Hi, hab hier mal was auf der Adac-seite gefunden zum Thema Tagfahrlich.
Beim Kauf ist darauf zu achten,
dass die Tagfahrleuchten das E-Prüfzeichen auf der Streuscheibe tragen
nach der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sind
die Buchstabenkombination RL im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe tragen
Bei der Montage von Universal-Bausätzen müssen folgende Maße eingehalten werden:
mindestens 25 cm Abstand vom Boden und maximal 150 cm, minimal 60 cm Abstand zwischen den beiden Tagfahrleuchten und maximal 40 cm Abstand zur Fahrzeug-Außenseite.
Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.
Völlig verboten sind in Deutschland Schaltungen, die das Fahrlicht dimmen.
Hoffe das hilft einigen
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