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  1. #1

    Gebrauchtwagen: Ausweisbare Mwst.

    Ciao a tutti,

    geht hier drum (ist nur ne allgemeine Frage, geht nicht direkt um das Angebot):

    Angebot-Mobile.de und dort der Avant 90 PS TDI.
    Da steht Mwst. ausweisbar, aber er verkauft nur an Händler bzw. Händlerpreis?
    Ich frage deswegen: da ich nen "Händler" nachweisen könnte, aber die Rechnung mit der Mwst. auf mich bräuchte. Meint ihr sowas klappt, bzw. ist das Rechtens? Also will meine ich würde vielleicht nen Auto auch ohne Garantie kaufen, aber brauche halt die Mwst. da es nen Firmenwagen wäre (siehe hier mein Thread: http://7797.rapidforum.com/topic=101482181588)

    Ciao Vito
    Matchbox Testfahrer bzw. Carrera-Bahn Saftycar Driver

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Babsi
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2004
    MKB/GKB
    BCY/GAG

    Ort
    Lauf an der Pegnitz
    Registriert seit
    10.11.2002

    Re: Gebrauchtwagen: Ausweisbare Mwst.

    Hallo,
    wenn Du einen Firmenwagen kaufst bist Du Unternehmer und nicht Privatperson. Denn Wagen zum Händlerpreis kaufen darfst Du, denn soviel ich weiß ist eine Gewährleistung zwischen Gewerbetreibenden nicht Pflicht. Wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist darfst Du sogar evtl. den Preis ohne MwSt zahlen. Sonst halt erst bei der Steuereinreichung als Ausgaben angeben.
    Cu Babsi
    Audi RS6 Avant, arancio borealis, Optikpaket, Carbon, Sportabgasanlage, LED Rückleuchten, 20 Zoll RS6 4F Felgen, Dämmglas uvm. Audi Club Nürnberg e.V.

  3. #3
    Benutzer
    Modell
    Audi A4 8K/B8
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2012
    Motor
    2.0 TDI
    MKB/GKB
    CJCA / MVS

    Registriert seit
    19.10.2003

    Re: Gebrauchtwagen: Ausweisbare Mwst.

    Hi,

    Babsi hat recht. Hauptsache Du bist "Gewerbetreibender", dann kann der Händler ohne Gewährleistung an Dich verkaufen, darum geht es einzig ud allein. Also kein Problem.

    Damit Du die MwSt. als Vorsteuer geltend machen kannst, muss die Rechnung auf jeden Fall auf Deinen (Firmen)Namen lauten. Zahlen musst Du allerdings schon den Bruttobetrag inkl. MwSt., kriegst diese aber selbst vom Finanzamt als Vorsteuer zurück. aber das sollte Dir als Gewerblicher ohnehin klar sein.

    Thomas


  4. #4

    Re: Gebrauchtwagen: Ausweisbare Mwst.

    Ciao,

    aha.

    Mhhh, also ich bin kein KFZ-Händler, sondern wäre ab April 04 im Dienstleistungsbereich selbständig. (Siehe Link oben).
    Bin also recht neu und unbedarft in dem Bereich was Mwst, Vorsteuer und Co. angeht.
    Würde das dann trotzdem so sein wie ihr sagt?
    Bzw. was sollte ich sonst machen? (in Bezug auf meinen anderen Thread)

    Ciao Vito
    Matchbox Testfahrer bzw. Carrera-Bahn Saftycar Driver

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    20.11.2002

    Re: Gebrauchtwagen: Ausweisbare Mwst.

    Ja,ist ja auch so das Du laut Gesetz als Händler giltst wenn Du selbst als Bäcker Deinen Wagen verkaufst.
    Michael

  6. #6

    Re: Gebrauchtwagen: Ausweisbare Mwst.

    Hallo,

    ganz so einfach ist das mit der Mehrwertsteuer leider nicht.

    Damit Du MwSt. als Vorsteuer abziehen kannst, musst Du natürlich auch für Deine Produkte / Dienstleistungen MwSt. berechnen und an das Finanzamt abführen.

    Für den Kfz.-Kaufpreis und laufenden Kfz.-Kosten (z.B. Benzin, Werkstatt) kann die Vorsteuer nur zur Hälfte geltend gemacht werden. Dafür wird dann auf den Privatanteil der Kfz.-Nutzung keine MwSt. fällig.

    A propos Privatanteil: Es ist sinnvoll, ein Fahrtenbuch zu führen. Denn sonst wird ein Privatanteil von 12% des Neupreises!!! pro Jahr angesetzt, auch wenn Du ein gebrauchtes Kfz. kaufst.

    Gruß Jürgen


  7. #7
    Józsi
    Gast

    Re: Gebrauchtwagen: Ausweisbare Mwst.

    Viel nutzen wird das Fahrtenbuch aber auch nicht, außer er weist damit nach, dass er den Wagen ausschließlich beruflich nutzt.

    Sobald Privatfahrten dabei sind werden die 1%/Monat fällig.

  8. #8

    Re: Gebrauchtwagen: Ausweisbare Mwst.

    @ Józsi

    Tut mir leid, aber das stimmt nicht. Man kann zwischen der 1%-Regelung und der Nachweismethode wählen, je nachdem was günstiger ist.

    Für die Nachweismethode ist wichtig, dass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, mit dem sich der Anteil der Privatfahrten sowie der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an der Gesamtfahrleistung nachweisen lässt.

    Um den Vorsteuerabzug zu bekommen, muss das Kfz. allerdings zu mehr als 50% geschäftlich genutzt werden.

    Gruß Jürgen


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