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  1. #1

    Nockenwellenschaden bei 93.000 km ...

    Beim A4 2.5 TDI AFB bj 06/2005
    stellte sich nun beim ZR wechsel heraus dass sich die nockenwellen eingelaufen haben.
    die abnutzung liegt nach aussage des mechanikers im mm bereich ...

    hat jemand erfahrung damit gemacht?
    was kosten die wellen?

    Ich habe den wagen vor 2 Monaten bei einem Honda Autohaus gekauft.
    Nach EU Recht besteht doch eine 1 Jährige gewährleistungspflicht?! oder sehe ich das Falsch?
    Bzw. gilt die gewährleistung auch für meine nockenwellen?!
    hat hiermit jemand erfahrung gemacht ?!

    lg

    Chris

    Bedenkt, daß mancher sich betrinkt,<br />weil ihm das Leben nicht gelingt,<br />daß mancher lacht, weil er nicht weinen kann,<br />dem einen sieht man´s an, dem andern nicht.<br />Bedenkt, wie schnell man oft ein Urteil spricht;

  2. #2

    Re: Nockenwellenschaden bei 93.000 km ...

    http://7797.rapidforum.com/topic=100776302673

    ähnlicher fall....



    edit: hab gerade gesehn das der thread ja von dir ist

    warum dann noch einen?

  3. #3
    rebizzel
    Gast

    Re: Nockenwellenschaden bei 93.000 km ...

    kosten --> ka

    ist aber ein versteckter mangel für den muss der händler gerade stehen, konnte er zwar nicht wissen aber trotzdem. kostenvoranschlag machen lassen hingehen. das erste halbe jahr muss er dir beweisen das der mangel nicht vorlag bei kauf. wird hier schwierig. also entweder er macht es selbst (wovon ich ausgehe wegen kosten) oder er akzeptiert den kostenvoranschlag und du lässt es bei audi oder sonst wem machen (eher unwahrscheinlich das er das machen wird)

  4. #4

    Re: Nockenwellenschaden bei 93.000 km ...

    das lustige ist halt dass die scheiss karre im moment bei einem anderen autohaus auf der hebebühne steht...
    rdy zum zahnriemenwechsel, also schon alles abgebaut... und der mechaniker will den zr net raufmachen weil er jetzt nicht weiss ob ich die nocken wechseln will oder nicht ...

    die haben jetzt wegen der scheiss aktion gleich mal eine hebebühne belegt ...


    ich hab nochmal gepostet weil.... der andere post mit einer ganz anderen fragestellung bekonnen hat
    Bedenkt, daß mancher sich betrinkt,<br />weil ihm das Leben nicht gelingt,<br />daß mancher lacht, weil er nicht weinen kann,<br />dem einen sieht man´s an, dem andern nicht.<br />Bedenkt, wie schnell man oft ein Urteil spricht;

  5. #5
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2000
    Motor
    2.5 TDI V6
    MKB/GKB
    DQS

    Ort
    Luxemburg
    Registriert seit
    13.07.2004

    Re: Nockenwellenschaden bei 93.000 km ...

    crizzz schrieb am 19.01.2006 14:50:
    Beim A4 2.5 TDI AFB bj 06/2005
    stellte sich nun beim ZR wechsel heraus dass sich die nockenwellen eingelaufen haben.
    die abnutzung liegt nach aussage des mechanikers im mm bereich ...

    hat jemand erfahrung damit gemacht?
    was kosten die wellen?

    Ich habe den wagen vor 2 Monaten bei einem Honda Autohaus gekauft.
    Nach EU Recht besteht doch eine 1 Jährige gewährleistungspflicht?! oder sehe ich das Falsch?
    Bzw. gilt die gewährleistung auch für meine nockenwellen?!
    hat hiermit jemand erfahrung gemacht ?!

    lg
    Chris
    Hallo,
    Ich glaube du hast dich am Baujahr bischen geirrt (2005!)

    Mein Kostenvoranschlag ist 1920€. Das beinhaltet die 4 Wellen, 24 Hydroelemente, 24 Schlepphebel, 24 Zwischenscheiben, Wellendichtungen, 2 Zylinderkopfhauben + 2 Dichtungen und die Arbeit, und das alles bei einem Freundlichem mit 2 Jahren Garantie. Hinzu kommen dann noch dein Zahnriemenwechsel mit allem drum und dran dann bist du bei ca 2800€.
    Die Gewährleistung des Honda Hauses müsste doch für den Schaden aufkommen? Versucht euch mit denen zu einigen dass die euch die teile beschaffen und ihr sie einbaut oder so, sonst gibt es ellenlange Briefe schreiben an Audi

    A4 Avant 2,5 tdi 110kw; AFB; BJ2000<br />4 neue Nockenwellen bei 135 tkm!!<br /><br />Ford Focus 1,8 tdci BJ2002 (84kW)<br /> <br />Clio 2 1,5 dci BJ2002 48kw -&gt; verkauft<br /><br />Jetzt Clio 2 RS (124kW) Bj2003

  6. #6

    Re: Nockenwellenschaden bei 93.000 km ...

    ups ja ich mein 06/2000

    die alles entscheidende frage ist jetzt ob die gewähleistung den händler dazu verpflichtet den schaden zu übernehmen.

    ich habe keine gebrauchtwagen garantie abgeschlossen. das ist aber undabhängig von der gewährleistung oder?
    Bedenkt, daß mancher sich betrinkt,<br />weil ihm das Leben nicht gelingt,<br />daß mancher lacht, weil er nicht weinen kann,<br />dem einen sieht man´s an, dem andern nicht.<br />Bedenkt, wie schnell man oft ein Urteil spricht;

  7. #7

    Re: Nockenwellenschaden bei 93.000 km ...

    Gebrauchtwagengarantie musst du niocht abschließen der Händler muss sie dir laut Gesetz automatisch geben

  8. #8
    Moderator Avatar von fctriesel
    Modell
    Audi A4 8D/B5
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    Avant
    Baujahr
    1996
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    1.9 TDI
    MKB/GKB
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    Ort
    Vogelsberg
    Registriert seit
    28.11.2003

    Re: Nockenwellenschaden bei 93.000 km ...

    Ich frage mich wann die letzten hier den Unterschied zwischen Gewähleistung und Garantie endlich begreifen. Das einzig gesetzlich geregelte ist die Gewährleistung.

    Gruss Tristan
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  9. #9
    Benutzer
    Modell
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    Avant
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    2000
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    2.5 TDI V6
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    Luxemburg
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    13.07.2004

    Re: Nockenwellenschaden bei 93.000 km ...

    Ist es denn in diesem Fall nicht egal ob Garantie oder Gewährleistung, zahlen muss der Händler so oder so, oder sehe ich das falsch. Ehrlich gesagt kenne ich den Unterschied auch nicht genau :?
    A4 Avant 2,5 tdi 110kw; AFB; BJ2000<br />4 neue Nockenwellen bei 135 tkm!!<br /><br />Ford Focus 1,8 tdci BJ2002 (84kW)<br /> <br />Clio 2 1,5 dci BJ2002 48kw -&gt; verkauft<br /><br />Jetzt Clio 2 RS (124kW) Bj2003

  10. #10

    Re: Nockenwellenschaden bei 93.000 km ...

    Hi1

    Oh weh......
    Das ist ja blöd mit den NW

    Ab wann ist diese Problem eigentlich behoben ( Bj) ?


    Gruß

  11. #11

    Re: Nockenwellenschaden bei 93.000 km ...

    das kann man so nicht pauschalisieren.
    ich habe glaube ich einen der letzten, 06/2000 aus der alten baureihe.
    das neue modell wurde ja ab?! schlagt mich !? 2001 ? gebaut...

    es kann also sein dass dieses problem bei dem einen von 2000 auftritt und beim anderen eben nicht ...
    Bedenkt, daß mancher sich betrinkt,<br />weil ihm das Leben nicht gelingt,<br />daß mancher lacht, weil er nicht weinen kann,<br />dem einen sieht man´s an, dem andern nicht.<br />Bedenkt, wie schnell man oft ein Urteil spricht;

  12. #12

    Re: Nockenwellenschaden bei 93.000 km ...

    das kann man so nicht pauschalisieren.
    ich habe glaube ich einen der letzten, 06/2000 aus der alten baureihe.
    das neue modell wurde ja ab?! schlagt mich !? 2001 ? gebaut...

    es kann also sein dass dieses problem bei dem einen von 2000 auftritt und beim anderen eben nicht ...
    Bedenkt, daß mancher sich betrinkt,<br />weil ihm das Leben nicht gelingt,<br />daß mancher lacht, weil er nicht weinen kann,<br />dem einen sieht man´s an, dem andern nicht.<br />Bedenkt, wie schnell man oft ein Urteil spricht;

  13. #13
    zwiebelring
    Gast

    Re: Nockenwellenschaden bei 93.000 km ...

    Wenn Du das Auto erst vor zwei Monaten gekauft hast, dann gilt noch die Beweislastumkehr aus dem neuen Sachmangel-Haftungdsrecht. Der Händler muss Dir beweisen, dass der Fehler erst nach dem Kauf aufgetreten ist, was sehr schwer werden dürfte. Kann er diesen Nachweis nicht führen, hatte der Motor die Macke bereits beim Kauf. Dann muss der Händler die Reparatur bezahlen. Erklär' das mal dem Verkäufer, und wenn er es nicht glaubt: ab zur Schiedsstelle für das KFZ-Handwerk bei der IHK, danach ab zum Anwalt.
    Merke: nur schriftlich kommuzieren, alle Schreiben mit Einschreiben und Rückschein, keine mündlichen Nebenabreden treffen!

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