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  1. #1
    Citysounds
    Gast

    Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    Hallo,

    mein B5/8D war nach 20 Tagen schon wg. einer defekten ZV in der Werkstatt (Gebrauchtwagengarantie).

    Wurde auch alles erledigt, ein Steuergerät wurde getauscht und ein Schloss gewechselt. Prima soweit. Am Samstag dann der Schock. Ich soll doch bitte 250 Euro selbst bezahlen. Rechnungssumme waren 700 Euo. Der Rest hat die VVD gezahlt. Soweit ich das erkennen kann sind die 250 Euro die Arbeitszeit, bin mir aber nicht ganz sicher.

    Hab mir dann mal die Garantiebedingungen angeguckt und kann das überhaupt nicht nachvollziehen.

    Ist das ein normales Vorgehen?

    Viele Grüße
    Andy

  2. #2
    siggi
    Gast

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    Ist doch ganz einfach - im Autohaus anrufen und nachfragen. Wenn sie auf stur schalten, den Geschäftsführer verlangen und im sachlichen Ton die Angelegenheit klären (nicht gleich mit Anwalt usw. drohen!), dann läuft das meiner Erfahrung nach schon geordnet ab.
    vg siggi

  3. #3

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    Garantie ist Garantie, also ich würde mich weigern die Arbeitskosten zu zahlen.
    Ich hatte vor kurzem einen Fall der über Gewährleistung abgerechtnet wurde und ich hab keinen cent bezahlt.
    Also einfach mal bei vorbei und fragen...ABER normalerweise solltest du nix zahlen.

    MfG
    &quot;Was haben Sie doch für eine Narbensammlung? Vergessen Sie nie wer ihnen die schönste verpasst hat und seinen Sie dankbar. Unsere Narben haben die Kraft uns daran zu erinnern, dass die Vergangenheit Realität war.&quot;<br />KC

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fox
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    2006
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    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    Erstmal, Fahrzeug beim Händler gekauft?

    War das nicht mal 10% des Schadens, mind 50, max 250 Euro?
    (Sofern Du nen alten Vertrag bei denen hast)

    Bei den neueren Verträgen geht das nach dem KM-stand des Fzg..

    Du kannst ja mal die Rechnung hier posten, 700 Eus für ne ZV is heftig.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fox
    Modell
    Audi A4 8E/B7
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    10.11.2002

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    Kommt auf dei VVD Bedingungen an.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer

    Ort
    München
    Registriert seit
    11.11.2002

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    Beim B5/8D gibt es keine Garantie mehr, da zu alt. Wie Fox geschrieben hat, sind es beim VVD 10 %, min. 50,- €, max. 250,- €. Solltest also so bei 70 Euro landen...

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Fox
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    2006
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    MKB/GKB
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    10.11.2002

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    TL schrieb am 25.09.2006 12:31:
    Beim B5/8D gibt es keine Garantie mehr, da zu alt. Wie Fox geschrieben hat, sind es beim VVD 10 %, min. 50,- €, max. 250,- €. Solltest also so bei 70 Euro landen...
    Vorsicht, die Jungs von der VVD haben neue bedingungen, kommt drauf an wann der Vertrag abgeschlossen wurde.

  8. #8
    Citysounds
    Gast

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    Und was ist mit der Beweispflichtgeschichte? Da war doch irgendwas von wegen den ersten 6 Monaten, in denen der Händler beweisen muß, dass der Schaden bei Auslieferung noch nicht vorhanden war? Oder bezieht sich das ausschließlich auf Neuwägen?

    Viele Grüße
    Andy

  9. #9
    Erfahrener Benutzer

    Ort
    München
    Registriert seit
    11.11.2002

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    gilt nur bei Neuwagen.

  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von Blue Snaggletooth
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    Audi A4 8K/B8
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    29.10.2004

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    Die Selbstbeteiligung ist doch nach der Laufleistung gestaffelt.
    Habe meinen Vertrag im Auto liegen, komme gerade nicht dran.

    Wieviel hast du denn runter ?

  11. #11

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    TL schrieb am 25.09.2006 13:09:
    gilt nur bei Neuwagen.
    ???


    Quelle WDR.de
    Neue Gewährleistung bei Gebrauchtwagen

    Bis 6 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
    Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel und muss im Streitfalle auch beweisen, dass er den Wagen dem Käufer mangelfrei übergeben hat (Beweislastumkehr).

    6 bis 12 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
    Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel. Der Käufer muss allerdings im Streitfalle beweisen, dass der Wagen schon bei Übergabe mangelhaft war.

    12 bis 24 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer:
    Der Händler darf die Haftung für Mängel für diese Zeit im Kaufvertrag ausschließen. Wirksam ist der Haftungsausschluss allerdings nur, wenn der Käufer die Klausel unterschrieben hat oder sie Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers sind und der Käufer von den AGB auf zumutbare Weise Kenntnis erlangen konnte (zum Beispiel durch deutlich sichtbaren Aushang).
    [/b]

  12. #12
    Citysounds
    Gast

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    Bez. Laufleistung hab ich mal in den Unterlagen nachgeguckt:

    fängt bei "bis 50.000km" an, da werden 100% der Materialkosten ersetzt und geht bis "> 100.000km", da werden nur noch 40% der Materialkosten ersetzt. Arbeitszeit wird immer komplett übernommen.

    Ich habe jetzt 105.000 drauf

    Passt aber nicht zu den Infos von Sublime...

    ADAC: Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie:
    http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fah...achmaengelhaft

    ung/default.asp?ComponentID=31258&TL=2

  13. #13

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    oh Vorsicht. Du hast über die Garantie abgerechnet. Gleichzeitig hast Du aber auch die gesetzliche Gewährleistung. Würdest Du über die Gewährleistung abrechnen, müsstest du nichts bezahlen (es sei denn der Defekt zählt zu den Verschleißteilen).

  14. #14

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    Was Sublime sagt, ist hier das Entscheidende. Gewährleistungsansprüche sind für den Händler ggüb. dem Verbraucher nicht ausschließbar. Sämtliche sonstigen Abreden können nur neben die Gewährleistungsansprüche treten.

    Anerkannterweise bestehen für die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten [so daß also der Händler Beweis erbringen muß, daß der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag] bislang nur drei durch die Rechtsprechung anerkannte Ausnahmen (bei leicht verderblichen Sachen, bei Tierkrankheiten, bei gebrauchten Sachen) und dies auch nur unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen. Da es sich hier um kein Verschleißteil handelt, dürfte keine Ausnahme greifen. Sprich Du bist im Recht.

    Gruß,

    Sven
    Schöne Grüße, Sven

  15. #15
    Citysounds
    Gast

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    Mußte mir grad erklären lassen, dass ICH dem Händler beweisen muß, dass der Defekt direkt bei der Auslieferung bestand...

    Jedenfalls hat er die Rechnung zurückgenommen zur Prüfung. Und der Rest geht nun, so wie es scheint, auch über die Sachmängelhaftung. Nur beim FIS hat er sich quergestellt.

  16. #16
    Erfahrener Benutzer
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    Audi A4 8W/B9
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    2015
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    3.0 TDI V6 Quattro
    MKB/GKB
    XXX

    Ort
    71069
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    29.04.2003

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    Citysounds schrieb am 06.10.2006 11:24:
    Mußte mir grad erklären lassen, dass ICH dem Händler beweisen muß, dass der Defekt direkt bei der Auslieferung bestand...
    Das ist falsch. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, das der Defekt noch nicht bestand. Nach den 6 Monaten, für die folgenden 6 Monate musst Du nachweisen, das der Defekt schon beim Kauf bestand.....


    Stefan

  17. #17
    Benutzer
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    (noch) kein Audi A4/S4
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    2009

    Ort
    Bielefeld
    Registriert seit
    20.03.2004

    Re: Garantiefall nach 20 Tagen - Rechnung erhalten

    Das ist falsch. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, das der Defekt noch nicht bestand. Nach den 6 Monaten, für die folgenden 6 Monate musst Du nachweisen, das der Defekt schon beim Kauf bestand.....
    So ist es, § 476 BGB. Reine Gewährleistungsangelegenheit und keine Garantie.

    @TL:
    Vorher überlegen macht nachher überlegen
    Jetzt neu: A5: 3,2 quattro - S-Line

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