Hallo,
Folgende Rahmenbedingungen:
- im Fahrzeugschein Teil I steht nur die Auslieferungs-Reifengröße/Kombination drin: 195/65 R15 91V
- im Fahrzeugschein Teil II steht nix drin, dafür gibt es ja jetzt die COC-Papiere, die ich aber nicht habe.
- im alten Fahrzeugbrief stehen die Kombinationen drin, u.a diese: 235/45 R17 93Y auf Felge 7.5J17H2 ET45mm
- vom alten Fahrzeugbrief habe ich die als "ungültig gestempelte" Kopie.
- nun soll Felge AEZ Wave 7.5 x 17 ET40 und Bereifung 225/45 R17 94V rauf
- Felge hat ABE/Gutachten und ist darin für mein Audi zugelassen
- laut dem ABE/Gutachten der Felge ist die Bereifung zulässig
Frage:
- Muss die Felge und diese Bereifung noch abgenommen und irgendwo eingetragen werden oder ist es ausreichend, dass die Größe 17Zoll im alten Fahrzeugbrief steht?
- Ist es etwa doch erforderlich die COC-Papiere extra anfertigen zu lassen?
- Muss die Bereifung noch irgendwo eingetragen werden oder ist da die ABE der Felge ausreichend?
Ich sehe da nicht durch. Habe bereits unterschiedl. Versionen gehört..
Kann mir das jemand klar beantworten?
Danke und Gruß.
Carsten
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