Hallo zusammen,
Ich habe ein Gewindefahrwerk verbaut und 19" Felgen dazu.
Nun muss ich beides eintagen lassen.
Meine Frage ist, soll ich beides zusammen eintragen lassen, oder erst Fahrwerk mit den Winterreifen und danach die felgen sparat?
MFG
Hallo zusammen,
Ich habe ein Gewindefahrwerk verbaut und 19" Felgen dazu.
Nun muss ich beides eintagen lassen.
Meine Frage ist, soll ich beides zusammen eintragen lassen, oder erst Fahrwerk mit den Winterreifen und danach die felgen sparat?
MFG
Macht irgendwie keinen Sinn wenn man mit Winterreifen das Fahrwerk auf eine Höhe xy einstellt und eintragen lässt um dann eventuell hinterher festzustellen, dass die 19" nicht drunter passen....
Fahrwerk verbauen, Sommerräder drauf, einstellen, ab zum TÜV und eintragen lassen.
Dadurch das die felgen dann nur in kombination mit dem fahrwerk abgenommen werden am besten gleich beides zusammen. wie danny schon sagte 19er rauf und damit eintragen
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Ich versteh euch.
Ich hatte eh vor das Fahrwerk mit den 19" ein zu stellen. Dachte nur es ist vllt einzeln einfacher beim TÜV durch zu kommen.
Sollte auch so eigentlich kein Problem sein.
Hast ein Teilegutachten?
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"
Einzeln wird das auch nacher mit den 19ern nix weil selbst da ist es eine abnahme von fahrwerk in verbindung mit den 19ern
bei mir wars z.b. so hatte 19er mit s-line fahrwerk eingetragen und dann ca 6 jahre später hab ich mir ein gewinde eingebaut. die 19er felgen wurden dann nochmals in verbindung mit dem fahrwerk abgenommen und nicht einzeln bringt dir also keinen vorteil.
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Dankeschön,
ja habe ein Teilegutachten.
also Spurplatten kommen keine drauf, die Felgen sind schon eben mit dem Kotflügel.
Dann noch eine Frage dazu. habt Ihr ne Faustregel wie viel Platz zwischen Reifen und Radkasten sein sollte/muss?
Wenn er verschränkt ist und vorne eingeschlagen reichte meinem TÜV Mann der durchmesser von nem kleinen schraubendreher.
aber das ist von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich.
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Alles klar vielen Dank dann schau ich mal
Faustregel ansich kann man keine stellen weil da zu viele Faktoren abhängen. Dämpferhärte, Federhöhe etc. pp.
Bei der Abnahme wird das Fahrzeug auf Keile gefahren. Bei mir damals am B5 war das vorne rechts und hinten links. Dadurch wird eine volle Einfederung erreicht. Zwischen Kotflügelkante und Reifen passten dann grad noch so die Finger vom Prüfer durch.
Eine Richtline des Tüv besagt, dass bei einer Tieferlegung zu Formstabilen Teilen eine Bodenfreiheit von 11cm und zu verformbaren Teilen eine Bodenfreiheit von 8cm sein sollte.
Das ist allerdings nur eine Richtlinie und keine verbindliche Vorgabe. Es liegt als zum Schluß immer im Ermessen des Prüfers.
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