatur besonders geschultes Personal haben müssen.
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  9. #9
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von Rotlicht
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    28832 Achim
    Registriert seit
    18.03.2008
    Hallo

    Wir haben hier einen Reifendealer, der die Pneus fachmännisch und auch mit jedem Geschwindigkeitsindex repariert!

    ABER: Wenn es sich um einen schönen teuren Reifen in 19" handelt, an dem er einen kleinen Euro Gewinn machen kann (reparieren kostet ca. 20-35 Euro), dann wird gesagt:
    Geht nicht. Bitte einen neuen kaufen. Ich bestell den und der ist heute Mittag da. Oder halt direkt Achsweise 2 Neue Pneus je nach Alter und Restprofil.

    Und das finde ich nicht ok! Sicherlich kann man in einen Reifen nicht hineinschauen, als Laie, aber wenn Fachpersonal vor Ort ist, die darauf geschult worden sind, Reifen zu reparieren, dann sollte dieser "Service" nicht Umsatzgesteuert ablaufen! Und auf Kosten der unwissenden Autofahrer.

    Greetz

  10. #10
    Forensponsor
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    18.12.2007
    ich hatte letztes Jahr auch das 'Glück' und hab mir was eingefahren.
    Meine 20'' reifen kosten auch einiges, aber an der Sicherheit spare ich bestimmt nicht, deshalb hab ich mir sofort einen neuen Reifen bestellt und hab das Auto stehen lassen.

  11. #11
    Benutzer Avatar von david.globe
    Modell
    Audi S4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2012
    Motor
    3.0 TFSI V6 Quattro
    MKB/GKB
    CGWC / NSC

    Ort
    Berka/Werra
    Registriert seit
    05.01.2010
    ZR-Reifen bzw Reifen mit geschw.symbolen W,Y u ZR dürfen rep. werden aber eben nur bis 3 mm.
    D.h. wenn die schraube zum beispiel einen Durchmesser von 4mm hat ist der Reifen als *Schrott* zu beurteilen.
    Es ist ganz einfach so das die meisten *schlechten Reifendienste* sich da nicht ran trauen.

    mfg David

  12. #12
    Erfahrener Benutzer Avatar von bam.ventura
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2003
    Motor
    2.5 TDI V6
    MKB/GKB
    BDG

    Registriert seit
    28.08.2009
    dann werd ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen aber mal schaun...

    so sieht das ganze bei mir aus


  13. #13
    Benutzer Avatar von david.globe
    Modell
    Audi S4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2012
    Motor
    3.0 TFSI V6 Quattro
    MKB/GKB
    CGWC / NSC

    Ort
    Berka/Werra
    Registriert seit
    05.01.2010
    Ohja... Ich sags nur ungern aber 1.Das sieht gröser wie 3mm aus und 2. Ist das schon fast zu dicht am Schulterbereich des Reifens.

    Also *Fachgerecht* is an dem Reifen nix mehr zu machen... schade drum

    mfg David

Ähnliche Themen

  1. Kann man den Reifen vulkanisieren?
    Von the_damien im Forum Räder & Reifen
    Antworten: 27
    Letzter Beitrag: 09.10.2010, 12:03
  2. 8E/B6: Reifen stehen nicht im gutachen was nun?
    Von A4AvantRrider im Forum Räder & Reifen
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 11.05.2009, 21:42
  3. Re: Nagel im Winterreifen .. neu oder flicken ?
    Von Tobus im Forum Räder & Reifen
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 03.10.2006, 15:09
  4. Re: Neuer Reifen / alte Reifen
    Von DIGGER im Forum Räder & Reifen
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 03.03.2003, 16:04

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •