Eigentlich stellt sich die Frage mit der MwSt bei einem Totalschaden gar nicht. Es wird dann ja ein Gutachten (auf Kosten des Verursachers) geben und da steht der Restwert des Fahrzeugs drin und auch der Zeitwert vergleichbarer Autos. Lässt man sich ausbezahlen, bekommt man eben die Differenz ausbezahlt. Wenn man das Wrack gleich verkauft und weniger bekommen hat, bekommt man die Differenz zum tatsächlichen Erlös, solange der einiger Maßen im Rahmen ist, zig Angebote abklappern muss man aber nicht.
Nicht vergessen, von der Versicherung eine Unkostenpauschale und bei Reparatur ohne Ersatzfahrzeug Nutzungsausfall zu fordern.
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