Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1996
    Motor
    1.8
    MKB/GKB
    ADR / DHZ

    Registriert seit
    29.05.2008

    8D/B5: Pannenspray statt Ersatzrad erlaubt?

    Hallo,

    ist es erlaubt, mit Pannenspray statt Ersatzrad zu fahren? Also auch generell für bestimmte Fabrikate z.B., die anerkannt sind oder sowas?

    Inwiefern das sinnvoll ist wg. Panne und so, sei mal dahingestellt.

  2. #2

    Re: 8D/B5: Pannenspray statt Ersatzrad erlaubt?

    ja es ist erlaubt !! bei mir ist das ersatz rad auch weg seitdem ich gas habe !! bei mir im kofferaum liegt nur noch eine flasche pannenspray sonst nichts mehr !! war auch beim tüv und die sagten auch das es völig ok sei .

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von bauks
    Modell
    kein Audi A4/S4
    Baujahr
    2015
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    AWJ

    Ort
    Huckingen
    Registriert seit
    08.11.2002

    Re: 8D/B5: Pannenspray statt Ersatzrad erlaubt?

    E-Rad ist überhaupt keine Pflicht warum sollte also das Pannenspray nicht gehen (das Zeug habe ich aber auch bereits entsorgt weil einige Jahre über "Haltbarkeitsgrenze" und ich keine Lust habe, alle X Jahre neues Gel zu kaufen).

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von badavalanche1
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2014
    Motor
    3.0 TDI V6 Quattro

    Ort
    Mitten im Nirgendwo
    Registriert seit
    18.02.2006

    Re: 8D/B5: Pannenspray statt Ersatzrad erlaubt?

    Wurde schon zig mal durchgekaut.
    Brauchst nix mitführen, weder Spray, noch E-Rad.
    Kannst aber im Falle einer Panne, wenn du dadruch den Verkehr behinderst, dass du halt nix zum reparieren mit hast, belangt werden.

    Aber wie oft kommt das vor? Also raus damit

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