TL schrieb am 20.03.2006 13:41:
Also:
1. Es ist nicht erlaubt, nur mit Standlicht zufahren.
2. Es ist nicht erlaubt, nur mit NSW zu fahren.
3. Es ist nicht erlaubt, bei Sichtweite über 50m (auch trotz Nebel oder Starkregen/-schneefall) mit NSW zu fahren
4. Es ist nicht erlaubt, bei Sichtweite über 50m (auch trotz Nebel oder Starkregen/-schneefall) mit NSW und Standlicht zu fahren, ganz abgesehen davon dass das oberprollig ist.
Ich hoffe, das erklärt alles und ist auch keine "Auslegungssache"
. Herumbasteln an den Lichtschaltern oder Leitungen ist abgesehen davon auch nicht erlaubt, weil durch die Änderung der Eigenschaft die ABE erlischt.
Wollte ich auch nur nochmal erläutert haben.
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