Das durch die
Economic Commission for Europe (ECE) vereinbarte
ECE-Prüfzeichen, auch als
E-Kennzeichen,
E-Kennzeichnung oder
E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen
Bauteilen an
Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen
E im Kreis und einer auf die jeweilige
ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren
Behörden erkennen diese
Bauartgenehmigung untereinander an.
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