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  1. #1

    Motorhaubenverlängerung aus Blech nicht mehr erlaubt?

    Ist es richtig, dass eine Motorhaubenverlängerung aus Blech bzw der "Böse Blick" nicht mehr erlaubt ist?

    Die Unfreundlichen, die früher als die GrünWeißen bekannt waren haben auf einem Treffen etwas über meinen "Bösen Blick" diskutiert und hätten mir sofort ein Ticket verpassen wollen hätten sie mich auf öffentlicher Straße gesehen - die Motorhaubenverlängerung ist selbstverständlich in meinen Papieren eingetragen!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Eisenmann
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2000
    Motor
    2.4 V6
    MKB/GKB
    ARJ

    Ort
    Heilbronn
    Registriert seit
    07.06.2007

    Re: Motorhaubenverlängerung aus Blech nicht mehr erlaubt?

    klar ist es noch erlaubt aber mußt halt 55% vom scheinwerfer haben sonst ist es "illegal"

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Black_A4
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1997
    Motor
    2.6 V6
    MKB/GKB
    ABC

    Ort
    Mainz
    Registriert seit
    30.01.2005

    Re: Motorhaubenverlängerung aus Blech nicht mehr erlaubt?

    Sicher ist es erlaubt, wenn es ordnungsgemäß eingetragen ist

  4. #4
    Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    Isenbüttel
    Registriert seit
    20.09.2006

    Re: Motorhaubenverlängerung aus Blech nicht mehr erlaubt?

    Zitat Zitat von Eisenmann
    klar ist es noch erlaubt aber mußt halt 55% vom scheinwerfer haben sonst ist es "illegal"
    Ich kenn es so, dass der Lichtkegel nicht verdeckt werden bzw. die Ausleuchtung nicht eingeschränkt werden darf
    (deswegen wurde es damals bei meinem Vorgängerwagen nicht eingetragen)
    Gruß Ingo

  5. #5

    8D/B5: Re: Motorhaubenverlängerung aus Blech nicht mehr erlaubt?

    wenn ich das höre dann stellt sich bei mir die frage ob ich meine "Motorhaubenverlängerung" eingetragen bekomme.

    hab ich von ebay, und gehn eigentlich schön steil runter.

    bringt das was mit den teilen erst zum tüv gehn und zu fragen ob und überhaupt?
    oder müssen die dran sein dass er überhaupt was sagen kann?

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Auditec
    Modell
    Audi A4 8H/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2004
    Motor
    3.0 V6 Quattro
    MKB/GKB
    ASN

    Ort
    Bayern NEW
    Registriert seit
    28.01.2007

    Re: Motorhaubenverlängerung aus Blech nicht mehr erlaubt?

    Wichtig ist auch das Stahlblech verwendet wurde, wie bei der Motorhaube und kein Edelstahl was härter ist. Es muss die Verformung mit machen und natürlich nur so tief sein wie es das Gesetz oder der Tüv erlaubt.

  7. #7

    Re: Motorhaubenverlängerung aus Blech nicht mehr erlaubt?

    naja stahlblech ist es ja (verzinkt)

    die verformung macht es auch mit.

    dann hab ich mal ne ganz blöde frage:

    wie oder wo erfahr ich die grenzen, die das gesetz oder der tüv erlauben?

  8. #8
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    (noch) kein Audi A4/S4
    Bauform
    Avant

    Ort
    Frankenthal/Pfalz
    Registriert seit
    26.05.2005

    Re: Motorhaubenverlängerung aus Blech nicht mehr erlaubt?

    55% bzw. der lichtkegel darf nicht beeinträchtigt werden!

    alles weitere sagt dir Wikipedia oder der nächste Tüv/Dekra....Mensch
    Gruss T0bi - HiFi im Aufbau

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