Hallo,
hat schonmal jemand darüber nachgedacht das Tagfahrlicht des S6 zu verbauen?
http://www.audi.de/etc/medialib/cms4...0150.Image.jpg
Hat zufällig jemand Preise/Teilenummern dafür parat?
Hallo,
hat schonmal jemand darüber nachgedacht das Tagfahrlicht des S6 zu verbauen?
http://www.audi.de/etc/medialib/cms4...0150.Image.jpg
Hat zufällig jemand Preise/Teilenummern dafür parat?
Ist der Quattro gesund freut sich der Mensch
Die helle Leiste am äußeren Lufteinlaß.
Hier noch ein zweites Bild:
http://www.autokiste.de/psg/0601/grossbild/4931_1.jpg
Jedenfalls schicker als Hella Nachrüstlösung.
Ist der Quattro gesund freut sich der Mensch
Beim S6 sind die Nebelscheinwerfer da, wo bei allen A4 die Fernscheinwerfer sitzen. Meiner Meinung nach der zweitschwachsinnigste Ort ...
Fernlicht ist Bi-Xenon mit Umschaltklappe.
Die S6-TFL werden beim Lichteinschalten gedimmt und gehen dann als Standlicht durch.
Preise gibt es noch keine.
Schöne Grüße
Uwe
Ich fahre wieder AUDI!
Hier die Teilenummern der LED-Tagfahrleuchten vom S6:
4F0 941 067 A / links / 97,09 EUR
4F0 941 068 A / rechts / 97,09 EUR
Dazu wird dann noch ein "Flachkontaktgehäuse mit Zusatzkontaktverriegelung 3-polig" aufgelistet:
3D0 973 703 / 2,38 EUR (braucht mal 2 Mal)
Gruß Frank
Habe etwas bei unseren Passat-Freunden gesucht und die hier gefunden, nicht Schlecht der Preis........
http://www.passatplus.de/umbauteile/...-tfl/index.htm
MfG
Vier wichtige Worte: Einen Scheiß muss Ich....
Bitte......
Teilenummer Beschreibung Euro
4F0 941 067 A LED-Standlicht und Tagfahrleuchte, links 97,09
4F0 941 068 A LED-Standlicht und Tagfahrleuchte, rechts 97,09
3D0 973 723 passender 3-poliger Stecker
000 979 131 passende Einzelleitung mit 2 Kontakten 1,28
357 972 740 F Einzelleitungsabdichtung 0,46
MfG
Vier wichtige Worte: Einen Scheiß muss Ich....
um diese Idee nochmals aufzugreifen:Julian schrieb am 13.03.2006 14:12:
Falls Deine NSW H11 haben, kannst Du auch H8 mit je 35W einbauen und die NSW somit zum Tagfahrlicht mutieren lassen.
H8 zu montieren ist ja einfach...
den B7/8E TFL-Schalter einbauen auch...
aber das ganze ohne FIS-Gemecker zum laufen zu bringen was ganz anderes...
gibts da eine Idee/Lösung
würde die Sache auch mit gedimmten H11 funktionieren, sodas die Nebelscheinwerferfunktion erhalten bliebe (im Herbst find ich Neblis sinnvoll da der Nebel hier oftmals sehr dicht ist und 4 Scheinwerfer einfach früher gesehn werden als 2)
hast du Feuerschweif am Heck...spült das Wasser alles weg...
fährste quer...siehste mehr
ehemals A4-Avant-TDI
mein Teilemarktblog http://www.a4-freunde.com/blog.php?248-K%E4ufe-und-Verk%E4ufe-im-Teilemarkt
hallo und hat es jetzt schon jemand eingebaut in einen B6/8E ????
würde gerne mal bilder davon sehen und wie alles so gepasst oder ah net hat ?!?
berichtet mal bitte
Mfg aus Baden <br /><br />K A I
Du kannst Dir sicher sein, dass wenn es jemand gemacht hat er sicherlich hier Bilder reinstellen wird. Da bisher nicht passiert -> noch keiner umgebaut
hallo was haltet ihr hier von den ebay teilen meint ihr die taugen was und ob das mit dem e prüfzeichen stimmt naja ich weiß auch net so recht !?!?!
http://cgi.ebay.de/LED-Tagfahrlicht-...0386254QQihZ02
0QQcategoryZ33710QQrdZ1QQcmdZViewItem
Mfg aus Baden <br /><br />K A I
Zu teuer und zu hässlich....außerdem sagt das E-Prüfzeichen im Grunde nur aus, daß der Einbau die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (Airbag, ABS,..etc) nicht stört. TÜV-legitim ist sowas dadurch noch lange nicht.
Wenn ein Bauteil das E-Zeichen (E1) besitzt ist eine ABE oder ähnliches nicht notwendig und muss auch nicht eingetragen werden.Julian schrieb am 29.10.2006 11:29:
Zu teuer und zu hässlich....außerdem sagt das E-Prüfzeichen im Grunde nur aus, daß der Einbau die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen (Airbag, ABS,..etc) nicht stört. TÜV-legitim ist sowas dadurch noch lange nicht.
So ist es z.B. auch bei meinen Scheinwerfern. Weder eine Eintragung noch ein mitführen irgendwelcher ABE´s oder ähnliches ist laut dem TÜV-München notwendig
Also .. E-Zeichen = einbauen und glücklich sein (vorrausgesetzt das E-Zeichen ist nicht gefälscht)
Nö, ABE oder TÜV_Gutachten haben mit der E-Nummer nichts zu tun. E1 steht z.B für eine Prüfung in Deutschland, die erstens sehr teuer ist und kaum ein nicht renomierter Zubehörhersteller anbietet.LordofChaos schrieb am 29.10.2006 11:51:
Wenn ein Bauteil das E-Zeichen (E1) besitzt ist eine ABE oder ähnliches nicht notwendig und muss auch nicht eingetragen werden.
So ist es z.B. auch bei meinen Scheinwerfern. Weder eine Eintragung noch ein mitführen irgendwelcher ABE´s oder ähnliches ist laut dem TÜV-München notwendig
Und wenn Du mir das mal wieder nicht glaubst, lies Dich bitte in die E-Zertifizierung per Google mal ein!
warum sollte ich Dir auch glauben ?
ach unser Julian ... es können ja nicht alle so schlau sein wie du
Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist und nicht extra durch den TÜV (oder vergleichbarem) mittels "TÜV-Gutachten", d.h. Teilegutachten (TGA), in die Fahrzeugpapiere eingetragen, bzw. keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden muss.
In Deutschland ist das entsprechende Bauteil somit eintragungsfrei, sofern es den Bestimmungen des Paragraphen § 21a StVZO genügt oder von der Herstellerseite für das KFZ oder Krad eine Freigabe bzw. eine sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorliegt.
§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".
(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.
Also ich bekomm meine LED-Bänder Morgen, war nicht leicht die Teile (legal) zu organisieren.
Ob ich sie allerdings in meine S4-Schürze einpassen werde weiß ich noch nicht.
Auch ist letztendlich noch nicht das elektrische geklärt.
Bilder von einem B5/8D oder B6/8E mit den Bändern kenn ich nicht nur die von nem Passat.
- Überlegenheit - Faszination - Kraft - Freiheit - >> Audi Quattro <<
Das sieht ja aus wie Arsch und Friedrich! Da passt ja gar nichts zusammen, keine Linie stimmt optisch... Dann lieber ganz ohne als so ein Mist. Ich hatte ja auch einmal mit dem Gedanken gespielt, aber nachdem ich inzwischen vier S6 mit den Dingern gesehen habe muss ich sagen, das sieht aus wie auf der Kirmes, ganz schlimm...
So denke ich mittlerweile auch.. Also so richtig hübsch wie man annimmt sieht das gar nicht aus..TL schrieb am 29.10.2006 13:30:
aber nachdem ich inzwischen vier S6 mit den Dingern gesehen habe muss ich sagen, das sieht aus wie auf der Kirmes, ganz schlimm...
Sitzen m.E. auch ein wenig zu tief..
Gruß
Marco :wink:
Sieht ganz "nett" aus aber der Brüller ist es doch nicht so. Zwar gut eingebaut aber ganz links und rechts würde es besser aussehen denke ich.
Das man sie echt nur mit FIN bekommt finde ich übertrieben. Wäre ja so als wenn man die SLR Felgen nur bekommt wenn man nen SLR hat ... einfach nur idiotisch!
Klar solls nicht jeder haben und was besonderes bleiben ... aber dann lieber den Preis hoch als Ersatzteil als zu sagen dass es nur S6 besitzer bekommen.
Hier die Maße :
Dicke Vorne (Sichtbar) : 60 mm
Dicke Hinten : 55 mm
Tiefe Oben : 100mm
Tiefe Unten : 55 mm
Länge (Über den Radius gemessen) : 495mm
Hier noch ein paar Bilder:
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Ich hab letztens 'nen S6 auf der Autobahn getroffen.. Ich find das sieht wirklich GEIL aus.
Auf der Passat-Seite ist ja auch gut beschrieben wie man die Dinger auch zum Dimmen kriegt.. (Steuergeräte-Nachbau).
Probleme mitm FIS dürfte das nicht geben, wenn man in die Standlicht-Leitungen Dioden setzt.
Realisieren lässt sich der TFL-Teil dann problemlos mit dem Original-Schalter vom B7.
Ob ichs mache weiß ich noch nicht.. mein SFG mit 40% Fernlicht sieht eigentlich geiler aus, als das LED-TFL vom S6. Wenns dunkel ist, sieht das Standlicht vom S6 aber dafür geiler aus.. Aber nur fürs Standlicht sind mir die Dinger zu teuer..
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