Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2006
    Motor
    3.0 TDI V6 Quattro
    MKB/GKB
    BKN

    Registriert seit
    23.09.2009

    8E/B7: Getriebe Gewährleistungsfrage

    Hi,

    habe mir im Oktober 09 eine A4 3.0 TDI Tiptronik gekauft.
    Von einem freien Gebrauchtwagenhändler. Der Motor hat seit einiger Zeit verstärkte Drehzahlschwankungen. Generell hat er diese schon seit anfang an. Allerdings waren sie am Anfang kaum wahrnehmbar. Die Drehzahlschwankungen machen sich folgendermaßen bemerkbar: Bei kalten Motor und bei konstanten Schubbetrieb im 3. und 4. Gang zwischen 1400 und 1600u/min schwankt die Drehzahl um ca. 100-200U/min immer hoch und runter. Die Geschwindigkeit bleibt hierbei gleich.
    Wenn der Motor warm ist, ist das Problem weg.

    Ich habe schonmal mit einen relativ erfahrenen Audi Mechaniker gesprochen. Dieser meinte, dass man mal das Getriebeöl wechseln sollte und hierdurch das Problem lösen könnte.

    So nun zu meinem Problem. Der Wagen ist ja keine 6 Monate alt und hat noch die Gewährleistung vom GebrauchtwagenHändler.
    Dieser sagte mir, dass ich zu Audi fahren soll, die den Fehler analysieren und ich ihm dann alles zusenden soll. Er entscheidet dann, ob gezahlt wird.
    Frage ist nun, wenn es am Öl liegt, ob dies nicht unter Verschleißteile fällt und der Händler die Zahlung verweigern kann. Dichtungen werden generell auch nicht bezahlt, aber diese müssten ohne den Scahden ja auch nicht ersetzt werden.

    WEnn der Händler die Instandsetzung verweigert, muss ich natürlich auch die Kosten bei Audi für die Fehlerfindung zahlen. (Fehlerspeicher ist leer, dauert evtl. länger)

    Wenn ich schon vorher weiss, dass der Händler nicht zahlt, würde ich das Öl selber wechseln.

    Das größte ist, dass ich bei dem Gebrauchtwagenhändler damals extra eine GebrauchtwagenGarantie für 500 Euro dazu erworben hab. Jetzt sagt er auf einmal, dass nur die (ohne gesetzlich vorgeschriebene) Gebrauchtwagen Gewährleistung abgeschlossen habe...da habe ich mich wohl ein wenig übers Ohr hauen lassen...


    Mfg Sebastian

  2. #2
    Benutzer
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    Audi S4 8E/B7
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    4.2 V8 Quattro
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    Re: 8E/B7: Getriebe Gewährleistungsfrage

    Die frage ist was du halt damals auf dem vertrag unterschrieben hast.

    Steht da zb das der mit diesem Fehler verkauft worden ist, oder ist dir das erst später aufgefallen?

    wenn später,d ann gilt innerhalb der ersten 6 monate noch die beweislastumkehr, dh er muss idr nachweisen, das der fehler nicht zum kaufzeitpunkt vorlag. Wenn er das nciht kann, MUSS er dir den schaden oder sonstewas bezahlen, wenn es sich um einen defekt handelt, da du ein funktionstüchtiges kfz gekauft hast.

    Wurde im Kaufvertrag der Fehler, Bastelfahrzeug etc geschreiben dann siehsts mau aus.

    btw warum den umweg über audi gehen. Stell ihm die karre aufn hof, sag dreh dich und rotiere ich will das mein fahrzeug läuft.

  3. #3
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    Re: 8E/B7: Getriebe Gewährleistungsfrage

    ne der fehler wurde nicht vermerkt. also wurde mir eine intaktes Fzg. verkauft.
    steht auch sicherlich nichts von Bastlerfahrzeug.

    Der Händler hat keine Werkstatt und müsste den wagen auch wegbringen.
    Daher empfiehlt er den Wagen direkt zu audi zu bringen.
    Obwohl das für ihn natürlich auch alles teurer wird...ein wenig seltsam.

    Also kann er generell nicht ankommmen und sagen, dass das öl an sich ein verschleißteil ist und die zahlung verweigern?
    Eindeutige Verschleißteile sind für mich bremsbeläge oder Kupplungsbeläge etc.

    Aber generell könnte er im nachhinein sagen, dass ihm der Audi Händler zu teuer ist und ich ihn den wgen vorbeibringen muss?!

  4. #4
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    Re: 8E/B7: Getriebe Gewährleistungsfrage

    Du hast ja an sich keinen schaden. Du hast nur iene Drehzahlschwankung. Dh. fdu gehst zu deinem verkäufer und sagst ihm hier pass auf das is, finde ne lösung. Was er dann macht ist sein ding.
    Wenn er dich zu audi schickt, dann lass dir das von ihm schriftlich geben wegen der kostenübernahme, das nicht du zu audi gehst, sondern er den wagen sozusagen bei audi zur reperatur abgibt.
    Das er keien werkstatt hat entbindet ihn nicht von der Haftung möglicher schäden (was nun ist wird erst eine diagnose zeigen)

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