Hallo,
ich hab meine Frage bezgl. Eintragungen von Reifengrößen.
Und zwar sind in dem Teilegutachten meiner Felgen 225/45/17 und 235/40/17 zugelassen. Die Eintragung für den Fahrzeugschein wurde 235/40/17 gemacht.
Muß ich jetzt wenn ich 225/40/17 fahren will eine erneute Abnahme machen lassen?
Hintergrund: Ich kann sehr günstig an 225/45er rankommen von einem Kollegen. Vom Abrollumfang passen die sogar besser zu der Originalbereifung als die 235/40er.
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