Wie schon geschrieben, geh zum Anwalt und lass dich beraten. Wenn du dich bei einem Haftpflichtschaden anwaltlich vertreten lässt, dann bezahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt, aber das wird er dir dann schon erklären. Wenn du das alleine versuchst, dann wird die Versicherung alles abblocken.
Der Gutacher sollte übrigens eine Reparaturaufstellung machen und eine Restwert bzw. Wiederbeschaffungswert ermitteln.
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