ich habe was gefunden:
http://www.kfz-versicherungen.ws/kasko.php
Zahlung der Entschädigung
(1) Die Entschädigung wird innerhalb zweier Wochen nach ihrer Feststellung gezahlt, im Falle der Entwendung jedoch nicht vor Ablauf der Frist von einem Monat (§ 13 Abs. 7 AKB). Ist die Höhe eines unter die Versicherung fallenden Schadens bis zum Ablauf eines Monats nicht festgestellt, werden auf Verlangen des Versicherungsnehmers angemessene Vorschüsse geleistet.
Ich gucke mal weiter, vielleicht finde ich noch was besseres.
EDIT: das ist von meiner Versicherung (HUK)
http://www.huk.de/pdf/Knb673p.pdf
Unter C §15 Zahlung der Entschädigung steht noch mal dieser Text.
Du bekommst also auf jeden Fall nach 4 Wochen (oder einem Monat) Geld. Falls noch kein Wiederbeschaffungswert oder Gutachten erstellt wurde bekommst du einen Vorschuss.
Ich hoffe ich konnte dir helfen
Gruß André
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