Hi all
ich möchte meinen Audi ins Ausland verkaufen was muß ich alles beachten für den Verkauf?
Welche Schriftstücke ausser dem Kaufvertrag brauche ich dafür?
mfg Airfix
Hi all
ich möchte meinen Audi ins Ausland verkaufen was muß ich alles beachten für den Verkauf?
Welche Schriftstücke ausser dem Kaufvertrag brauche ich dafür?
mfg Airfix
Schreib am besten noch Bastlerfahrzeug für den Export rein in den Kaufvertrag!!!Wichtig!!!
Sonst gibst du automatisch Garantie! Egal ob die Käufer es Exportieren oder nicht!
Mein Kummpel ist Autohändler und aus seiner Erfahrung geben manche nur vor das sie die Autos ins ausland fahren und die Autos bleiben in D und werden hier Gewinn bringen veräusert. Das kannst du ehe nicht nachprüfen. In diesem Falle gibst du Garantie. Blöde Sache aber so sind die neuen Gesetze!
Was hast du den für ein Auto zu Verkaufen? kann ja meinen Kumpel Fragen.
PS: Wie Balck_a4 schon geschrieben hat, auf keine Fall angemeldet Verkaufen!
Das Auto soll nach Dänemark gehen.Es ist ein A4 Avant 1.8T Quattro.
Dein Kumpel ist ja auch Autohändler und muss mindestens 1 Jahr Garantie drauf geben, außer es ist ein Bastler/Exportfahrzeug. Als Privatmann unterliegt man eh keiner Gewährleistungspflicht. Ich hatte meinen Passat damals nach Litaun verkauft, hatte das Auto eifach nur abgemeldet, das Geld bar bekommen und ein Kaufvertrag hatte ich natürlich auch.yes schrieb am 17.05.2006 22:41:
Schreib am besten noch Bastlerfahrzeug für den Export rein in den Kaufvertrag!!!Wichtig!!!
Sonst gibst du automatisch Garantie! Egal ob die Käufer es Exportieren oder nicht!
Mein Kummpel ist Autohändler und aus seiner Erfahrung geben manche nur vor das sie die Autos ins ausland fahren und die Autos bleiben in D und werden hier Gewinn bringen veräusert. Das kannst du ehe nicht nachprüfen. In diesem Falle gibst du Garantie. Blöde Sache aber so sind die neuen Gesetze!
Was hast du den für ein Auto zu Verkaufen? kann ja meinen Kumpel Fragen.
PS: Wie Balck_a4 schon geschrieben hat, auf keine Fall angemeldet Verkaufen!
Rrrischtisch! Privatpersonen müssen keine Garantie oder Gewährleistung geben. Gewerbetreibende schon. Du kannst Dir also das "Bastlerfahrzeug" sparen. Nichts desto trotz müssen Angaben zu Vorschäden etc. gemacht werden, da im falle eines verschwiegenen (Total)schadens dumm dastehen kann, auch als Privatmann .
Rrrrischtisch, denn das gilt als arglistig verschwiegener MangelTL schrieb am 18.05.2006 10:03:
Rrrischtisch! Privatpersonen müssen keine Garantie oder Gewährleistung geben. Gewerbetreibende schon. Du kannst Dir also das "Bastlerfahrzeug" sparen. Nichts desto trotz müssen Angaben zu Vorschäden etc. gemacht werden, da im falle eines verschwiegenen (Total)schadens dumm dastehen kann, auch als Privatmann .
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