Was muß man beim nachrüsten von Xenon beachten?
Zusammengefaßt gilt folgendes:
Nur Xenonscheinwerfer sind zulässig, das bestücken von Halogenscheinwerfer mit HID-Nachrüstsätzen ist nicht gestattet.
Zusätzlich ist eine Scheinwerferreinigungsanlage (SRA) und eine Automatische Leuchtweitenregulierungen (ALWR) zwingend notwendig.
Außnahmeregelungen gibt es keine auch wenn im Internet "Gutachten" kursieren, diese sind leider ungültig!
Neu: Welche Vorschriften gelten für die lichtechnischen Einrichtungen?
Hier findet ihr eine Übersicht der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen und deren Anbau.
Diese Zusammenfassung wurde erstellt um die amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer und die Prüfingenieure bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
man liest im Netz so manch Gutes aber auch Schwachsinn über die Scheinwerfer.
Es gibt verschidene Typen und es können nicht alle gleich "behandelt" werden. Das gilt für Halogen-, sowie Xenonscheinwerfer. Meine sind vom 2004er Modelljahr.
Ich hatte es satt, durch Wasser und "Staub" ein so mieses Licht zu haben, wie ein alter Audi 200. Und das mit Xenon. Da war mein alter A4/B5 Facelift mit H7 noch besser. Leider kommt die Reinigung nicht an nagelneue Scheinwerfer heran, aber es sind Welten zwischen vorher und danach!
Also habe ich die Dinger demontiert, gereinigt und trocken gelegt. Dazu eine Anleitung als Ergänzung zum Ausbau- und Trockenlegungs-FAQ geschrieben.
Nachgerüstetes Tagfahrlicht: Lampen oft falsch montiert!
Bei der Nachrüstung von Tagfahrlichtern wird oft wenige sachkundig vorgegangen. Das kann aber problematisch werden und im Zweifelsfall sogar den Verlust der Betriebserlaubnis herbeiführen. Einige Tipps, wie man es richtig macht.
Nachgerüstete Tagfahrleuchten sind bei Autofahrern beliebt - aber längst nicht immer richtig montiert. Worauf Hobbyschrauber achten sollten, erläutert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn.
Fehler beim Anbau können leicht dazu führen, dass es bei der Hauptuntersuchung Ärger mit dem Prüfer gibt. Im schlimmsten Fall erlischt sogar die Betriebserlaubnis. Dann ist der Versicherungsschutz für das Fahrzeug nicht mehr gewährleistet. Der ZDK gibt deshalb
Tipps für die richtige Montage:
Zulassung: Die Nachrüstleuchten müssen für den Straßenbetrieb in Deutschland zugelassen sein. Legale Lampen sind laut dem ZDK mit einem E im Kreis und den Buchstaben RL für "Running Light" markiert. Ist diese Kennzeichnung nicht vorhanden, besser die Finger davon lassen.
Ausrichtung: Für die Einbauposition gelten klare Vorschriften. So dürfen Tagfahrleuchten nicht niedriger als 25 Zentimeter und nicht höher als anderthalb Meter über der Straße montiert sein. Als Mindestabstand zwischen den Leuchten sind 60 Zentimeter festgelegt. Von der Fahrzeugkante dürfen sie höchstens 40 Zentimeter entfernt sein.
Anschluss: Häufig werden auch Fehler beim Anschluss der Lampen ans Bordstromnetz und bei der Schaltung gemacht. Tagfahrleuchten seien in der Regel kein Ersatz für das Standlicht, stellen die ZDK-Experten klar. Ausgenommen sind speziell dafür entwickelte Kombi-Leuchten: Mit gedimmter Lichtleistung lassen sie sich legal als Positionslicht nutzen. Das serienmäßige Standlicht muss dann allerdings abgeklemmt werden. Auch darf das Tagfahrlicht nicht zusammen mit dem Abblendlicht leuchten - mit den Rücklichtern dagegen schon.
LED-Technik: Wer sich für Nachrüstleuchten entscheidet, sollte zu LED-Lampen greifen, rät der ZDK. Sie haben in der Regel eine vergleichsweise lange Lebensdauer und verbrauchen nur rund 10 Watt Strom. Zum Vergleich: Das Abblendlicht eines Pkw benötigt rund 150 Watt.
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