Die Gutachten, die den Platten beiliegen, decken i.d.R. nur versch. Kombinationen von Werksausstattungen ab (Felgen, Reifen) für Abnahmen nach §19.x. Sobald der Zustand hiervon abweicht, muss eine Einzelabnahme nach §21 durchgeführt werden (TÜV in den alten, DEKRA in den neuen Bundesländern).
Es gibt scheinbar eine "generelle Regel", dass die Spur generell nicht um mehr als 2% der werksseitigen Spurweite verbreitert werden darf. Wie man an dem angehängten Screenshot sehen kann, scheint das bei einer Einzelabnahme jedoch "ausgehebelt" zu werden. Beispiel v. SCC: https://spurverbreiterung.de/index.p...B81%20-%20(8K)
Wie ich im Web gelesen habe, sind die Abnahmen seit 1-2 Jahren strenger geworden: Bisher wurde tolieriert, wenn der Reifen übersteht solange die Lauffläche abgedeckt wird. Mittlerweile wird die äußerste Reifenflanke als max. Aussenmaß genommen*. Deswegen sieht man auch zunehmend sehr viele Autos, die ab Werk diese kl. Radspoiler (auch Flaps genannt) installiert haben, teils bereits in der Heckschürze integriert) - hier wird die Auflage einer Reifenabdeckung ab 50Grad von der Radmitte aus erfüllt.
Wie sind eurer (aktuellen) Erfahrungen bei Einzel-Abnahmen?
* streng genommen sogar abzgl. der Breite der Bördelkante:
https://eibach.com/de/de/produkte/st...-zum-ausmessen
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