Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Nightfly
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    14.03.2008

    Rechtliche Lage bei defektem Neureifen!?!?!

    Hallo Leute!

    Haber mir jüngst einen Satz neuer teurer Premiummarken-Winterreifen (vor ca 1 Monat) gekauft und montieren lassen.
    Fazit: Vibrieren ab ca. 100km/h und ein Satz neuer Felgen, da eine Felge tatsächlich einen Seitenschlag hatte.
    Räder schon x-mal gewuchtet,..keine Veränderung.
    Zudem hört man ein eierndes Abrollgeräusch ab ca 80km/h

    Nachdem das Problem mit den Sommerrädern nicht bestanden hat, kann es defakto NUR noch an den NEUEN Reifen liegen.
    Müsste nicht der Händler das übernehmen?

    Der Händler kam mir insofern entgegen, daß ich bei keiner der Nachwuchtaktionen bezahlen musste.
    Auf die Frage nach einem Ersatzreifen, erhielt ich die Antwort ich müsse den selbst bezahlen,...der Reifen würde dann an den Hersteller geschickt werden und falls der einen Defekt bestätigt, bekäme ich das Geld retour.

    Ist es wirklich so, daß ich als Kunde einen offensichtlichen Defekt eines Neureifens selbst bezahlen muß, durch kauf eines weiteren neuen Reifens???
    Das kann ja nicht sein, oder?

  2. #2
    Benutzer
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Ort
    Baden-Württemberg
    Registriert seit
    15.11.2005
    Nein, du kannst den Reifen ja auch einschicken lassen und so lange warten was bei raus kommt. Zwingt dich ja keiner nen neuen Reifen zu kaufen bevor du ne Rückinfo hast was mit dem "defekten" Reifen los ist....

  3. #3
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von votex
    Modell
    kein Audi A4/S4
    Bauform
    Limousine
    Baujahr
    2016
    Motor
    2.0 TFSI Quattro
    MKB/GKB
    CJXC

    Ort
    Westerwald/Taunus
    Registriert seit
    13.12.2011
    Normale Sachmängelhaftung. Der Händler muss die Reifen ersetzen, da keine andere Art der Nacherfüllung jetzt möglich ist (habt ja schonmal mehrfach ausgewuchtet). Die Kosten bei Montage hat der Verkäufer auch zu tragen. Beweisen musst du nichts, bist ja noch in der 6-monatigen Frist bis zur Beweislastumkehr.

    Vermutlich wird er dir anbieten, dass du eine vorläufige Rechnung erhältst und er abwarten wird was der Reifenhersteller dazu sagt. Naja ist immer unterschiedlich.

    Wenn er das nicht einsieht: RA.

    Edit: Vermutlich zwingt er sich selbst dazu weil er auf das Auto angewiesen ist. Und ein Wagen mit 3 Rädern fährt nunmal nicht.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Nightfly
    Modell
    kein Audi A4/S4

    Registriert seit
    14.03.2008
    Also doch der Händler!! Bin heute ohnehin wieder dort, denn das ist so kein fahren!
    Der Händler meint nur er habe schon alles versucht und gibt sich zufrieden, daß die Wuchtmaschine '0' anzeigt.
    Daß ein Reifendefekt aber nicht zwingend auf der Maschine ersichtlich ist will er nicht einsehen.

    votex hat recht, ich brauche das Auto jeden Tag,..und mit Sommerreifen fahre ich nicht mehr herum bis es vielleicht eine Lösung gibt.

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