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  1. #1

    Schwarze Rückleuchten, was sagt die rennleitung ?

    Hallo,

    wollt mir schwarze rückleuchten für meinen A4 B6/8E limo zulegen:

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...986504973&rd=1

    sollten die dinger eingetragen werden ? würde ich probleme mit der rennleitung bekommen wenn ich die montier ?

  2. #2
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    Gast

    Re: Schwarze Rückleuchten, was sagt die rennleitung ?

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  3. #3

    Re: Schwarze Rückleuchten, was sagt die rennleitung ?


    Hallo,

    Fakt ist das die Benutzung von eingefärbten Rückleuchten in der StVO nicht zulässig ist.
    Da für sdie hier angebotenen Leuchten auch keine ABE angeboten wird, dürfte es schon
    Probleme beim Eintragen geben.

    Also entweder ohne Eintragung und ABE fahren oder die Finger davon lassen.

  4. #4

    Re: Schwarze Rückleuchten, was sagt die rennleitung ?

    hab hier gelesen das es mit irgendwelchem reflektoren ginge ???

    gibt es eine alternative zu den schwarzen rückleuchten ?
    ich find die originalen passen von der farbe irgendwie net so zum schwarzen a4

    wie siehts mit den hier aus:

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...986333910&rd=1

    die sind ja net so schwarz.

  5. #5
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    Re: Schwarze Rückleuchten, was sagt die rennleitung ?

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  6. #6
    Erfahrener Benutzer

    Ort
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    Registriert seit
    11.11.2002

    Re: Schwarze Rückleuchten, was sagt die rennleitung ?

    Twista schrieb am 13.07.2005 10:39:
    wie siehts mit den hier aus:

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...986333910&rd=1

    die sind ja net so schwarz.
    Rückleuchten ausschließlich für folgende Verwendungen: Vorführzwecke · Showtreffen

    Mit anderen Worten: Nein. Ehrlich gesprochen wirst Du für den B6/8E kaum dunkel Heckleuchten bekommen, weil es einfach noch keine/kaum Anbieter dafür gibt.

  7. #7
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    Re: Schwarze Rückleuchten, was sagt die rennleitung ?

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  8. #8

    Re: Schwarze Rückleuchten, was sagt die rennleitung ?

    wo finde ich überhaupt die leseraudis?

  9. #9
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    Gast

    Re: Schwarze Rückleuchten, was sagt die rennleitung ?

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  10. #10
    Erfahrener Benutzer

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    Registriert seit
    11.11.2002

    Re: Schwarze Rückleuchten, was sagt die rennleitung ?

    Oder oben auf das Logo klicken, dann kommst DU auch auf die a4-freunde Seite .

  11. #11

    Re: Schwarze Rückleuchten, was sagt die rennleitung ?

    dankeschön

  12. #12

    Re: Schwarze Rückleuchten, was sagt die rennleitung ?

    JanTDi schrieb am 13.07.2005 10:59:
    Schwarze Rückleuchten am schwarzen Auto erst recht nicht.Null Kontrast am Auto sieht furchtbat aus. Was schön passt sind komplett rote Rückleuchten. Schau mal bischen bei den Leseraudis rein
    @ Twista

    Wo er (JanTDi) recht hat, hat er recht: Ein wenig Kontrast sollte sein,
    sprich: dunkle Lackierung ---> helle RL, und umgekehrt.
    Habe auch mal den Fehler begangen, bei meinem A4 mit relativ dunkler Lackierung schwarze RL von In-Pro zu verbauen (sieht man noch bei meinem Leseraudi, der ist aber so nicht mehr aktuell). Jetzt hab' ich die rot-Weißen Klarglasrückleuchten von FK drinne, da sieht um Welten besser aus als vorher , eben wegen der Kontrastwirkung.

    Ergänzend sei noch gesagt, daß grundsätzlich bei Anbau jeder nachträglich veränderten RL (die von solchen eBay-Spezie's angeboten werden, die nur die schnelle Mark machen wollen) die Betriebserlaubnis Deines Autos erlischt, im Umkehrschluß bedeutet das: Du fährst ein Auto ohne Zulassung und (schlimmer noch) ohne Versicherungsschutz. Kann im Fall der Fälle extrem
    den Geldbeutel belasten (womöglich für immer) .

    Deshalb rate ich dir auch zu den RL:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...984645096&rd=1
    Die sehen klasse aus und sind auch mit ABE und Zulassung.

    MfG

  13. #13
    Erfahrener Benutzer
    Modell
    Audi A4 8E/B7
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2005
    Motor
    2.0 TFSI Quattro
    MKB/GKB
    BGB

    Ort
    LT-08113 Vilnius
    Registriert seit
    18.05.2003

    Re: Schwarze Rückleuchten, was sagt die rennleitung ?

    alle nummern auf den leuchten sind absolut deutlich sichtbar,so das es keine probleme beim eintragen gibt,es liegt aber im ermessen des prüfers.
    ist ja wohl Blödsinn, und
    für eine eventuelle eintragung in den papieren kann ich leider nicht garantieren es hängt vom ermessen des Prüfers ab
    sagt eigentlich schon alles: Legal bestenfalls in Verbindung mit dem Stilllegungsbrief. Also Finger weg!

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