Hi,
ist bestimmt nicht nur für Audifahrer intressant.
Habe Ende November meinen A4 neu zugelassen. In der neuen Zulassungsbesch. Teil 1 (Fahrzeugschein) wird nur die normale Bereifung eingetragen. Unter der Ziffer 22 können weitere Bemerkungen eingetragen werden. In Bezug auf den alten Fahrzeugbrief, wird in die neuen Papiere nur noch ein Bruchteil der Eintragungen vom alten Brief (Ziffer 33) übernommen. Habe dort eine ganze Latte von weiteren Reifen- und Felgengrößen stehen. Beim KVR in München sagte man mir, das das korrekt ist und nur noch die Hauptbereifung eingetragen wird. Kommt es mit dem neuen Schein und einer nicht im Schein eingetr. Reifengröße zu einer Kontrolle, hat man ein Problem. Man sollte lt. KVR den alten Brief mitnehmen, wo die weiteren Eintragungen stehen. Dieser aber ist offiziell als Ungültig gestempelt. Erwischt man einen ganz peniblen Grünen, kann dieser das Auto stilllegen !!
Und jetzt kommst du !!
Was machen?
Die scheinen sich mit den neuen EU-Papieren noch gar nicht klar zu sein, was dort alles stehen muss....
Huby
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