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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Hille 1,8T
    Modell
    kein Audi A4/S4
    MKB/GKB
    MK2 DA

    Ort
    Rhein Main
    Registriert seit
    12.02.2004

    Vom Verkäufer betrogen - Unfallwagen

    Hallo

    so mir ist da was negativ aufgestoßen mit meinem Auto
    habe ja voriges Jahr mir meinen geholt da war er keine 2 Jahre alt
    beim Gespräch mit dem Verkäufer habe ich unter zeugen mehrmals gefragt ob der Wagen unfallfrei ist was mir bestätigt wurde.

    nun als ich vorige Woche mir mal zu ner Inspektion die Reperaturhistorie ausdrucken lassen habe ,sehe ich das der mal einen Unfall hatte
    dabei wurde die hintere Stoßstange ersetz,die Koferaumklappe ausgebeult und die Reserveradmulde ausgebeult
    nun gut dies läßt mich vermuten es war ein selbst verursachter Schaden daß er gegen eine Laterne oder ähnliches gefahren wurde weil karosseriearbeiten waren keine dabei
    daher schließe ich einen AufahrUnfall aus.
    Vermessen wurde das Auto letztens erst da war alles in Ordnung

    nun gut dann habe ich mir gleich mal meinen Kaufvertrag angeschaut und da stand drin
    Unfallschäden laut Vorbesitzer - keine
    in dem gebrauchtwagengarantie Zertifikat steht aber nun Unfallfrei laut Vorbesitzer - nein

    Das ist ja mal der Oberhammer denn das zeugt davon das der veräufer von dem Schaden wußte ,ihn mir aber verschwiegen hat
    die Frage ist jetzt ich weiß nicht wie hoch die Reparatur Rechnung war ,was ich am besten mache?

    halt ich die Fresse und verkauf den laut meinem gewissen weiter als unfallfrei oder aber
    zieh ich die Sache richtig hoch auf und geh gleich zu einem Rechtsanwalt?
    Allerdings muß ich dann das Auto auch als Unfallwagen weiterverkaufen

    das schlimmste was mir passieren kann ist doch das das Auto bei einem Verkauf nicht als unfallfrei gilt und ich mir die Differenz erklagen muß vom Verkäufer
    falls es überhaupt jemand merkt ansonsten kann mir ja niemand etwas weil in meinem Kaufvertrag steht ja unfallfrei

    momentan weiß ich nicht was das beste wäre.

    werde aber nochmal den Vorbesitzer anrufen was da genau war
    2.0TSI + DQ381 in Use

  2. #2
    Erfahrener Benutzer

    Ort
    München
    Registriert seit
    11.11.2002

    Re: Vom Verkäufer betrogen - Unfallwagen

    Du musst ihn sowieso als Unfallwagen weiterverkaufen, denn Du weißt ja nun, dass er einen Unfall hatte. Wo ist da das Gewissen? Wenn Du ihn als unfallfrei weiterverkaufst bescheißt Du den Käufer genauso wie der Verkäufer Dich beschissen hat, ganz einfach.
    Ruf beim Vorbesitzer an und erkläre den Sachverhalt und frag ihn, was Du seiner meinung nach machen sollst. Vielleicht kommt er ja auf den Trichter Dir ein Angebot zu machen. Wenn er sich querstellt mach Dich mal beim Anwalt schlau, was Deine Optionen sind.

  3. #3

    Re: Vom Verkäufer betrogen - Unfallwagen

    Ich bin mir nicht so sicher bei der Rechtssprechung, aber gilt ein Auto nicht erst dann als Unfallwagen, wenn er auf die Richtbank muß??
    Dann wäre das hier ja kein unfallschaden, sonder ein simpler kleiner Blechschaden, da das Auto nicht vermessen wurde??

    Wie sieht das genau aus?

    Wie sagte Hilmi Süzer in Bang Boom Bang :

    Die haben uns beschissen, also bescheißen wir eine andere, das nennt man Kreislauf

    Wenn Du es jetzt weißt, würde ich auch nicht drüber hinweggehen, sonst kann das auch schönen Ärger geben, was ist denn z.B. wenn der zukünftige Käufer dann diesen Thread findet, oder auch mal die Historie andrucken läßt??? Ne ne ehrlich währt am Längsten!!!!
    LG aus Düsseldorf Harry<br /><br />Ich bin echt ein feiner Kerl, wenn ich Freunde hätte, die könnten dies bestätigen

  4. #4
    Drifter
    Gast

    Re: Vom Verkäufer betrogen - Unfallwagen

    kurz zur Info:

    Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt die Rechtssprechung die Aufklärungspflicht des Verkäufers.
    So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.

    Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt.
    Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde. Bei Anbauteilen wie Seitenspiegeln oder Zierleisten verhält es sich wie mit Scheinwerfern und Heckleuchten: Wurde hier einmal getauscht, wird niemand von einem Unfall sprechen.

    Hoffe das hilft!

    Gruß,

    Drifter

  5. #5

    Re: Vom Verkäufer betrogen - Unfallwagen

    Edit: Drifter seinen post habe ich doch wirklich überlesen.
    Denke der sagt alles aus.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    20.11.2002

    Re: Vom Verkäufer betrogen - Unfallwagen

    Ich bin mir nicht so sicher bei der Rechtssprechung, aber gilt ein Auto nicht erst dann als Unfallwagen, wenn er auf die Richtbank muß??
    Dann wäre das hier ja kein unfallschaden, sonder ein simpler kleiner Blechschaden, da das Auto nicht vermessen wurde??
    Ihr immer mit euern Definitionen, demnächst ist noch ein rep. Totalschaden kein Unfall.
    Fakt ist da gibt es nichts schön zu reden, Drifter schreibt wie es ist.
    Hille, ich würde auch mal einen Anwalt kontaktieren.
    Habe momentan auch jede Menge damit zu tun weil man heute wohl fast nur noch beschissen wird.
    Nun war ich 1 1/2 Wochen im Urlaub und, man hat mir auf meinem Privatparkplatz vor dem haus 3 heftige Dellen in die hintere Tür reingehauen,(Lackdoktor ist da nicht mehr) da hat wohl jemand etwas ausgeladen und ist einige Male hängen geblieben, evtl. mit Absicht.
    Nat. war es keiner.

    Michael

  7. #7

    Re: Vom Verkäufer betrogen - Unfallwagen

    Eigentlich ist das Vorgehen beim wiederverkauf ganz einfach:

    Du verkaufst ihn als Unfallwagen,

    und zwar mit einem marktgerechten, realistischen Abschlag auf einen fiktiven Verkauf als NICHT-Unfallwagen.

    Die Differenz muss der ehemalige verkaeufer erstatten.
    Macht er das nicht, so wird wohl der weg eines Zivilprozesses beschritten werden muessen, mit KFZ-Gutachten, gerichts- und RA-Kosten etc. ...

    Falls der verkaeufer klar denken kann, wird er den Differenzbetrag erstatten, um eine Kostenlawine zu vermeiden.

    Schlimmstenfalls hilft ein diskreter Hinweis, man wuerde auch vor einem Strafantrag wegen Betruges nicht zurueckschrecken.... Anfangsverdacht besteht ja.

    Gruss
    Mehr!Schwein

    Besser weniger Gewicht als mehr PS... oder eben beides....

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