Um ein Fahrzeug mit US-Spezifikationen in Deutschland zuzulassen, benoetigen
Sie erfahrungsgemaess ein Datenblatt und eine Bestaetigung vom Hersteller,
dass für dieses Fahrzeug noch kein deutscher Fahrzeugbrief ausgestellt worden
ist. Beides koennen Sie von uns erhalten, wenn Sie uns eine gut lesbare Kopie
der amerikanischen Zulassung, genannt "Certificate of Title", und die komplette
Motornummer ueberlassen.
Welche Komponenten fuer die Zulassung nach deutschem Recht getauscht oder als
Ausnahme in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, entscheidet bei der
Einzelabnahme der technische Sachverstaendige einer amtlich anerkannten
Pruefstelle (TUEV oder DEKRA). Nach unserer Erfahrung muss mindestens die
Beleuchtungsanlage (z. B. Rueckleuchten, dritte Bremsleuchte, seitliche
Begrenzungsleuchten, Scheinwerfer) ausgetauscht werden. Zwecks Erhalt naeherer
Details schlagen wir Ihnen vor, sich vorab mit dem TUEV des Bundeslandes in
Verbindung zu setzen, in dem das Fahrzeug zugelassen werden soll. Einen
entsprechenden Kostenvoranschlag fuer die Umruestung koennen Sie bei einem
Volkswagen Betrieb Ihrer Wahl erhalten.
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