Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2002
    Motor
    2.0
    MKB/GKB
    ALT/FSF

    Ort
    Bln
    Registriert seit
    07.07.2009

    8E/B6: Muss Felge / Reifenkombi eingetragen werden?

    Hallo,

    Folgende Rahmenbedingungen:
    - im Fahrzeugschein Teil I steht nur die Auslieferungs-Reifengröße/Kombination drin: 195/65 R15 91V
    - im Fahrzeugschein Teil II steht nix drin, dafür gibt es ja jetzt die COC-Papiere, die ich aber nicht habe.
    - im alten Fahrzeugbrief stehen die Kombinationen drin, u.a diese: 235/45 R17 93Y auf Felge 7.5J17H2 ET45mm
    - vom alten Fahrzeugbrief habe ich die als "ungültig gestempelte" Kopie.

    - nun soll Felge AEZ Wave 7.5 x 17 ET40 und Bereifung 225/45 R17 94V rauf
    - Felge hat ABE/Gutachten und ist darin für mein Audi zugelassen
    - laut dem ABE/Gutachten der Felge ist die Bereifung zulässig


    Frage:
    - Muss die Felge und diese Bereifung noch abgenommen und irgendwo eingetragen werden oder ist es ausreichend, dass die Größe 17Zoll im alten Fahrzeugbrief steht?
    - Ist es etwa doch erforderlich die COC-Papiere extra anfertigen zu lassen?
    - Muss die Bereifung noch irgendwo eingetragen werden oder ist da die ABE der Felge ausreichend?

    Ich sehe da nicht durch. Habe bereits unterschiedl. Versionen gehört..
    Kann mir das jemand klar beantworten?

    Danke und Gruß.
    Carsten

  2. #2
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

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    D-Row
    Registriert seit
    02.02.2003

    Re: 8E/B6: Muss Felge / Reifenkombi eingetragen werden?

    Die COC Papiere für deinen Wagen sollte dir jeder Audi Händler besorgen oder du versuchst es mal hier: https://coc.vw-transport.de/jctvwtp/portal/vw/vwt/ wird aber Nicht Kostenlos sein.

    ALLE Rad/Reifenkombinationen die nicht im COC Papier vermerkt sind MÜSSEN Eingetragen/Abgenommen werden. Wenn ich mir aber die ABE der Felge anschaue dann finde ich nur das:

    11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält

    Da bei dir die Reifengröße aber schon eingetragen ist, sollte eine weitere Abnahme/Eintragung nicht nötig sein. Zur Vorsicht würde ich aber mal mit der ABE zum Tüv fahren und dort nachfragen!
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  3. #3
    Benutzer
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    Audi A4 8E/B6
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    Re: 8E/B6: Muss Felge / Reifenkombi eingetragen werden?

    Vielen Dank für die Antwort. Ich werde es so angehen.

    Die COC-Papiere konnte ich unter dem Link kostenlos bestellen.
    Kostenlos deshalb, da es in meinem Fall eine Erstausstellung des Dokuments für mein Fahrzeug ist (wird anhand der Fahrgestellnummer auf der Bestellseite geprüft).

    Nurmal zu dem Thema COC-Papiere ..

    Grüße!
    Carsten.

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