Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von El_Mat@dor
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2011
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    CAGA/LLN

    Ort
    Köln
    Registriert seit
    10.06.2007

    8D/B5: Allgemeine Frage zur Eintragung

    Hallo Leute,

    ich werde mir demnächst ein neues Fahrwerk einbauen.

    Wie lange habe ich Zeit es dem Tüv vorzuführen?

    Hintergrund:

    Ich arbeite in einer Werkstatt und kann diese Samstags für Reparaturen an meinem eigenen Wagen nutzen. Wenn ich aber samstags das Fahrwerk einbaue, kann ich es frühstens montags eintragen lassen...
    Wie sieht es aus wenn ich ausgerechnet an diesem Wochenende angehalten werde? Bekomme ich dann Ärger?

    Danke für Eure Antworten

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von checker01
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    Mittelhessen
    Registriert seit
    04.11.2004

    Re: 8D/B5: Allgemeine Frage zur Eintragung

    Ja, dann bekommst du Ärger.
    Eigentlich muss der erste Weg zur Prüfbehörde gehen, hast aber eher wenig Argumente wenn du um 23 Uhr Samstag Abends angehalten wirst.
    Neid ist die deutsche Form der Anerkennung
    VCDS-Service Mittelhessen

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von booorsti
    Modell
    Audi RS4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    4.2 V8 Quattro
    MKB/GKB
    BNS/JMH/HNR

    Ort
    Ostfriesland
    Registriert seit
    08.01.2008

    Re: 8D/B5: Allgemeine Frage zur Eintragung

    In den meisten Fällen sind die Menschen von der Rennleitung dann aber doch menschlich. Wenn du das Samstags einbaust, an dem WE angehalten wirst und denen das erklärst, dass das am SA eingebaut wurde, weil du das beruflich sonst net schaffen könntest und Montag deinen Termin beim TÜV hast, dann werden die normalerweise nix sagen.

    mfg booorsti

  4. #4
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-Row
    Registriert seit
    02.02.2003

    Re: 8D/B5: Allgemeine Frage zur Eintragung

    Sorry aber ich denke das da NIX ist mit Verständlichkeit, die sind doch nicht aufm Basar. Sa einbauen also auch Sa vorführen oder Auto bis Montag stehen lassen. Nur die Fahrt zur Vorführung und ggfls. zurück bei nicht bestandener Abnahme ist OK. Hab auch mal Sa Nacht die kelle bekommen und die 3 Punkte und 115 Mark abgedrückt weils noch nicht eingetragen war.
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  5. #5
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1999
    Motor
    1.8T Quattro
    MKB/GKB
    ANB

    Registriert seit
    11.06.2009

    Re: 8D/B5: Allgemeine Frage zur Eintragung

    Inzwischen gibts selten mehr als eine Mängelkarte, kostet dich dann nen 10er.
    Würde mir wegen ein paar Tagen nicht ins Hemd machen...

  6. #6
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2002
    Motor
    1.8T Quattro
    MKB/GKB
    AVJ

    Registriert seit
    24.04.2010
    Rein rechtlich erlischt mit der Änderung die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs. Nur Fahrten zur Wiedererlangung der BE sind zulässig (Fahrt zum TÜV). Wie das geahndet wird ist sicher unterschiedlich aber ermutigen würde ich niemanden dazu - z.B. reicht ein Unfall und man steckt in argen Schwierigkeiten.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von s4phil
    Modell
    Audi S4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1999
    Motor
    2.7 V6 BiTurbo Quattro
    MKB/GKB
    RS AZR|DSY

    Ort
    Thüringen
    Registriert seit
    09.05.2007
    Mach doch einfach eine Achsvermessung (musst du eh machen). Da steht dann ja das Datum drauf und als Grund für die Achsvermessung schreibst du Fahrwerksumbau.
    Audi A4 B5 1.8T + X Daylie | Audi (R)S4 B5 + XX

  8. #8
    Benutzer Avatar von DeteEmm
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.7 TDI
    MKB/GKB
    BPP

    Registriert seit
    26.01.2010
    Hi,

    Also ich würde mal sagen, das hängt auchein wenig davon ab, ob alles vorschriftsmäßig ausgeführt wurde. Wenn es sich um eine extreme grenzwertige Tieferlegung handelt, dann würden die Beamten den Wagen vielleicht sogar stillegen, wenn es aber 30mm sind, und das Rad Rundum frei dreht, dann wirds wohl eher eine Mängelkarte....Rein Rechtlich ist es wie oben beschrieben.... Die BE erlischt.... Aber du musst ja die Beamten in deiner Umgebung besser kannen... wie die mit sowas umgehen....Bei mir im Nachbarort nehmen die die leute nach allen Regeln der Kunst hoch, und versuchen denen das leben so schwer zu machen wie es nur geht, bei mir im Ort dagegen ist es eher die Mängelkarte....

    Ob man nach einem Unfall mehr in schwierigkeiten steckt hängt davon ab, ob die Beamten dir nachweisen können, das es mit einem Serienmäßigem Fahrwerk nicht zum Unfall gekommen wäre....

    Ein Problem ist, das die meisten Fahrer, die mit einer nicht eingetragenen Tieferlegung in eine Kontrolle geraten, meinen behaupten zu müssen das das Fahrwerk erst am Vortag eingebaut wurde, usw.. und die Beamten haben Schwierigkeiten diesen Aussagen glauben zu schenken...

    UND, gaaaanz wichtig, es hängt immer davon ab wie die einen Anhalten, und wie man kooperiert, kommt man mit 80kmh in einer 30er-Zone um die Ecke, ist das Verhältniss natürlich ein wenig vorbelastet..... und das mit der kooperation ist dann schon wieder schwierig....


    Und direkt nach Fahwerkseinbau eine Achsvermessung zu machen halte ich nicht für richtig, da das Fahrwerk sich noch setzt, und somit ein korrigieren der Achsgeometrie nach einigen Wochen, in meinen Augen wesentlich sinnvoller ist.
    Geändert von DeteEmm (05.05.2010 um 08:40 Uhr)

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