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Ergebnis 161 bis 180 von 282
  1. #161
    Erfahrener Benutzer Avatar von D31n1
    Modell
    Audi S4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2005
    Motor
    4.2 V8 Quattro
    MKB/GKB
    BBK / HLB

    Ort
    Munich Outback
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    Widerspruch!

    Hier ist mit nichten dargelegt warum bei Logos LED TFL die BE nicht erlöschen sollte. Hier sind nur Argumente und Auzüge dargestellt.
    Ich sehe hier keine verlässliche Quelle die besagt, dass ein falsches Leuchtmittel in einem Scheinwerfer dessen ECE Zulassung NICHT erlöschen lässt. Sofern diese aber erlischt betrifft es sehrwohl auch die BE des KFZ.

    Von daher kannst du zwar mit deinen Argumenten Recht haben aber solltest nicht behaupten deine Darlegung entspräche den geltenden Vorschriften. Dies suggeriert allen Mitlesern ein falsches Bild.
    Schluck du Specht!

  2. #162
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    BPW/ JEM

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    26XXX Nds
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    Hier wird immer auf den TÜV abgestellt, weil er natürlich die Plakette vergibt, die ja alle haben wollen.

    Verständlich, aber nicht zu Ende gedacht.

    Warum aber sind so viele eigentlich nicht erhebliche Mängel (Erlöschen der BE des Fahrzeugs) für die Prüforganisationen so schwerwiegend.

    Ein kleines Gedankenspiel könnte helfen.

    Die Prüforganisationen sind auf Profit ausgelegte Privatunternehmen. Jeder erhebliche Mangel dürfte eine Wiedervorstellung des Fahrzeugs bedeuten...und wer hätte hier einen Vorteil?

    Da dürft ihr mal drüber nachdenken, ob wirklich alle erheblichen Mängel so schlimm sind.

    Natürlich immer vorausgesetzt, das ist auch wirklich so.

    Ich kenne diese Situation nur vom Höhrensagen, persönlich hätte ich eine solche Situation noch nie.
    Geändert von logo103d (29.02.2016 um 21:36 Uhr)
    When I was young I was known as ...

  3. #163
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von votex
    Modell
    kein Audi A4/S4
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2016
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    2.0 TFSI Quattro
    MKB/GKB
    CJXC

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    Westerwald/Taunus
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    Für mich ist die Sache klar wie Klosbrühe:

    Siehe Paragraf § 49a Abs. I StVZO: An KFZ und Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

    Soweit schonmal klar. Also nichts dazu basteln was nicht an den geliebten Audi gehört. Wäre daher prinzipiell kein Problem LED's einzubauen da man ja die Einrichtungen per se nicht verändert.

    Jedoch in Bezugnahme auf §30 StVZO: Fahrzeuge dürfen nur gebaut, umgebaut oder ausgerüstet sein,
    dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine größere Gefährdung zu erwarten ist.

    Mit den Einbau von LED's bei lichttechnischen Einrichtungen die dafür nicht konzipiert sind ergibt sich jedoch ein Gefährdungspotential:
    - Das Signalbild des Fahrzeugs wird verändert
    - Direkte Reflektionen bei nasser Straße möglich: andere Verkehrsteilnehmer können mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden
    - Das andere Leuchmittel hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
    - Die Lichtemissionen entsprechen in Abstrahlwinkel, Helligkeit und Lichtbild nicht mehr dem für die lichttechnische Einrichtung bauartgeprüften Leuchtmittel

    Daraus folgt dann: Begutachtungen im Rahmen von §19 II bzw. Änderungsabnahmen nach §19 III
    StVZO können nicht positiv abgeschlossen werden - die Betriebserlaubnis des KFZ wird nicht erteilt.

    /the end

    (Sinn oder Unsinn aussen vor - so sieht es der Gesetzgeber und damit hat man sich daran zu halten)

  4. #164
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2007
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
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    26XXX Nds
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    Zitat Zitat von votex Beitrag anzeigen
    ...

    Jedoch in Bezugnahme auf §30 StVZO: Fahrzeuge dürfen nur gebaut, umgebaut oder ausgerüstet sein,
    dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine größere Gefährdung zu erwarten ist.

    Mit den Einbau von LED's bei lichttechnischen Einrichtungen die dafür nicht konzipiert sind ergibt sich jedoch ein Gefährdungspotential:

    - Das Signalbild des Fahrzeugs wird verändert..
    Wenn dir so ein Fahrzeug entgegenkommt, was siehst du und bist du dann verwirrt?

    Das müsstest du mit Tatsachen, die die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr in dem Fall begründen

    Zitat Zitat von votex Beitrag anzeigen
    ...
    - Direkte Reflektionen bei nasser Straße möglich: andere Verkehrsteilnehmer können mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden
    ...
    Das müsstest du mit Tatsachen, die die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr in dem Fall begründen

    Zitat Zitat von votex Beitrag anzeigen
    ...
    - Das andere Leuchmittel hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
    ...
    Das müsstest du mit Tatsachen, die die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr in dem Fall begründen

    Zitat Zitat von votex Beitrag anzeigen
    ...
    - Die Lichtemissionen entsprechen in Abstrahlwinkel, Helligkeit und Lichtbild nicht mehr dem für die lichttechnische Einrichtung bauartgeprüften Leuchtmittel...

    Das müsstest du mit Tatsachen, die die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr in dem Fall begründen

    Zitat Zitat von votex Beitrag anzeigen
    ...

    Daraus folgt dann: Begutachtungen im Rahmen von §19 II bzw. Änderungsabnahmen nach §19 III
    StVZO können nicht positiv abgeschlossen werden - die Betriebserlaubnis des KFZ wird nicht erteilt.
    Die BE bleibt grundsätzlich bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung erhalten.

    Wenn einer der 3 Punke zutreffen sollte, bei Punkt 2 mit der Gefahrenprognose (bei Standlicht und TFL kaum zu begründen) dann hast du Recht.

    Wie ich schon schrieb, das Fahrzeug ist unvorschriftsmäßig und der TÜV könnte/ wird maulen.

    http://www.bussgeldkatalog.net/stras...nung/30-stvzo/

    Wann würdet ihr die TBNR

    330000 25 €

    bzw.

    330006 25 € annehmen?

    [h=2]Bußgeldtabelle zu § 49a StVZO[/h][table=] id="tablepress-190"
    |-
    ! class="blocksubhead" ! TBNR
    ! class="blocksubhead" ! Tatbestand
    ! class="blocksubhead" ! Strafe (€)
    |-
    | 349130
    | Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen.
    | 5
    |-
    | 349136
    | Sie führten das Kraftfahrzeug/den Anhänger und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen.
    | 20
    |-
    [/table]





    Was könnte der Gesetzgeber mit der TBNR 349136 meinen, dass es 20 € kostet.
    Geändert von logo103d (29.02.2016 um 23:24 Uhr)
    When I was young I was known as ...

  5. #165
    Erfahrener Benutzer Avatar von D31n1
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    Für deine nächste Herleitung braucht es dann eine ganze Seite.... aber kostet ja nix
    Am Ende kommst dann wieder selber zu dem Schluss dass alles scheinbar doch nicht so valide ist und relativierst es dann.

    Was ist dann die Quintessenz? Havii scheint mal wieder Recht zu haben
    Schluck du Specht!

  6. #166
    Erfahrener Benutzer Avatar von Stefan2.0TDI
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    kein Audi A4/S4
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    Ein engagierter Beamter wie hier in Stuttgart, legt das Auto sofort still. Da werden Autos aufgrund deutlich kleinerer Dinge stillgelegt.

    Gerade von dir hätte ich etwas anderes erwartet.

    Der Diskussions Stil hier im Thread bzw im Forum allgemein ist auch fraglich.

    Schade... Wieder ein Thread der völlig grundlos eskaliert.
    Geändert von Stefan2.0TDI (01.03.2016 um 00:02 Uhr)

    A4 Randgruppe Ulm
    In Ulm und um Ulm herum schrauben wir wie dumm

  7. #167
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
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    TÜV und Polizei sind verschiedene Paar Schuhe.

    Aber lassen wir es gut sein, ist tatsächlich genug geschrieben.
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  8. #168
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
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    Plötzlich sind Polizei und Tüv in Sachen Verkehrssicherheit am Auto 2 Paar Schuhe
    Die eine Institution schmeißt der anderen Steine in den Weg bzw. zeigt auf wie man am besten Lücken schamlos ausnutzt
    Da kannst nur mim Kopf schütteln
    hast du Feuerschweif am Heck...spült das Wasser alles weg...
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  9. #169
    Erfahrener Benutzer Avatar von mee
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    Ach herrlich, hätte ich fast vermisst hier


  10. #170
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
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    Also nochmal auch der TÜV kann kein erlöschen der BE durch ein unvorschriftmäßiges Leuchtmittel herbeiführen, er kann nur das erteilen der Plakette verweigern.

    Im Handbuch fürn TÜV zum §19 StVZO steht zum Thema : Anbau von lichttechnischen Einrichtungen und Nachrüstsystemen

    Mögliche Gefährdung
    - Unsachgemäßer Ein- oder Anbau
    - Negative Beeinflussung des Brandverhaltens und der Feuersicherheit
    - Negative Beeinflussung der passiven Verkehrssicherheit
    - Falsche elektrische Schaltung
    - Manipulationen an bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen

    Achtung:
    Die vorstehend beschriebenen Gefährdungspotenziale derartiger Änderungen führen im Regelfall nicht zum erlöschen der Betriebserlaubnis. Vielmehr handelt es sich meist um "unzulässige Änderungen", durch die ein so verändertes Fahrzeug "unvorschriftsmäßig" wird.

    Als Vorschriften und Richtlinien werden
    - Stvzo, insbesondere §19, 22a,30,49a bis 54
    - § 10 FZV
    - Beispielkatalog zum § 19 StVZO
    - Rili 76/756/EG und 93/92/EG
    - ECE R48 und jeweils zutreffende ECE Regelungen zur Bauartgenehmigung

    genannt.
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  11. #171
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
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    Lass gut sein Ulf...sie verstehen es nicht.

    Augenscheinlich ist man hier der Meinung, dass ich zu einer Eintragung von Rädern fahre und dann dort wegen der Beleuchtung entstempelt werden kann.

    Mehr kann man nicht erklären.
    When I was young I was known as ...

  12. #172
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von Rotlicht
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    18.03.2008
    Nein, aber man ist der Meinung und dies ist leider auch zu 100% so:

    Wenn du zu dem technischen Überwachungsverein fährst zum Räder eintragen und eine nicht zulässige LED Beleuchtung vorgefunden wird, dass die Räder nicht eingetragen werden, da dein Fahrzeug nicht mängelfrei ist.

    Und man ist der Meinung, das wenn du einen engagierten Kollegen bei einer Kontrolle triffst, dieser das Fahrzeug an einer Weiterfahrt zur Klärung etc. festhalten kann.

    Und man ist der Meinung, dass wenn dein LED TFL einen anderen Verkehrsteilnehmer blendet, es eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.

    Und man ist der Meinung, dass wenn deine Versicherung der Meinung ist, ein Unfall ist auf Grund eines nicht zugelassenen Bauteils passiert, das dein Versicherungsschutz verfällt.

    Und man ist der Meinung, dass sich hier alles schön geredet wird und Gesetzestexte nach Gutdünken ausgelegt werden, wie es einem am besten passt und gefällt.

    Und ich bin der Meinung, das sich hier im Kreis gedreht wird! Und wenn keine neuen Erkenntnisse kommen, der Thread seinem Ende entgegen sieht.

    Greetz

  13. #173
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von votex
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    Westerwald/Taunus
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    13.12.2011
    @Ulf und logo: Beides Falsch. Der TÜV hat in diesem Konsens überhaupt nichts zu melden. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis geschieht IMMER automatisch. Das muss nicht erst festgestellt werden. Steht auch im entsprechenden Gesetzestext.

    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
    Und genau bei Punkt 2. wären wir wieder bei den LED's. Es geht hier um das Gefährdungspotential, von dem immer ausgegangen wird, auch wenn letzendlich keine aktive Gefährdung stattfindet.

    Änderungen, durch die eine Gefährdung zu erwarten ist, liegen vor, wenn durch den Ein-oder Anbau oder die andere Gestaltung von Teilen oder deren Kombination negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu erwarten sind. Kann die Erwartung der Gefährdung nicht durch eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten, ggf. in Verbindung mit einer Änderungsabnahme durch einen aaSoP oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation entkräftet werden, erlischt die BE des Fahrzeuges. AU TO MA TISCH

    Daher gilt i.A.: Kaufen, Einbauen, Abnehmen lassen. Keine Umwege zur Freundin oder ins Outlet
    Geändert von votex (01.03.2016 um 11:41 Uhr)

  14. #174
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
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    Nein sowas fährt also Kollege logo doch ohne BE durch die Gegend
    Aber mich dumm anmachen und für blöd verkaufen wollen
    Danke Votex
    Das is mal ne Aussage an der glei garnix zu rütteln is
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  15. #175
    Moderator
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    Womit du dann wieder in der Beweispflicht bist, dass dem nicht so ist...
    Viel spass, beim Gutachten erstellen lassen ...
    Heutzutage ist es schwer Dumm zu sein, weil die Konkurrenz so gigantisch ist. Für Beschwerden: http://www.a4-freunde.com/sendmessage.php

  16. #176
    Erfahrener Benutzer Avatar von logo103d
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    2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Versucht es wenigstens zu verstehen, so schwer ist es nicht

    Sie wird nicht automatisch entzogen, oh mein Gott.
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  17. #177
    Moderator Avatar von A4-Avant-FSI
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    Kerle du willst es nicht einsehn

    Steht doch alles klar da
    Gefährdung nach Änderung
    Das ist bei dir der Fall
    Oder entscheidest du was eine Gefährdung ist und was nicht
    Den Bock zum Gärtner machen könnte man dann auch sagen
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  18. #178
    Erfahrener Benutzer Avatar von Stefan2.0TDI
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    Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
    ...

    ...also doch automatisch.
    Geändert von Stefan2.0TDI (01.03.2016 um 13:36 Uhr)

    A4 Randgruppe Ulm
    In Ulm und um Ulm herum schrauben wir wie dumm

  19. #179
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    Sie muss ausdrücklich entzogen werden, § 19 Abs. 2 Satz 1.

    Ein Erlöschen muss nachgewiesen werden.

    Es wurde ja festgestellt, dass wir uns im Kreis drehen.

    Ich werde nun nichts mehr dazu schreiben, weil es sinnlos ist.
    Ihr erkennt augenscheinlich die Zusammenhänge der Gesetzestexte nicht.

    Zitat Zitat von Rotlicht Beitrag anzeigen
    ...
    Wenn du zu dem technischen Überwachungsverein fährst zum Räder eintragen und eine nicht zulässige LED Beleuchtung vorgefunden wird, dass die Räder nicht eingetragen werden, da dein Fahrzeug nicht mängelfrei ist.
    ...
    Abschließend möchte ich noch mitteilen, dass ich mit meinem Auto zur Eintragung der Bremse, Distanzscheiben, Felgen und des Lenkrades gefahren bin. Meine Beleuchtung war wie ist ist.

    Sachen eingetragen und wieder vom Hof gefahren. Mein Fahrzeug wurde nicht entstempelt oder die Eintragung nicht vorgenommen.

    Das gleiche sofort anschließend bei der Dekra wegen der AGA-Eintragung.
    Geändert von logo103d (01.03.2016 um 13:55 Uhr)
    When I was young I was known as ...

  20. #180
    Erfahrener Benutzer Avatar von Stefan2.0TDI
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    Das sind Spitzfindigkeiten in Formulierungen.

    Wir bewegen uns allesamt Fachfremd und auf dünnem Eis!
    Das ist Sache von Juristen und Gerichten.

    A4 Randgruppe Ulm
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