Hallo zusammen,
habe mir neulich meine Winterreifen auf Winterfelgen beim TÜV abnehmen lasssen. Auf dem Ausdruck, den ich vom Prüfer bekommen habe, also das was in KFZ-Brief übernommen wird, steht nun folgendes: "Nur Reifen eines Herstellers und Typs als Rundumbereifung zugelassen".
Muß ich jetzt, wenn ich eigentlich nur zwei neue Reifen brauche, die von einem anderen Hersteller sind, wirklich dann gleich vier neue Reifen kaufen?
Meinte mal was gelesen zu haben, daß dieser Zusatz nicht mehr gültig ist.
Bevor ich meinen KFZ-Brief ändern lasse, würde ich gerne wissen, ob dieser Zusatz wirklich nötig ist. Weiß das jemand ?
Gruß
Patrick
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