Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    Benutzer Avatar von the real audimania
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2015
    Motor
    3.0 TDI V6 Quattro
    MKB/GKB
    CDUC

    Registriert seit
    18.06.2011

    Continental contisportcontact 5P ZR bzw. R

    wer kann mir den Unterschied zu den folgenden Reifengrößen sagen

    235/35 R19 91Y

    bzw.

    235/35 ZR 19 91Y

    die Reifen haben beide den Traglastindex 91 => 615kg steht noch einmal extra drauf

    Der ZR Reifen hat noch die Zusatzbezeichnung RO2 => entwickelt für Audi und meiner Meinung nach ist die Felgenschutzkante bei dem Reifen ausgeprägter...

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Name:	IMG_0058.jpg 
Hits:	21 
Größe:	223,5 KB 
ID:	262559

  2. #2
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    D-Row
    Registriert seit
    02.02.2003
    Für ZR-Reifen gibt es zwei Basis-Vorschriften für die Typisierung und Reifenbeschriftung:
    a) Typengenehmigung nach EU-Richtlinie 92/23 EWG und
    b) Typengenehmigung nach der aktuellen ECE-R 30.

    Zu a):
    Diese Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol (GSY) Z inmitten der Größenangabe, ohne weitere Betriebskennung (Load- und Speed-Index) nach der Größe und einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit ab 240 km/h, gelten als reine ZR-Reifen, z.B.: 225/60 ZR 16
    Für die Zulassung dieser Reifen muss jedoch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für ein konkretes Fahrzeug eingeholt werden. Das Typengenehmigungs- Kennzeichen mit Landeskennzahl für diese ZR-Reifen ist zum Beispiel ein kleines e im Rechteck .
    Theoretisch könnte bei ZR-Reifen ohne Betriebskennung die maximale Reifen-Tragfähigkeit auch aus der Beschriftung
    „Safety warnings“ in der Seitenwand unter dem Begriff „max. Load“ abgelesen werden. Es wird trotzdem eine
    Rückfrage beim Reifenhersteller empfohlen.

    Zu b):
    Reifen nach der ECE-R 30 typisiert, sind für die GSY „L“ bis „Y“ (120 – 300 km/h) festgelegt.
    „Z“ ist nicht dabei. Nach Pkt. 3.1.3.4 der ECE-R 30 sind ZR-Reifen für über 240 km/h also mit „W“, aber nicht
    mehr als 300 km/h, oder „Y“, zu kennzeichnen. Zusätzlich wird die maximale Reifentragfähigkeit in Form des Load-Index angegeben, z. B.: 225/60 ZR 16 103 W oder 245/45 ZR 18 96 Y
    Die effektive Reifen-Tragkraft reduziert sich bei „W“ ab 240 km/h und bei „Y“ ab 270 km/h, wie in der Tabelle
    „TRAGFÄHIGKEITSABSCHLAG“ ersichtlich

    Das Typengenehmigungs-Kennzeichen mit Landeskennzahl ist hier z. B. ein großes E im Kreis
    ZR-Reifen für Fahrgeschwindigkeiten über 300 km/h sind mit GSY „Y“ und gleichzeitigem Load-Index in Klammer zu kennzeichnen, z. B.: 325/35 ZR 28 (120 Y)
    Für die Zulassung dieser Reifen muss jedoch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für ein konkretes Fahrzeug eingeholt werden. Das Typengenehmigungs- Kennzeichen mit Landeskennzahl ist hier ebenfalls ein großes E im Kreis.
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

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