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  1. #1

    Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Hallo Leute!!!
    Mir ist letzte Woche ein Auto auf den schönen A4 Bj. 97 gefahren. Daraufhin war ich in der Werkstatt und die haben mir nen Bruttoschaden von 4800€ berichtet. Laut Gutachter ist es noch reparabel, also kein wirtschaftlicher Totalschaden. er meint es lohnt sich noch. Jetzt habe ich mir vorhin nochmal meinen Kaufvertrag angeschaut. Ich habe das Auto vor 1,5 Jahren, für 5350€ gekauft.

    Was sagt ihr dazu?

    Grüße,

    Kai

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    14.01.2004

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Geld nehmen und Auto verkaufen. Es lohnt sich nicht mehr

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von SI0WR1D3R
    Modell
    Audi S4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1999
    Motor
    2.7 V6 BiTurbo Quattro
    MKB/GKB
    AGB

    Ort
    Niederbayern - 94239
    Registriert seit
    26.08.2007

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Geld in einen A4 B5 1.8 t oder 2.6er oder größer investieren...

    Hast mehr davon, relativ selber verbrauch und bessere Leistung!
    ... der, der langsam fährt und mit dem Quattro tanzt ...

  4. #4

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Du "darfst" den Wagen bis 130 % des wirklichen Wertes reparieren lassen, wobei es nicht darauf ankommt, was Du bezahlt hast. Ob Du reparieren willst, ist natürlich eine andere Frage. Kannst auch auf Gutachtenbasis abrechnen und den Wagen wechseln.
    Schöne Grüße, Sven

  5. #5

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Ich hätte halt sehr gerne, das der Gutachter aus dem 4800€ Schaden, nen wirtschaftlichen Totalschaden macht. Denn dann bekomm ich das volle Geld und kann mit dem Audi mache was ich will. Das lustige ist, das der Audi mit relativ einfachen Mitteln, wieder zu reparieren ist. Ihn zu verkaufen und das Geld in einen anderen A4 zu stecken, ist für mich ausgeschlossen. Hab gerade angefangen den Innenausbau anzufangen. Und in der Ausbildung bin ich froh, das ich mir den 1.8er leisten kann !

    Grüße

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1997
    Motor
    1.9 TDI
    MKB/GKB
    AFN

    Ort
    Wien
    Registriert seit
    12.12.2007

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Naja das volle Geld bekommst du auch nicht, der Restwert wird noch abgezogen und das wird auch noch einiges sein.

  7. #7

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Also soweit ich das weiß, bekomme ich die 4800€?! Oder hab ich da was falsch verstanden?

  8. #8

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Brutto heißt auf jeden Fall erst einmal, dass Du diese Summe nur bekommst, wenn Du den Wagen auch in einer Werkstatt mit Rechnung reparieren läßt !
    Ansonsten wird Dir die MwSt abgezogen !
    Das gilt auch für Teilreparaturen.

    Gruß

    Dietmar
    A4 Avant 2.0 TFSIe

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1997
    Motor
    1.9 TDI
    MKB/GKB
    AFN

    Ort
    Wien
    Registriert seit
    12.12.2007

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    und wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist bekommst du das was der Wagen noch Wert ist minus dem Restwert vom Wrack, welches du ja noch besitzt und verkaufen kannst.

  10. #10
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    20.11.2002

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    bei einen Totalschaden wird dir auch die MwSt abgezogen, wenn die es nicht wider geändert haben, denn die schwachsinnige Begründung lautet-bei einen Totalschaden wurde nicht repariert und nur in diesem Fall bekommt man die MwSt.

    Michael

  11. #11

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Eigentlich stellt sich die Frage mit der MwSt bei einem Totalschaden gar nicht. Es wird dann ja ein Gutachten (auf Kosten des Verursachers) geben und da steht der Restwert des Fahrzeugs drin und auch der Zeitwert vergleichbarer Autos. Lässt man sich ausbezahlen, bekommt man eben die Differenz ausbezahlt. Wenn man das Wrack gleich verkauft und weniger bekommen hat, bekommt man die Differenz zum tatsächlichen Erlös, solange der einiger Maßen im Rahmen ist, zig Angebote abklappern muss man aber nicht.

    Nicht vergessen, von der Versicherung eine Unkostenpauschale und bei Reparatur ohne Ersatzfahrzeug Nutzungsausfall zu fordern.
    Schöne Grüße, Sven

  12. #12
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    20.11.2002

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Zitat Zitat von onkelschnitzel
    Eigentlich stellt sich die Frage mit der MwSt bei einem Totalschaden gar nicht. Es wird dann ja ein Gutachten (auf Kosten des Verursachers) geben und da steht der Restwert des Fahrzeugs drin und auch der Zeitwert vergleichbarer Autos. Lässt man sich ausbezahlen, bekommt man eben die Differenz ausbezahlt. Wenn man das Wrack gleich verkauft und weniger bekommen hat, bekommt man die Differenz zum tatsächlichen Erlös, solange der einiger Maßen im Rahmen ist, zig Angebote abklappern muss man aber nicht.

    Nicht vergessen, von der Versicherung eine Unkostenpauschale und bei Reparatur ohne Ersatzfahrzeug Nutzungsausfall zu fordern.
    mir wurde vor 5 Jahren die MwSt abgezogen(ich weiß aber nicht mehr ob vom Restwert oder vom Marktwert des unbeschädigten Fahrzeuges) und das auch trotz Anwalt.
    Die bekommt man dann nur raus wenn man einen Wagen mit extra ausgewiesener MwSt kauft, wird dann halt verrechnet.
    Irgendetwas wurde zum damaligen Zeitpunkt neu beschlosssen ,denn vorher war diese Praxis ja auch nicht so, sollte dann aber wieder geändert werden, denn man kann nichts dafür das der Totalschaden nicht repariert werden kann. Worauf dieser Mist basiert und ob sich da etwas getan hat weiß ich nicht.

    Michael

  13. #13
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    20.11.2002

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Ja wenn ich das Beamtendeutsch verstehe ist es einmal rechtens, dann mal wieder nicht.

    Michael

  14. #14

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Ok, soweit hab ich das jetzt endlich verstanden ! Jetzt aber noch was anderes. Der Sachverständiger von der Werkstatt meinte noch zu mir, das falls ich das Auto nicht reparieren lasse oder es selbst mache, nebst der MWST noch ca. 10-20% zusätzlich abgezogen werden. Was hat das denn zu bedeuten und wieso ist das so?

    Grüße,

    Kai

  15. #15
    Forensponsor Avatar von Strg
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1996
    MKB/GKB
    AEB/CTE

    Ort
    Gera
    Registriert seit
    07.02.2006

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Zitat Zitat von KaischeKS
    nebst der MWST noch ca. 10-20% zusätzlich abgezogen werden. Was hat das denn zu bedeuten und wieso ist das so?
    Das wüsst ich auch mal gern...
    Scheinbar wollen die, dass du den Wagen bei denen reparieren lässt damit die was verdienen

  16. #16

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Für Posten, die nur bei tatsächlicher Reparatur ersetzt werden, würden mir jetzt schon noch Möglichkeiten einfallen, nur das kann im Einzelfall viele Gründe haben. Gerade in Prozent kommt mir das aber auch komisch vor, am besten hakst Du mal nach.

    Als Grundidee kann man sich merken, der Geschädigte soll zwar keinen Schaden haben, aber eben auch nicht bereichert werden. Mit dieser Logik wird die MwSt nur ersetzt, wenn sie auch tatsächlich anfällt, denn es handelt sich ja nicht um eine Entreicherung des Geschädigten, sondern um einen Betrag, den der Staat von ihm fordert, aber eben nur, wenn auch wirklich repariert wird. Wenn nach Abrechnung auf Gutachtenbasis später repariert wird, kann man den Betrag nachfordern.
    Diese "Logik" kann man logisch finden oder eben nicht, so ist es aber...

    Weiteres Beispiel wären etwa Verbringungskosten, also z.B. der Geschädigte möchte theoretisch in Werkstatt X reparieren lassen und lässt ein Gutachten vom mit dieser Werkstatt zusammenarbeitenden Sachverständigen erstellen. Dummerweise hat diese Werkstatt keine eigene Lackiermöglichkeit und muss das Auto oder Teile davon zum Lackierer verbringen.
    -> Wenn tatsächlich repariert wird, kein Problem. Wenn auf Gutachtenbasis abgerechnet wird, werden diese Kosten aber nicht erstattet.

    So könnte man noch an weitere Fälle denken. Muss man mal im Einzelfall schauen.
    Schöne Grüße, Sven

  17. #17

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Der Link von Tyson ist wirklich sehr gut und hilfreich (www.unfall-recht.de). Dort wurde mir einiges klar. Ich kann mir das nur so denken: Wenn man sich das Geld ausbezahlen lassen möchte, kann die Versicherung davon ausgehen, das man das Geld haben möchte und anschließend das Auto verkaufen will (beim wirtschaftlichen Totalschaden). Somit möchte man Geld gut machen. Um dies auszuschließen, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, kann die Versicherung nicht den Schaden ausbezahlen, sondern die Differenz zwischen Restwert des Fahrzeugs und dem Wiederbeschaffungswert (wenn diese Differenz niedriger ist, wie der Schaden am Auto). Wird das Auto jedoch länger, wie ein halbes Jahr behalten, geht die Versicherung davon aus, das man das Auto behalten wird. Und man kann den Rest der Differenz zwischen Schaden und Ausbezahltem Geld, geltend machen.

    Hoffentlich hab ich das richtig verstanden !

    Ich könnt mir dann vorstellen, das die Versicherung dem Ganzen aus dem Weg gehen möchte und einfach pauschal 10-20% abzieht?!

    Grüße

  18. #18
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    20.11.2002

    Re: Unfall, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden?!

    Rechtens ist, daß die MwSt. nicht ausgezahlt wird, wenn sie nicht anfällt.
    Der Geschädigte soll ja auch keinen Profit aus dem Fall schlagen können.
    Ja was ist rechtens, kennt man ja Recht haben und Recht bekommen.
    Für mich ist das unlogisch da ich die MwSt bereits beim Kauf bezahlt habe, hat mein Fahrzeug vor dem Unfall nun einen Wert von 10000€ möchte ich diese auch bekommen um mir ein gleichwertiges KFZ zu holen und nicht bloß 8403€(+ 19% =10000) oder sogar nur 8100€ je nachdem wovon die MwSt abgezogen wird.
    Da werde ich dann schlechter gestellt wie vor dem Unfall, was nicht sein soll.
    Einziger Ausweg war für mich auf die schnelle ein Fahrzeug mit ausgewiesener MwSt zu holen, da ist man dann nat. benachteiligt da die Auswahl an verfügbaren KFZ stark eingeschränkt ist.
    Ist wahrscheinlich nicht nur für mich unlogisch, daher sollte diese Regelung die Geschädigte im Falle eines Totalschadens benachteiligt(denn man kann nichts dafür das man keine Reparaturkosten incl. MwSt ansetzen kann wenn das KFZ nicht reparabel ist) wieder geändert werden, aber ist wohl nichts draus geworden bzw. es dauert noch 5 Jahre oder mehr.

    Michael

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