Zitat von
mounty
Sehe ich anders denn alle möglichen Gutachten orientieren sich daran, wie überall nachzulesen ist. Außerdem soll das Merkblatt ja die Einhaltungen der Rechtslage lauf StVZO gewährleisten.
Ja ein anderer Prüfer kann das ganze in Frage stellen, ob es rechtens ist, wird dann anschließend ein Gericht klären dürfen. Leider gibt es eben bei der einen oder anderen Vorschrift keine genaue Definition und somit gibt es auch ab und an noch Sachen die im Ermessensspielraum des Prüfers liegen, also was der eine noch akzeptiert muss der andere noch lange nicht gut finden.
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