Dann verstehe ich allerdings nicht, wieso die keine Rückstrahler mitliefern, wie z.B. bei meinen schwarzen InPro's, da waren sie nämlich dabei. Und mehr noch: In der ABE war ganz klar festgehalten, daß die RL nur in Verbindung mit den Rückstrahlern montiert werden dürfen.Benny125 schrieb am 18.12.2004 14:32:
Allerdings sind die Reflektoren Pflicht,und müssen in diesem Fall z.b per Klebestreifen befestigt werden. macht dann die echt schöne optik der Rückleuchten wieder kaputt...
Hätte man die Rückstrahler nicht montiert (weils einfach mistig aussieht), hätte man die Auflagen der ABE nicht erfüllt und somit keine Betriebserlaubnis.
Wenn die FK-Leuchten schon ein "E4"-Siegel tragen und ohne Papiere und Rückstrahler ausgeliefert werden (dürfen), dann dürfen die wahrscheinlich auch ohne RS montiert und gefahren werden, oder wie oder was ?
Ich glaube kaum, daß die Firma FK sich freiwillig in die Nesseln setzt, in dem sie Produkte auf den Markt bringt, von denen sie selbst behauptet, daß diese "eintragungsfrei" sind und es sich irgendwann herausstellt, daß sie genau das eben nicht sind. Würden die sich nicht damit strafbar machen ?
Ich spiele jetzt mal auf das Produkthaftungsgesetz an(oder wie auch immer sich das schimpft).
Das müssten doch die Rechtsanwälte hier im Forum besser erklären können.
MfG
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