Seite 2 von 15 ErsteErste 1234 ... LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 40 von 282
  1. #21
    Forensponsor Avatar von Danny
    Modell
    Audi S4 8K/B8
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2009
    Motor
    3.0 TFSI V6 Quattro
    MKB/GKB
    CAKA/KMR/MBW

    Ort
    66125 Saarbrücken
    Registriert seit
    16.11.2003
    Blog-Einträge
    2
    Das isn Paradoxon.....

    Einerseits begeht man ein vergehen, kann aber nicht belangt werden weil ein Tatbestand nicht erfüllt ist?!

    Das is ja quasi ein Freifahrtsschein für alle HID-Kit-Fans. Die sorgen lediglich dafür, dass die Einstellung korrekt ist und "dürfen" rumfahren. Sofern auch noch ein Schlupfloch gefunden wird die ALWR und SWRA zu umgehen.
    Hier geht´s zu meinem A4 B6 halb S line -->

  2. #22
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BPW/ JEM

    Ort
    26XXX Nds
    Registriert seit
    11.09.2009
    Gleich vor weg, es handelt sich hier um meine Interpretation der Verordnungen und Gesetze.

    Wer Umbauten macht und dadurch Nachteile erleidet, hat selbst Schuld.

    Jeder ist für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs selbst verantwortlich.

    Wenn man die Links liest kommt man zwangsläufig zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber einen Fehler gemacht hat.
    So ist es!

    Nur weil die BE nicht unbedingt erlischt, heißt das aber nicht, dass man mit dem Fahrzeug auch durch die Hauptuntersuchung kommt.

    Bitte verwechselt das nicht. Ein Fahrzeug kann auch unvorschriftsmäßig sein, aber dennoch seine BE behalten.

    Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass eine Bremsenupgrade von einer kleineren Bremse auf die 320er Bremse innerhalb der gleichen Baureihe und bei fachgerechter Montage nicht zum Erlöschen der BE führt.
    Man muss natürlich wissen, dass das regional unterschiedlich gehandhabt werden kann.
    When I was young I was known as ...

  3. #23
    Forensponsor Avatar von scorpion
    Modell
    kein Audi A4/S4
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2018
    Motor
    1.8 TFSI
    MKB/GKB
    CJSB

    Ort
    067..
    Registriert seit
    21.12.2005
    Zitat Zitat von Danny Beitrag anzeigen
    Das isn Paradoxon.....
    Aber doch noch lange nicht das erste in der Kfz-Welt... Bis '12 war ein abgelaufener Verbandskasten bei der HU nur ein Hinweis, jetzt ein geringer Mangel. Sinnlos, oder? Da musste er sein, aber gültig war völlig egal.

    Von daher wundert mich nichts mehr.


  4. #24
    Forensponsor Avatar von Danny
    Modell
    Audi S4 8K/B8
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2009
    Motor
    3.0 TFSI V6 Quattro
    MKB/GKB
    CAKA/KMR/MBW

    Ort
    66125 Saarbrücken
    Registriert seit
    16.11.2003
    Blog-Einträge
    2
    Is ja schon irgendwie lustig. Wenn ich das jetzt richtig gelesen, verstanden und interpretiert habe, ist das ja seit 2004 schon so. Wieso wird das erst 12 Jahre später publik?

    Scorpion:

    Ja das stimmt. Der Gesetzgeber sieht auch vor, dass ein KFZ-Fahrer eigenständig eine durchgebrannte Lampe wechseln können muss. Mach das mal am 8E mitm Bordwerkzeug . Null Chance. Trotzdem bekam der 8E die Zulassung.
    Hier geht´s zu meinem A4 B6 halb S line -->

  5. #25
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    PLZ 89
    Registriert seit
    23.07.2003
    Blog-Einträge
    6
    na dann bin ich gespannt ob deine Interpretation vor einem Richter Bestand hat

    denn der Fakt eines nicht zugelassenen Leuchtmittels im Scheinwerfer besteht ja weiterhin
    hast du Feuerschweif am Heck...spült das Wasser alles weg...
    fährste quer...siehste mehr

    ehemals A4-Avant-TDI

    mein Teilemarktblog http://www.a4-freunde.com/blog.php?248-K%E4ufe-und-Verk%E4ufe-im-Teilemarkt




  6. #26
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BPW/ JEM

    Ort
    26XXX Nds
    Registriert seit
    11.09.2009
    Nun, wer mit der Materie zu tun hat, kennt die Problematik natürlich schon länger.
    Ein Kollege hier im Forum hat es bereits vor Jahren mal geschrieben und sofort wurde interveniert, er habe Unrecht.

    Aber nein, es stimmt schon was er seinerzeit schrieb, nur beschäftigt hat sich niemand so richtig damit.

    Aber es bleibt ja dabei, einiges kostet Geld, nur ist es eben nicht mehr so teuer und die BE bleibt erhalten.

    Hand aufs Herz, warum sollte auch die BE erlöschen, wenn keine Gefahrenlage vorliegt?

    Eigentlich ist die Intension doch auch richtig, wenn auch mal wieder falsch umgesetzt und wie von A4-Avant-FSI letztlich auch richtig erkannt, eine Art Schlupfloch.
    Geändert von logo103d (23.02.2016 um 20:42 Uhr)
    When I was young I was known as ...

  7. #27
    Erfahrener Benutzer Avatar von VXExperiment
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BRD/HCK

    Ort
    86***
    Registriert seit
    05.02.2014
    Zitat Zitat von logo103d Beitrag anzeigen
    Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass eine Bremsenupgrade von einer kleineren Bremse auf die 320er Bremse innerhalb der gleichen Baureihe und bei fachgerechter Montage nicht zum Erlöschen der BE führt.
    Man muss natürlich wissen, dass das regional unterschiedlich gehandhabt werden kann.
    Das Bremsenupgrade kann doch vorschriftsgemäß vom TÜV abgenommen werden? Also besteht doch keiner der vorliegenden Vergehen ? Oder?
    A4 Randgruppe Ulm
    In Ulm und um Ulm herum schrauben wir wie dumm

  8. #28
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BPW/ JEM

    Ort
    26XXX Nds
    Registriert seit
    11.09.2009
    Klar kann es abgenommen werden, wie bei mir.

    Wenn du aber umbaust und nicht abnehmen lässt und der Prüfer es bei der HU erkennt, bekommst du keine Plakette.

    Und natürlich sind Teile verbaut, die nicht an dieses Fahrzeug gehören.

    Aber nicht jeder Prüfer sieht das und die Polizei schon lange nicht.

    Man müsste sich ja ausgerechnet mit diesem Fahrzeugtyp auseinandersetzen, so wie wir hier.

    Aber eben weil es abgenommen werden kann und Fahrzeuge des gleichen Typs im Originalzustand so vom Hersteller auf die Straße gebracht worden sind, kann keine Gefahr begründet werden.

    Und somit fällt nach meiner Rechtsauffassung ein Erlöschen der BE weg.

    Wenn ich mit meinem Auto zur HU fahre und im April mache ich das mit Glühobst im Handschuhfach, komme ich so durch oder ich muss die Leuchten tauschen.

    Wir werden es sehen.

    Ich denke, dass gerade das TFL, welches ja nur am Tage leuchtet und ja auch nicht betrieben werden muss, eine echte Kleinigkeit ist.

    Wenn der Prüfer es auch so sieht, teilt er mir mit, dass er es gesehen hat und gut ist es.

    Wie bei meinem R8 Lenkrad lange vor der Eintragung.

    Begründung war, Lenkrad habe ich gesehen, ist aber ein Originalteil und stört mich nicht weiter.

    Wobei dem Prüfer klar war, dass der Airbag des R8 mit dem des B7 identisch ist.

    Einen vollkommen anderen Fall haben wir natürlich bei einem Lenkrad eines Fahrzeugtyps, wo der Airbag zweistufig ist.
    Dort besteht möglicher Weise die Gefahr, dass das Teil unverhofft auslöst oder aber im Falle eines Unfalls eben gar nicht auslöst.

    Hier ließe sich dann eine Gefahr begründen und ein Erlöschen der BE könnte vorliegen.
    Geändert von logo103d (24.02.2016 um 00:09 Uhr)
    When I was young I was known as ...

  9. #29
    Erfahrener Benutzer Avatar von Artik
    Modell
    Audi A4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1999
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    ANB/EHV

    Ort
    Rhede, NRW
    Registriert seit
    16.08.2005
    Was ist, wenn aufgrund deiner nicht geprüften Lämpchen, dein Fahrzeug ins Feuer gerät? Es geht nicht nur um Blenden des Verkehrs.....

  10. #30
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BPW/ JEM

    Ort
    26XXX Nds
    Registriert seit
    11.09.2009
    Gute Frage, dann habe ich wohl Ärger mit der Versicherung.

    So wie Norman und ich den Kram konstruiert haben, sollte das nicht eintreten.

    Wir haben Teile verbaut, die der Temperatur des Widerstandes standhalten.

    Das Dichtmittel hält bis 315 Grad, die Teflonschutzplatte, die verhindert, dass Kabel in die Nähe des Widerstandes kommen, auch.

    Zudem ist der Widerstand auf einem ziemlich großen Kühlkörper verbaut, der berührungsfrei in den Motorraum führt.

    Im Sommer sind im Betrieb die Fahrzeugteile alle wärmer als der Kühlkörper durch den Betrieb der LED.

    Sicher sein kann man nie, auch Fahrzeuge im 100 % Originalzustand können in Flammen aufgehen.

    Ein anderes Thema sind B5 Federteller.

    Sie werden im B5 verbaut, ich glaube der schwerste Motor dort ist der V6 TDI (nagelt mich dort nicht fest).

    Die Achslast bei diesem Fahrzeug müsste höher sein, als bei z.B. einem 2.0 TDI im B7.

    Die Teile passen 1:1, warum sollten sie beim B7 versagen und beim B5 nicht?

    Somit würde auch hier keine Gefahr bestehen.
    Geändert von logo103d (23.02.2016 um 22:46 Uhr)
    When I was young I was known as ...

  11. #31
    Erfahrener Benutzer Avatar von VXExperiment
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BRD/HCK

    Ort
    86***
    Registriert seit
    05.02.2014

    Erlöschen der Betriebserlaubnis

    Ich hab mit den Leuchtmitteln incl Widerstand auch mal n kleinen Versuchsaufbau in einem Duroplast Gehäuse ohne große Messungen gemacht und muss sagen wenn es nirgends groß Kontakt hat is selbst die Abstrahlungswärme in 1cm mehr als erträglich, also da würde ich absolut keine Gefahr der Selbstentzündung sehen. Würde sogar fast behaupten dass der genannte Aufbau von Logo nicht zwingen erforderlich wäre. Natürlich ohne Gewähr.

    Trotz dessen muss man immer noch bedenken, dass sich die Ingenieure bei der Auslegung der Bauteile Gedanken gemacht haben und da wir mit Masse keine Ingenieure sind, sollten solche Versuche bzw Umbauten mit größter Achtsamkeit durchgeführt werden.

    Des Weiteren können die Prüfingenieure auch nur nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Sie schließen schließlich jegliche Haftung nach der Untersuchung aus. Selbst wenn ein Prüfer ein falschen Airbag gewähren lässt, trägt er keine Verantwortung wenn dieser 1 Minute später hochgeht und womöglich Verletzungen verursacht. Diese Misere macht es natürlich nicht einfach vernünftige Umbauten rechtskonform zu realisieren. (Wobei über Vernunft und Unvernunft natürlich gestritten werde kann)
    Geändert von VXExperiment (23.02.2016 um 22:48 Uhr)
    A4 Randgruppe Ulm
    In Ulm und um Ulm herum schrauben wir wie dumm

  12. #32
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BPW/ JEM

    Ort
    26XXX Nds
    Registriert seit
    11.09.2009
    Ich bin bei der Konstruktion sogar soweit gegangen, den Boden der Widerstände weitestgehend plan zu schleifen, um dann mit Wärmeleitpaste die Wärme noch besser abzuführen.

    Ich denke, dass sich hier nichts entzündet.

    Natürlich machen sich Ingenieure Gedanken und mein Prüfer bei der HU hat mich mit dem nicht eingetagenen Lenkrad bewusst und gewollt durchkommen lassen.

    Der Prüfer bei der Einzelabnahme hat sich das Lenkrad angesehen, nach dem Airbagsystem gefragt und sich auf mein Ehrenwort verlassen, dass da auch ein Airbag tatsächlich drin ist.

    Ob er sich nun immer auf das gesprochene Wort verlässt, kann ich nicht sagen.

    Er wusste jedenfalls was ich so arbeite.
    Geändert von logo103d (23.02.2016 um 23:08 Uhr)
    When I was young I was known as ...

  13. #33
    Erfahrener Benutzer Avatar von VXExperiment
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BRD/HCK

    Ort
    86***
    Registriert seit
    05.02.2014
    Zitat Zitat von logo103d Beitrag anzeigen
    Ich bin bei der Konstruktion sogar soweit gegangen, den Boden der Widerstände weitestgehend plan zu schleifen, um dann mit Wärmeleitpaste die Wärme noch besser abzuführen.

    Ich denke, dass sich hier nichts entzündet.

    Natürlich machen sich Ingenieure Gedanken und mein Prüfer bei der HU hat mich mit dem nicht eingetagenen Lenkrad bewusst und gewollt durchkommen lassen.

    Der Prüfer bei der Einzelabnahme hat sich das Lenkrad angesehen, nach dem Airbagsystem gefragt und sich auf mein Ehrenwort verlassen, dass da auch ein Airbag tatsächlich drin ist.

    Ob er sich nun immer auf das gesprochene Wort verlässt, kann ich nicht sagen.

    Er wusste jedenfalls was ich so arbeite.
    Hast die halt gedacht ne Sicherheit von 8-9 kann jeder mach ich halt 20 draus
    A4 Randgruppe Ulm
    In Ulm und um Ulm herum schrauben wir wie dumm

  14. #34
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von Rotlicht
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    28832 Achim
    Registriert seit
    18.03.2008
    Was man evtl. bei der Diskussion nicht vergessen darf ist die sogenannte Bauartzulassung.
    So sagt der Inverkehrbringer aus, für welche Verwendungszwecke das Bauteil benutzt werden darf.

    Das Beispiel mit dem B5 Federteller im B7 wäre somit hinfällig. Da es sich hierbei um ein nicht entsprechend geprüftes Bauteil in diesem Fahrzeugmodell handelt.
    Das passt und funktioniert, wurde aber niemals hierfür hergestellt oder getestet.

    In wie weit man hierdurch dann eine fahrlässige "Gefahr" darstellt, und seine BE behält wird dann später der Anwalt und Richter klären.

    Greetz

  15. #35
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-Row
    Registriert seit
    02.02.2003
    Es ist tatsächlich so das ein Nicht zugelassenes Leuchtmittel in einem Scheinwerfer NICHT zum Erlöschen der BE des Fahrzeugs führt laut Handbuch zur Prüfung nach §19.3

    Allerdings ist es bei den Xenon Kits anders denn da kann durch Blendung eine Gefährdung anderer erfolgen so das da eben dann der Punkt zum erlöschen der BE greift!

    Schreibt auch das KBA in einer seiner Mitteilungen:

    Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmi-gung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauart-genehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen

    Die TÜV Plakette wird damit aber verweigert und im falle eines Unfalls kann sich die Versicherung je nach Unfallgrund Quer stellen aber es ist nur eine Ordnungswidrigkeit und nix mehr.

    Zu irgendwelchen TÜV Abnahmen, viele Sachen wie auch die Bremsenumbauten bewegen sich in einer Grauzone da auch eigentlich der Prüfer beim TÜV nicht die entsprechenden Möglichkeiten hat ausreichende Fahrversuche durchzuführen. Sicher hat er noch einen Ermessensspielraum und wie weit er den ausschöpft liegt in seinen Händen, ob das aber wirklich im Ernstfall Bestand hat möchte ich pers nicht erfahren müssen auch wenn ich selber diverse Bremsenumbauten hinter mich gebracht habe.
    Heutzutage ist es nämlich nicht mehr so Einfach alle Zusammenhänge zu erkennen die im Rahmen der Vernetzung der Elektronischen Fahrzeugsystemen von statten gehen und die Fahrzeughersteller geben oft genug keine Freigaben oder Bestätigungen für solche Umbauten heraus.

    Eines sollte man sich nämlich bewusst sein, im Ernstfall Haftet man selber und kein anderer auch wenn der Prüfer der es Abgenommen hat auch Probleme bekommt. Aber so etwas kann eine Zukunft zerstören und man sollte sich dessen bewusst sein.
    Geändert von mounty (23.02.2016 um 23:45 Uhr)
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  16. #36
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BPW/ JEM

    Ort
    26XXX Nds
    Registriert seit
    11.09.2009
    Wie ich bereits schrieb, jeder ist für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeugs selbst verantwortlich.

    Zitat Zitat von Rotlicht Beitrag anzeigen
    Was man evtl. bei der Diskussion nicht vergessen darf ist die sogenannte Bauartzulassung.
    So sagt der Inverkehrbringer aus, für welche Verwendungszwecke das Bauteil benutzt werden darf.

    Das Beispiel mit dem B5 Federteller im B7 wäre somit hinfällig. Da es sich hierbei um ein nicht entsprechend geprüftes Bauteil in diesem Fahrzeugmodell handelt.
    Das passt und funktioniert, wurde aber niemals hierfür hergestellt oder getestet.

    In wie weit man hierdurch dann eine fahrlässige "Gefahr" darstellt, und seine BE behält wird dann später der Anwalt und Richter klären.

    Greetz

    Hilf mir eben weiter.

    Was ist mit dem R8 Lenkrad?

    Nicht für dieses Fahrzeug, aber zum Lenken von Fahrzeugen gebaut, so wie die B5-Teller zum Aufnehmen von Fahrzeugfedern hergestellt wurden und entsprechend in einem anderen, leichteren Fahrzeug zum Einsatz kommen.

    - - - - - Beiträge automatisch zusammengeführt - - - - -

    Bei den Xenonkits ist es natürlich etwas vollkommen anderes, diese sind ja tatsächlich zum Ausleuchten der Straße bei Dunkelheit gedacht.

    Wie von mounty beschrieben, kann es hier zur Blendung des Gegenverkehrs kommen und somit liegt selbstverständlich eine Gefährdungslage vor.
    Eine Erlöschen der BE ist hier mit Sicherheit zu bejahen.

    Das TFL leuchtet am Tag, es blendet nichts.

    Somit ist eine Gefährdung nicht zu begründen.
    When I was young I was known as ...

  17. #37
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-Row
    Registriert seit
    02.02.2003
    Zitat Zitat von logo103d Beitrag anzeigen
    Das TFL leuchtet am Tag, es blendet nichts.

    Somit ist eine Gefährdung nicht zu begründen.
    Allerdings führen dort die nicht zugelassenen Leuchtmittel zum erlöschen der Bauartgenehmigung des Scheinwerfers und dann wäre wieder die Frage wie sehr sich das auf die BE des Fahrzeugs auswirkt.
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  18. #38
    Benutzer Avatar von safran
    Modell
    kein Audi A4/S4
    Baujahr
    2015
    Motor
    3.0 TDI V6 Quattro
    MKB/GKB
    CTBA

    Ort
    DE-85xxx
    Registriert seit
    30.04.2013
    Zudem aus seiner Quelle http://www.verkehrsportal.de/board/i...owtopic=38312:

    2.)... Fazit:
    "Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.
    Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen."

  19. #39
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BPW/ JEM

    Ort
    26XXX Nds
    Registriert seit
    11.09.2009
    Zitat Zitat von mounty Beitrag anzeigen
    Allerdings führen dort die nicht zugelassenen Leuchtmittel zum erlöschen der Bauartgenehmigung des Scheinwerfers und dann wäre wieder die Frage wie sehr sich das auf die BE des Fahrzeugs auswirkt.
    Richtig und genau hier streitet man sich seit Ewigkeiten.

    Am Scheinwerfer an sich wurde aber gar nichts verändert.

    Der Sockel ist original, lediglich das Leuchtmittel wurde ausgetauscht, die Lichtaustritsfläche wurde nicht angetastet.

    Jetzt könnte man schnell argumentieren, dass das Lackieren der Nichtreflektorflächen dann ebenfalls zum Erlöschen der Bauartgenehmigung führen müsste.

    Ich sehe das nicht so!

    Ne, stimmt gar nicht, der Sockel entspricht dem Original ist aber adaptiert und wird in die originale Sockelaufnahme im Reflektor gedreht.
    Letztlich ist der eigentliche Scheinwerfer im Originalzustand.

    Die eigentliche Veränderung fand am Servicedeckel statt, denn irgendwo muss ja der Kühlkörper hin.

    Der sitzt außen am Deckel und führt über eine Aluscheibe nach innen, wo der Widerstand verschraubt wurde.

    Als Fazit:

    Servicedeckel wurde bearbeitet und ein Adapterkabel hinzugefügt, welches in den unbearbeiteten Reflektor führt.

    Und nun kommt der Knaller, wenn ich weiter über den Kram nachdenke:

    Wenn die Bauartgenehmigung der Scheinwerfer (nicht die BE des Fahrzeugs) erlöschen soll, wenn nicht zugelassene Leuchtmittel verbaut werden, was ist, wenn Leuchtmittel verbaut werden, die für diesen Scheinwerfer nicht geprüft sind?

    Auch dann müsste ja folgerichtig der Scheinwerfer verändert sein.

    Was machen all die Leute, die ihre als eigenständiges Teil zugelassenen Xenonbrenner mit anderer Farbtemperatur getauscht haben?
    Auch dann müsste ja die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlöschen, weil er eben nicht mit diesem Leuchtmittel und der Farbtemperatur geprüft wurde.

    Sehr bizarr.

    Ich bin mir sehr sicher, dass die BE des Fahrzeugs dann ebenfalls nicht erlischt.
    Geändert von logo103d (24.02.2016 um 03:24 Uhr)
    When I was young I was known as ...

  20. #40
    Erfahrener Benutzer Avatar von erw166
    Modell
    Audi S4 8D/B5
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    1998
    Motor
    2.7 V6 BiTurbo Quattro
    MKB/GKB
    AGB / DSY

    Ort
    53227 Bonn-Oberkassel
    Registriert seit
    24.07.2008
    Hab noch niemanden gesehen der sich die einzelnen Leuchtmittel anguckt. Dann dürfte man ja eigentlich auch die Innenraumleuchtung nicht gegen LED tauschen oder?

    Wie verhält sich das ganze bei einer AGA die das Abgasverhalten nicht verändert?
    Nur noch 341 S4 Limo´s in Deutschland (Stand 01.01.2023)

Ähnliche Themen

  1. Re: Polizeikontrolle -> Betriebserlaubnis erloschen
    Von Citysounds im Forum Allgemeines
    Antworten: 35
    Letzter Beitrag: 27.08.2006, 17:08
  2. Re: EG Betriebserlaubnis in "Ausländisch"?
    Von Björn_R im Forum Allgemeines
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 17.01.2006, 17:42
  3. Re: Carbonmotorhauben und Betriebserlaubnis
    Von User gelöscht! im Forum Karosserie
    Antworten: 41
    Letzter Beitrag: 15.01.2005, 20:09

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •