Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von A4-Avanti
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2010
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    CAGA

    Ort
    Ulm
    Registriert seit
    15.03.2005

    8E/B6: Abnahme nach §21 Frage!?!

    Was genau bedeutet eine Abnahme nach §21?
    Es geht eigentlich um meine Spurverbreiterungen. Diese haben ein Gutachten, welches bis zu 8,5 Zoll breite Felgen geht. Ich habe jetzt aber Felgen in 9 Zoll Breite (9x19").
    Im Gutachten steht, daß bei Abweichungen dann eine Abnahme nach §21 erfolgen muss - alle technischen Daten sind ja vorhanden im Gutachten.
    Distanzscheiben müssen unbedingt drauf, um auf die richtige ET zu kommen, da komme ich nicht drumherum, sonst schleift es innen.
    Wie sieht es mit den Felgen aus? Muss ich da auch eine Eintragung nach §21 vornehmen?
    Es sind original Audi 9x19" RS4/TT Felgen. Die Traglastbescheinigung habe ich.
    Wird das ganze einzeln berechnet pro einzutragendem Teil, oder kostet nichts zusätzlich, wenn ich beides gleichzeitig machen lasse? (was ja logisch ist)
    Ja!...und er fährt noch!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2008
    Motor
    1.8 TFSI
    MKB/GKB
    CDHB/ LKS

    Registriert seit
    15.05.2004

    Re: 8E/B6: Abnahme nach §21 Frage!?!

    Hay,
    ich hab bei mir auch ne Einzelabnqhme machen müssen, da die Flegen selbst zwar ein Gutachten hatten (Festigkeit), aber keins speziel für mein Auto.

    Das einzige Problem ist, das im Westen nur der Tüv machen darf und im Osten die Dekra.
    Preislich war es etwas teurer, dafür war es egal, ob ein Teil oder vier. Glaub bis sieben Sachen.
    War aber überhaupt kein Problem, da ja alle Daten gepasst aben. War dann eigentlich wie ne normale Eintragung. Kommt dann aber sehr auf den Prüfer an .

    I' m back - wieder A4

  3. #3
    Benutzer Avatar von Schubbie
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1998
    Motor
    2.5 TDI V6
    MKB/GKB
    AFB / DQS

    Ort
    27389 Fintel
    Registriert seit
    19.08.2007

    Re: 8E/B6: Abnahme nach §21 Frage!?!

    Hi, du musst dann zu einem Vollgutachter, also auch beim TÜV dürfen es nur diese, sobald die Konfiguration von den Papieren abweicht. Musst einfach sagen, dass es sich um eine Einzelabnahme handelt, Papiere für die Teile vorhanden sind, jedoch eine andere Felgengrösse im Gutachten eingetragen ist. Ich denke mal, du kommst nicht auf eine kleinere ET, als die im Gutachten für die Spurplatten angegeben, dann dürfte es auch keine Probleme geben, wenn nichts schleift. Die Felgen werden dann in Verbindung mit den Spurplatten eingetragen und auch so vermerkt, dass nur beides zusammen gefahren werden darf.
    Bei meiner Freundin hab ich Felgen per Einzelabnahme abnehmen lassen und das hat insgesammt 45€ gekostet, geht aber glaub ich je nach Aufwand bis 130€ und ich fand den Aufwand bei ihr schon hoch, da für die vorderen Felgen weder ein Gutachten für die ET (also Fahrwerksfestigkeit) noch für die Felgenbreite vorlag und er alles selbst suchte und bei ihr steht die Radlauffläche nur gerade eben so ganz oben bedeckt in den Radläufen und die Felgen stehen was weiter raus, da man bei einem Opel ja die hinteren Radläufe am besten nicht bearbeitet
    MfG
    Andreas
    Audi - Das Beste! Denn "nichts" ist doof.

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