Was genau bedeutet eine Abnahme nach §21?
Es geht eigentlich um meine Spurverbreiterungen. Diese haben ein Gutachten, welches bis zu 8,5 Zoll breite Felgen geht. Ich habe jetzt aber Felgen in 9 Zoll Breite (9x19").
Im Gutachten steht, daß bei Abweichungen dann eine Abnahme nach §21 erfolgen muss - alle technischen Daten sind ja vorhanden im Gutachten.
Distanzscheiben müssen unbedingt drauf, um auf die richtige ET zu kommen, da komme ich nicht drumherum, sonst schleift es innen.
Wie sieht es mit den Felgen aus? Muss ich da auch eine Eintragung nach §21 vornehmen?
Es sind original Audi 9x19" RS4/TT Felgen. Die Traglastbescheinigung habe ich.
Wird das ganze einzeln berechnet pro einzutragendem Teil, oder kostet nichts zusätzlich, wenn ich beides gleichzeitig machen lasse? (was ja logisch ist)
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