Es gibt durchaus unterschiedliche Aussagen, so habe ich dieses eben gefunden. Allerdings wird hier nicht gesagt wie alt die Reifen
nun wirklich waren sondern lediglich Älter als 2 Jahre. Außerdem gehe ich mal davon aus das dieses Einzelurteile sind die so nicht auf alles übernommen werden können. Weitere Hintergründe sin ja auch nicht bekannt.
Hier hab ich was gefunden vom BRV dem Verband des Reifenhandels.
Zitat:
Ein allgemein gültiges Gesetz oder eine entsprechende Regel für dieses Problem gibt es nicht. Aber viele Experten haben Empfehlungen herausgegeben.
Auf Initiative und unter Federführung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) haben im September 2001 maßgebliche Vertreter der deutschen Reifenindustrie ein klares gemeinsames Statement zu der in der Vergangenheit oft diskutierten und immer wieder unterschiedlich interpretierten Frage erarbeitet, wie lang der "mehrere Jahre" umfassende Zeitraum im Sinne dieser Leitlinie maximal sein darf. Die Unternehmen Bridgestone/Firestone, Continental, Dunlop, Goodyear, Michelin und Pirelli geben Kfz-Haltern wie Reifenhändlern einhellig die Empfehlung: Achten Sie darauf, dass bei Kauf/Verkauf von Pkw-Reifen das Produktionsdatum nicht länger als fünf Jahre zurück liegt! Das heißt im Umkehrschluss, das ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung natürlich vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf.
Der Justiziar des BRV erklärte in einem Statement 2003 den Unterschied zwischen juristisch fabrikneu und technisch neu. Er sagte, dass Reifen unter der Voraussetzung einer sach- und fachgerechten Lagerung bis zu einem Alter von drei Jahren als fabrikneu und bis zu einem Alter von bis zu fünf Jahren als neu gelten. Weiterhin merkte er an, dass kürzere Fristen angezeigt sind, wenn entscheidende technische Veränderungen am Reifen vorgenommen wurden oder ein Modellwechsel stattgefunden hat. Der BRV betont aber ausdrücklich, dass rechtsverbindliche Aussagen zum Produkt Reifen im Sinne der Produkt- und Sachmängelhaftung nur die Reifenhersteller selbst machen können.
Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) ist der Meinung, dass ein unbenutzter Reifen bis zu einem Alter von fünf Jahren bedenkenlos als Neureifen verkauft werden kann und dass er bei sachgemäßer Lagerung seine ausgewogenen Gebrauchseigenschaften behält.
- - - - - Beiträge automatisch zusammengeführt - - - - -
Ich weiß auch nicht wirklich wo das Problem liegt. ich hatte das ja schon angedeutet. DEr Reifenhändler vor Ort der seriös sein sollte wird seine Kunden darauf hinweisen das die Reifen eben bereits 2 Jahre oder sogar älter sind und wird seinem Kunden sicher einen entsprechenden Preis machen. Ich bestelle viel bei Tyre 100 was ja auch eine Händler Reifenbörse ist und habe bis heute nun wirklich nur selten erlebt das mit Reifen geschickt wurden die älter als 2 Jahre waren und wenn dann stand es in den meißten Fällen dabei. Einzige Mal wo ich das noch weiß das es bei Reiofendriekt (B2B) Börse mal ein Problem damit gab war als Ich Hängerreifen mit 100derter Zulassung bestellt hatte und tatsächlich Reifen kamen die etwas über 2 Jahre alt waren. Ich habe diese dann reklamiert mit genau diesem Hinweiß und mir wurde dann ein entsprechend hoher Preisnachlass gewährt so das mein Kunde sich sogar freute. Seriöse Händler schreiben im Angebot die entsprechende Dot. Aber wirkliche Großé Händler haben im Prinzip keinen Einfluss darauf weil die in ihren Lagern soviel ware liegen haben das sie es oft selbst nicht genau wissen. Meißt sind auch nur seltenere Reifengrößen oder entsprechende Hersteller betroffen.
Lesezeichen