Hallo zusammen,
ich hätte eine allgemeine Frage.
Muß man einen Überrollbügel oder Überrollkäfig vom Tüv eintragen lassen, wenn er nicht durch Schrauben mit der Karosserie verbunden ist, also einfach nur fest ohne hin und her fallen zu können, "verbaut" ist.
Es gibt einen Anbieter im Netz, der dies angibt, da er ohne direkte Befestigung mit der Karosse "nur" als Ladung zählt und Ladung keiner Eintragung bedarf.
Freue mich auf eure Antworten.
VG Loda
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