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  1. #1

    TFL---- An oder Aus????

    Hallo zusammen,


    kann einer von euch mir jetzt bitte sagen ob die TFL vom S6 wären der fahr an bleiben dürfen wenn die runter gedämmt sind oder nicht wenn ja wo steht das denn ich suche schon seit tagen finde aber nichts

  2. #2
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    Re: TFL---- An oder Aus??

    Erstmal: Soll das Deutsch sein?
    kann einer von euch mir jetzt bitte sagen ob die TFL vom S6 wären der fahr an bleiben dürfen wenn die runter gedämmt sind oder nicht wenn ja wo steht das denn ich suche schon seit tagen finde aber nichts
    Vorschlag: Kann einer von Euch mir jetzt bitte sagen ob die TFL vom S6 während der Fahrt anbleiben dürfen wenn die runtergedimmt sind oder nicht?


    TFL darf nur leuchten, wenn kein Stand-, Abblend-, Nebel- oder Fernlicht an ist, also nur ganz alleine. Wenn Standlicht, Abblend-, Nebel- oder Fernlicht an sind muss das TFL erlöschen. Ganz einfach. Ob das Fahrzeug dabei steht oder fährt ist egal.

  3. #3
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    Re: TFL---- An oder Aus??

    beim S6 ist es so:
    TFL allein brennt hell...

    wenn das Fahrlicht angeschaltet wird werden die TFL zu den Begrenzungsleuchten und werden runtergedimmt...

    ob du das an einem anderen Auto auch machen darfst weiß ich nicht

    du hast ja eigentlich die Bregrezungsleuchten oder auch Standlichter genannt im Scheinwerfer
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  4. #4

    Re: TFL---- An oder Aus??

    Hallo

    Mach es dir nicht so schwer. Zieh alle Leitungen erstmal zum Sicherungskasten unter dem Lenkrad. Ich habe es z.B mit einem 12V Relais mit Wechslerkontakt (kostet 8 Euro) realisiert, die Verdratung ist ganz einfach. Am Lichtschalter ist ein Stecker mit vielen Adern, von dem du die Spannung für das Relais und für die TFL abgreifen kannst.

    Das Problem mit der Dimmfunktion ist, dass keiner weiß, ob die am anderen Fahrzeug zulässig ist. Wiederum kann keiner sagen, dass die verboten ist.
    Wichtig ist, was der TÜV vorschreibt.
    Zitat
    TFL dürfen ohne die Schlußleuchten einschaltbar sein und müssen automatisch erlöschen, wenn die Scheinwerfer einfeschaltet werden.

    Nun ist die Frage, ob das Standlicht sozusagen zum Scheinwerfer zählt? Man fährt ja normalerweise nicht mit Standlicht, sondern mit oder ohne Abblendlicht.
    In meinen Augen dürfen die TFL mit den Standlichter zu 100% funktionieren, erst wenn man weiter auf Abblendlicht schaltet, sollen die ausgehen.

    Ich schreibe es geziehlt wegen Standlicht, da es bei mir so verdrahtet ist. Ich hatte Probleme mit dem Standlicht, weil ich meine Umschaltung erstmal anders gemacht habe.
    Und zwar so: Standlicht an-TFL aus. Das Problem dabei war, dass das Relais ab und zu gebrummt hat, wenn die Innenbeleuchtung, nachdem ich die Zündung eingeschaltet habe, ausgegangen war.
    Also hat sich das Relais mit dem anderen Relais nicht vertragen, daher habe ich erstmal umgeklemmt auf Abblendlicht. Seitdem funktioniert es.
    Ich fahre am Freitag zum TÜV und mach mich da mal schlau, ob die TFL beim Standlicht immer noch an sein dürfen, wenn ja, lasse ich es so wie es im Moment ist, wenn nicht, dann muß ich halt ne andere Leitung suchen.

    MfG Dima

  5. #5

    Re: TFL---- An oder Aus??

    Allerdings leuchtet das Standlicht bei den Serienscheinwerfern ja weiter wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.
    So ist es zumindest bei mir.
    Wenn also gedímmtes TFL als Standlicht zählen würde, dürfte es auch bei geschaltetem Abblendlicht weiterleuchten (gedimmt)

  6. #6
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
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    Re: TFL---- An oder Aus??

    Zitat Zitat von LordofChaos
    Allerdings leuchtet das Standlicht bei den Serienscheinwerfern ja weiter wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.
    So ist es zumindest bei mir.
    Wenn also gedímmtes TFL als Standlicht zählen würde, dürfte es auch bei geschaltetem Abblendlicht weiterleuchten (gedimmt)
    nicht nur bei dir

    das ist bei jedem Auto der Fall...
    beim S6 isses eben das LED-Band gedimmt
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  7. #7

    Re: TFL---- An oder Aus??

    aber schrieftlich steht das nirgendwo oder?

  8. #8
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
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    Re: TFL---- An oder Aus??

    Zitat Zitat von Antonza
    aber schrieftlich steht das nirgendwo oder?
    was soll wo schriftlich stehn?

    das beim S6 die dinger gedimmt das Standlicht sind?

    oder das auch bei dir mit dem Abblendlicht die Standlichtlampen weiterleuchten


    wenn es wohl richtig wäre, so sollte bei dann die Standlichtfunktion von den S6 Dingern übernommen werden, aber in diesem Zug die Standlichtlampen im Scheinwerfer totgelegt...
    denn 2 Paar Standlichter sind wohl nicht zugelassen

    bei mir zu Golf 3 Zeiten hatte ich auch die Standlichter in den Blinker integriert aber die normalen Standlichter totgelegt

    ich weiß nicht ob mans aufm Bild richtig sieht
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken kleinesBildchen.jpg  
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  9. #9

    Re: TFL---- An oder Aus??

    denn ich war heute beim TÜV und wollte die TFL eintragen. aber so das die ganzezeit an sind auch wenn das Licht an denn Scheinwerfer an ist.
    aber der TÜV meinte zu mir das er sie mir nur dann eintragen würde wenn ich im schriftlich nachweißen kann das es erlaubt ist mit denn TFL und mit denn schweinwerfer zu fahren

    denn bei uns sind die Grünen extrem schlecht gelaunt wenn etwas am auto nicht passt deswegen möchte ich die TFL eintragen.

  10. #10
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    Re: TFL---- An oder Aus??

    Zitat Zitat von Antonza
    denn ich war heute beim TÜV und wollte die TFL eintragen. aber so das die ganzezeit an sind auch wenn das Licht an denn Scheinwerfer an ist.
    aber der TÜV meinte zu mir das er sie mir nur dann eintragen würde wenn ich im schriftlich nachweißen kann das es erlaubt ist mit denn TFL und mit denn schweinwerfer zu fahren

    denn bei uns sind die Grünen extrem schlecht gelaunt wenn etwas am auto nicht passt deswegen möchte ich die TFL eintragen.
    die TFL sollen immer an sein?
    wie an...normal an oder gedimmt?
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  11. #11
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    Re: TFL---- An oder Aus??

    ICh weiß gar nicht, warum hier immer geschrieben wird, dass die gesetzlage nicht eindeutig ist! Sie ist eindeutig: Das TFL darf nur alleine brennen, wenn KEINE andere Lichteinheit leuchtet (also auch kein Standlicht!). Sobald das Standlicht (das ist die erste Stellung am Lichtschalter) eingeschaltet wird MUSS das TFL erlöschen. Schaut Euch doch einfach die Autos an, die draußen herumfahren und serienmäßig TFL haben.
    Beim S6 ist das TFL voll an, wenn TFL eingeschaltet ist und es wird gedimmt, damit es die Standlichtfunktion erfüllen kann. Somit ist auch klar, dass das S6-TFL nicht gedimmt als TFL verwendet werden darf und das TFL beim Einschalten des serienmäßigen Standlichter erlöschen muss. Es darf höchstens auf eine Dimmung zurückgeschaltet werden, wenn das serienmäßige Standlicht deaktiviert wurde, was aber vermutlich beim TÜV nur schwer eintragbar sein wird.
    Somit ist die Sache ganz einfach und logisch zu erklären und es bleibt kein Raum für seltsame und individuell ausgelegte Spekulationen.

  12. #12

    Re: TFL---- An oder Aus??

    Zitat Zitat von TL;-)
    ICh weiß gar nicht, warum hier immer geschrieben wird, dass die gesetzlage nicht eindeutig ist! Sie ist eindeutig: Das TFL darf nur alleine brennen, wenn KEINE andere Lichteinheit leuchtet (also auch kein Standlicht!). Sobald das Standlicht (das ist die erste Stellung am Lichtschalter) eingeschaltet wird MUSS das TFL erlöschen. Schaut Euch doch einfach die Autos an, die draußen herumfahren und serienmäßig TFL haben.
    Beim S6 ist das TFL voll an, wenn TFL eingeschaltet ist und es wird gedimmt, damit es die Standlichtfunktion erfüllen kann. Somit ist auch klar, dass das S6-TFL nicht gedimmt als TFL verwendet werden darf und das TFL beim Einschalten des serienmäßigen Standlichter erlöschen muss. Es darf höchstens auf eine Dimmung zurückgeschaltet werden, wenn das serienmäßige Standlicht deaktiviert wurde, was aber vermutlich beim TÜV nur schwer eintragbar sein wird.
    Somit ist die Sache ganz einfach und logisch zu erklären und es bleibt kein Raum für seltsame und individuell ausgelegte Spekulationen.

    genau das brauch ich das schrieftlich wo es im gesetzbuch steht denn wenn ich das dem TÜV zeigen kann wird der mir das eintragen

  13. #13

    Re: TFL---- An oder Aus??

    Hallo
    Ich bezweifle ganz stark, dass es irgendwo ein Gesetz exestiert, das es erlaubt, in die andre Fahrzeuge TFL von S6 mit der Dimmfunktion einzubauen. Ohne ja !!!
    Wie schon geschrieben schreibt der TÜV vor, Licht an-TFL aus.
    Eintragen brauchst du sie auf gar keinen Fall. Ich habe zu Hause ein Schreiben von dem DEUTSCHEN MINISTERIUM FÜR VERKEHR, dass die nicht eintragungspflichtig sind.

  14. #14

    Re: TFL---- An oder Aus??

    War gerade bei TÜV. Die Tagfahrleuchten dürfen auch leuchten, wenn am Auto nur das Standlicht eingeschaltet ist.
    Begründung:
    Die TFL müssen ausgehen, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Zu den Scheinwerfer in dem Sinne gehört das Abblendlicht, jedoch nicht das Standlicht. Wie das Wort auch sagt, das Standlicht kommt vom Stehen und darf nur benuzt werden, wenn das Fahrzeug steht.
    Meine Meinung:
    Es ist vielleicht nicht verboten mit Standlicht zu fahren, aber nicht empfehlenswert. Ich mach´s zumindest nicht. Daher beim Fahren TFL an, beim Abblendlicht TFL aus.

  15. #15
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    Re: TFL---- An oder Aus??

    Zitat Zitat von dima110676
    Eintragen brauchst du sie auf gar keinen Fall.
    Und genau DAS bezweifle ich sehr stark. Einscannen und posten!

  16. #16

    Re: TFL---- An oder Aus??

    Zitat Zitat von TL;-)
    Und genau DAS bezweifle ich sehr stark. Einscannen und posten!
    Ich kopiere mein Schreiben aus der e mail


    Sehr geehrte Damen und Herren

    Mit diesem Schreiben möchte ich Sie darum bitten mich in einer Sache aufzuklären, und zwar habe ich vor die originale S6 Tagfahrleuchten in meinen Audi A4 einzubauen. Ich habe mich bereits beim TÜV Nord informiert deswegen, und die meinten, da es sich um die zugelassenen Bauteile handelt mit E-Prüfzeichen und RL Symbol, ist die zusätzliche Eintragung in den Kraftfahrzeugschein nicht erforderlich, da es sich um die geprüften Leuchten handelt. Wenn die Einbaumaßen korrekt sind und nichts an den tragenden Autoteilen bzw. an den Tagfahrleuchten verändert
    wird sind sie somit nicht eintragungspflichtig. Ich habe sehr viele unterschiedliche Meinungen dazu gesammelt sowie unzählige Telefonate mit sämtlichen Behörden gemacht und keiner wäre in der Lage mir die engültige Antwort zu geben.

    Nun möchte ich Sie fragen: sind diese Tagfahrleuchten eintragungspflichtig für die andere KFZ oder nicht, da sie vom Werk aus nur an dem entsprechenden Modell, nämmlich S6, verbaut wurden? Hat bereits der Gesetzgeber bezüglich nur diesen TFL vom S6 irgendwelche gesetzliche Bestimmungen erlassen?
    Es wäre sehr freundlich von Ihnen, mir dann die Paragraphe aus dem Gestzbuch, was aber nur diese TFL vom S6 betrifft, zu nennen bzw. als
    Link beizufügen.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir diese e mail beantworten
    würden. Mit freundlichen Grüßen. D.XXX


    Daraufhin folgende Antwort

    Sehr geehrter Herr XXX,
    vielen Dank für Ihre e-Mail vom 02.03.2008. Das Fachreferat hat dazu
    Folgendes mitgeteilt:

    Für die Tagfahrleuchten aus dem Audi S 6 liegt eine Bauartgenehmigung vor. Damit ist es zulässig, dass sie auch in einen Audi A 4 eingebaut werden. Die Aussagen des TÜV-Nord sind richtig. Die Vorschriften stehen in * 13 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung).

    Eine technische Randbemerkung zu den LED-Leuchten: Ihre hohe
    Lebensdauer kann durch Hitzeentwicklung bzw. nicht ausreichende Kühlung
    beeinträchtigt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Wolf Stubenvoll

    Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    Referat Bürgerservice und Besucherdienst, IFG
    Invalidenstr. 44
    10115 Berlin
    www.bmvbs.de
    buergerinfo@bmvbs.bund.de
    Tel.: 030 18 - 300 - 3060
    Fax: 030 18 - 300 - 1942


    Das war mir nicht genug, ich wollte umbedingt ne klare Antwort wegen Eintragung und habe noch eine e mail mit der Bitte um Antwort hingeschieckt. Die Antwort lautet:


    Sehr geehrter Herr XXX,

    vielen Dank für Ihre erneute e-Mail vom 12.03.2008.
    Wie wir Ihnen bereits in unserer letzten Antwort mitgeteilt haben, sind
    die Aussagen des TÜV-Nord richtig und damit die bauartgenehmigten
    Tagfahrleuchten nicht eintragungspflichtig.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag Wolf Stubenvoll

    Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    Referat Bürgerservice und Besucherdienst, IFG
    Invalidenstr. 44
    10115 Berlin



    Bitte denkt dran, dass die Schaltung mit Dimmfunktion immer noch an den anderen Fahrzeugen nicht erlaubt ist, zumindest ist es nicht bekannt, noch nicht
    Beim S6 übernehmen die TFL, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, die Funktion der Standlichter. Deswegen erfolgt eine Dimmschaltung. Die Standlichtbirnen besizt dieses Fahrzeug nicht.
    Rein theoretisch könnte man die Standlichtbirnen aus den anderen Fahrzeugen, in denen TFL´s vom S6 eingebaut wurden, entfernen und somit die selbe Umschaltung wie bei dem originalen Fahrzeug sozusagen nachmachen. Was spricht eigendlich dagegen???
    Ich weiß es nicht, daher bitte den ganzen Text nicht so doll beachten. Ist nur eine Vermutung von mir



  17. #17

    Re: TFL---- An oder Aus??

    In dem anderen Thread " TFL vom S6? " gibt es auch ein Schreiben vom Bundeskraftamt und erhält fast den gleichen Text.

    Ich habe mir mein Schreiben und das Andere vom BKA augedruckt und ins Auto gelegt, sowie TÜV Vorschriften wegen Schaltung und paar andere Sachen.
    Ne Vorsichtsmaßname gegen ahnungslose Polizisten. Ich glaube wir haben die Frage " Eintragung von TFL S6 " nun endgültig geklärt.

    Ich würde schon fast vorschlagen mein Schreiben und das vom BKA im Beleuchtungsthread da oben wo " Verbaute Leuchtmittel " und " Vor dem Posten bitte lesen " zu plazieren, damit jeder, der nach einer Antwort bezüglich Eintragung TFL vom S6 sucht, gleich ein Ergebnis auch sieht.
    Ob die Moderatoren es machen oder nicht, liegt natürlich an den MOD´s.

    MfG

  18. #18

    Re: TFL---- An oder Aus??

    Hier noch mal vorgeschriebene Schaltung http://www.a4-freunde.com/smf/index....pic=16357.275/

  19. #19
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Re: TFL---- An oder Aus??

    Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen in einzelnen Bundesländern zu diesem Sachver- halt möchte das
    KBA die Gründe für die Erteilung darlegen und anhand des in der Anlage dar- gestellten Beispiels über die Inhalte
    dieser ABE informieren.

    Neuerungen gegenüber der bisherigen Verfahrensweise bei nach vorn wirkenden Leuchten sind:

    a) Beim Einschalten der Tagfahrleuchte werden die Schlussleuchten nicht eingeschaltet.
    b) Die Tagfahrleuchte muss automatisch erlöschen, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden

    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  20. #20

    Re: TFL---- An oder Aus??

    Zitat Zitat von mounty
    Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen in einzelnen Bundesländern zu diesem Sachver- halt möchte das
    KBA die Gründe für die Erteilung darlegen und anhand des in der Anlage dar- gestellten Beispiels über die Inhalte
    dieser ABE informieren.

    Neuerungen gegenüber der bisherigen Verfahrensweise bei nach vorn wirkenden Leuchten sind:

    a) Beim Einschalten der Tagfahrleuchte werden die Schlussleuchten nicht eingeschaltet.
    b) Die Tagfahrleuchte muss automatisch erlöschen, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden

    Hallo
    Wollte dieses Thema weiter fortsetzen, wenn jemand interesse hat. Das, was du unter b) geschrieben hast, ist nicht mehr aktuell. Habe selber erst vor kurzem rausgefunden. Ich kopiere die Datei:
    http://www.bmvbs.de/Anlage/original_...t-fuer-Kfz.pdf
    Regelung Nr.87 Revision 1-Änderung 3 und zwar ab 4.3 bis 6.4. Wenn nun diese Dimmung ofiziell erlaubt ist, dann kann man ja die Standlichtbirnen ausbauen, da sie sowieso von der Optik her einfach Scheiße aussehen und niemalds zu den gedimmten TFL´s passen, auch nicht, wenn es Osram Blue W5W sind ( habe sie drinn ). Als Abblenlicht habe ich Philips Night, könnte vielleicht noch hin hauen. Das muß ich dann ausprobieren. Wenn es von der Lichtfarbe nicht passt, dann kommt bei mir keine Dimmfunktion, oder ich kaufe mir andere H7 Lämpchen.
    Ich war schon beim TÜV mit der Frage, aber da wußten sie nix. Sagt mir, ob ich die Standlichter rausbauen darf. Die Funktion vom Standlicht wird dann ja durch die gedimmten TFL´s übernommen. Das Ministerium habe ich auch schon deswegen gefragt, bevor ich diese Datei gefunden habe, aber da kam irgendwie ne komische Antwort. Entweder bin ich zu dumm, oder es ist die "Beamtensprache" Kann die Anfrage bei Bedarf rauskopieren.
    Gruß Dima

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