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  1. #1

    Unfallschaden - Frage (Rechtliches)

    Hey Leute,
    hab da`n kleines Problem und hoffe, dass ihr mir da vielleicht weiterhelfen könnt, da ich mich damit nicht wirklich auskenne...

    Folgendes ist passiert: Mein A4 kam gerade frisch aus der Werkstatt meines Vertrauen, stand auf dem Parkplatz vor dem Haus des Schraubers, als ein Landwirt meinte mit seinem Heuschwader das Auto streicheln zu müssen. Spiegel abgerissen, Knick (Delle) in der A-Säule und ne menge Kratzer...

    Hab gleich einen unabhängigen Gutachter eingeschaltet, der auf ca. 2.800 EUR Schaden kam. Die Versicherung hat das Gutachten kontrolliert und berechnete Reparaturkosten in Höhe von ca. 2.750 EUR.

    Nun meine Frage. Den Schaden würde ich gerne in der Werkstatt meines Vertrauens beheben lassen, dessen Stundensatz ist jedoch geringer, wie der im Gutachten veranschlagte. Die Kosten für Ersatzteile liegen jedoch höher (da hat der Gutachter etwas geschlampt), was sich in etwa dann wieder ausgleichen sollte. Wenn ich die Rechnung jetzt aber einreiche befürchte ich, dass mir die Differenz zwischen den veranschlagten und den tatsächlichen Lohnkosten abgezogen werden (würde es ja immerhin zu einem niedrigeren Preis reparieren lassen). Die Mehrkosten bei den Ersatzteilen werden sicher nicht erstattet, das würde wohl keine Versicherung tun. Die Frage ist, ob das wirklich so ist? Ziehen die mir die Differenz der Lohnkosten wieder ab?

    Möglichkeit 2: Ich lasse den Schaden "billig" reparieren, stecke quasi die Lohnkosten (ohne MwSt.) ein und reiche nur die Rechnungen für die Ersatzteile ein (damit ich die MwSt. bekomme). Die Frage ist dabei, ob das überhaupt möglich ist (also Lohnkosten nicht abzurechnen und nur die Ersatzteile).

    Falls ihr dazu was wisst, wär ich euch dankbar. Ist mein erster Versicherungsfall und kenn mich leider überhaupt nicht damit aus, was ich geltend machen kann und was nicht.

  2. #2
    Benutzer Avatar von sparkiie
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1997
    Motor
    1.8T
    MKB/GKB
    AEB

    Ort
    Eisenach
    Registriert seit
    04.05.2007

    Re: Unfallschaden - Frage (Rechtliches)

    Kannst du nicht einfach deiner Werkstatt eine Vollmacht geben? Bis jetzt habe ich mich bei keinem Unfall selber darum gekümmert.

    Einfach den Schadenfall an die Werkstatt übergeben und die Regeln das mit der Versicherung...

    btw. hast natürlich auch anspruch auf einen Leihwagen, bzw. kannst du dir den Nutzungsausfall auszahlen lassen

  3. #3

    Re: Unfallschaden - Frage (Rechtliches)

    also so wie ich das sehe willst du das auto in der werkstatt deines vertrauens reparieren lassen und willst nicht draufzahlen, falls es mehr wie 2750 kostet.
    du hast recht das auto zu einer x-beliebegen werkstatt bringen - die versicherung muss zahlen.
    ich würde mich nochmal vergewissern und sich von der werksatt deines vertrauens einen kostenvoranschlag machen lassen. danach kannst du es mit der versicherung kurz klären (versuch's telefonisch)..

    gruß,
    Constantin
    Gruß,<br />Constantin

  4. #4

    Re: Unfallschaden - Frage (Rechtliches)

    Wenn Du den Wagen in Deine Werkstatt bringst, muß die Versicherung zahlen, was diese berechnet, völlig egal, was irgendein Gutachten sagt. Die tatsächlichen Kosten werden ersetzt, sowohl im Hinblick auf Lohn als auch im Hinblick auf Materialkosten. Wenn die Werkstatt weniger will, bekommst Du nicht die Differenz - geht ja nicht darum, daß Du besser dastehst als vor dem Unfall. Kostet das Material mehr, wird das aber auch bezahlt.

    Wenn Du den Wagen reparieren läßt hast Du außerdem das Recht auf einen Mietwagen oder Du fährst eine Weile Bahn und kassierst eine Nutzungsausfallentschädigung.
    Was Du übrigens auch von der Versicherung verlangen kannst, ist eine Auslagenpauschale iHv 20-25 €.

    Ach ja, und wenn alles nicht mehr hilft, kannst Du auch auf Kosten des Unfallgegners zum Anwalt gehen. Anders als im allgemeinen Zivilrecht, sind Anwaltskosten beim Verkehrsunfall immer als Rechtsverfolgungskosten vom Gegner zu tragen. Wenn Du also nicht Schuld bist, kostet Dich der Anwalt nichts und dafür ist kein Verzug des Gegners nötig.

    Gruß

    Sven
    Schöne Grüße, Sven

  5. #5
    Benutzer Avatar von sparkiie
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1997
    Motor
    1.8T
    MKB/GKB
    AEB

    Ort
    Eisenach
    Registriert seit
    04.05.2007

    Re: Unfallschaden - Frage (Rechtliches)

    Bei meinem letzt Fall (vor 6 Wochen) lag der Nutzungsuasfall für einen Audi A4 B5 bei 40€ täglich!

  6. #6

    Re: Unfallschaden - Frage (Rechtliches)

    Zitat Zitat von sparkiie
    Bei meinem letzt Fall (vor 6 Wochen) lag der Nutzungsuasfall für einen Audi A4 B5 bei 40€ täglich!
    Das kommt auch auf die Motorleistung an und wie die Versicherung das nimmt. Meiner wurde in Klasse F mit 50 € eingeordnet (wie 3er BMW). Bei einer anderen Versicherung wäre es vielelicht aber auch eine Klasse tiefer gewesen (wie Passat). Hinzukommt, daß Autos, die älter als 5 Jahre sind, auch schon alleine deswegen abgestuft werden können, bei 10 Jahren älter sogar um 2 Klassen.

    Gruß

    Sven
    Schöne Grüße, Sven

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