Hey Leute,
hab da`n kleines Problem und hoffe, dass ihr mir da vielleicht weiterhelfen könnt, da ich mich damit nicht wirklich auskenne...
Folgendes ist passiert: Mein A4 kam gerade frisch aus der Werkstatt meines Vertrauen, stand auf dem Parkplatz vor dem Haus des Schraubers, als ein Landwirt meinte mit seinem Heuschwader das Auto streicheln zu müssen. Spiegel abgerissen, Knick (Delle) in der A-Säule und ne menge Kratzer...
Hab gleich einen unabhängigen Gutachter eingeschaltet, der auf ca. 2.800 EUR Schaden kam. Die Versicherung hat das Gutachten kontrolliert und berechnete Reparaturkosten in Höhe von ca. 2.750 EUR.
Nun meine Frage. Den Schaden würde ich gerne in der Werkstatt meines Vertrauens beheben lassen, dessen Stundensatz ist jedoch geringer, wie der im Gutachten veranschlagte. Die Kosten für Ersatzteile liegen jedoch höher (da hat der Gutachter etwas geschlampt), was sich in etwa dann wieder ausgleichen sollte. Wenn ich die Rechnung jetzt aber einreiche befürchte ich, dass mir die Differenz zwischen den veranschlagten und den tatsächlichen Lohnkosten abgezogen werden (würde es ja immerhin zu einem niedrigeren Preis reparieren lassen). Die Mehrkosten bei den Ersatzteilen werden sicher nicht erstattet, das würde wohl keine Versicherung tun. Die Frage ist, ob das wirklich so ist? Ziehen die mir die Differenz der Lohnkosten wieder ab?
Möglichkeit 2: Ich lasse den Schaden "billig" reparieren, stecke quasi die Lohnkosten (ohne MwSt.) ein und reiche nur die Rechnungen für die Ersatzteile ein (damit ich die MwSt. bekomme). Die Frage ist dabei, ob das überhaupt möglich ist (also Lohnkosten nicht abzurechnen und nur die Ersatzteile).
Falls ihr dazu was wisst, wär ich euch dankbar. Ist mein erster Versicherungsfall und kenn mich leider überhaupt nicht damit aus, was ich geltend machen kann und was nicht.
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