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  1. #41
    Benutzer Avatar von Alexandros.Nikas
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    2001
    Motor
    1.8 T
    MKB/GKB
    AVJ

    Registriert seit
    02.02.2011
    Das VdTÜV-Merkblatt 751 Ziff.II 5.6 ist eine reine Empfehlung und keine gesetzliche Vorgabe. Vorgabe ist § 50 Abs. 3: bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm sein.
    Mal davon abgesehen, meine Frage ist eher: kann & darf ein anderer Prüfer die Eintragung in Frage stellen? die Eintragung erfolgt doch NUR wenn alles passt...alles rechtens verbaut ist. Darf ein der Polizei gesinnter Prüfer diese als unrechtmässig begutachten? Und wenn ja, anhand welcher Rechtsgrundlage? Beide (TÜV Prüfer) müssen den vorliegenden Bestimmungen folgen, oder?!

  2. #42
    Erfahrener Benutzer Avatar von paty109
    Modell
    Audi S4 8D/B5
    Bauform
    Avant
    Baujahr
    1999
    Motor
    2.7 V6 BiTurbo Quattro
    MKB/GKB
    AGB/FDP

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    Rochlitz
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    er darf es anzweifeln ja, darf dich darauf hin auch mit zum dekra prüfer schleppen. so und nun kommt der punkt der interessant ist. wenn du dein fahrwerk genau so fährst, wie es eingetragen ist. kann eigentlich in meinen augen der eine prüfer nicht sagen es ist so okay und der andere sagt so geht das nicht. und meines erachtens nach kann der prüfer der dann im auftrag der Polizei das zu untersuchen hat, auch nur überprüfen, ob das fahrwerk/felgen/spurplatten und weiß der geier was noch, so eingestellt und verbaut sind, wie es in der eintragung seines kollegens steht. ist dies der fall das alles wie eingetragen ist sollte man rein logisch nix zu befürchten haben.

    sollte mich mal die rennleitung mit dem verdacht auf zu tief anhalten, würde ich freundlich danach fragen, ob sie mir bitte den § zeigen könnten, wo steht dass ein Fahrzeug diese oder jene Bodenfreiheit aufweisen muss. Das ich auch sehe das sie wirklich auf einer fundierten Grundlage handeln. Lichtaustrittskanten etc. sind ja werte die wirklich vorgeschrieben sind da gibt es auch nix schwammiges das könnten die dann von mir aus gern auch nachprüfen. und zu den angesprochenen fahrzeugen mit tieferen scheinwerfern oder kennzeichen ab werk, diese besitzen eine sondergenehmigung dafür

  3. #43
    Benutzer Avatar von Alexandros.Nikas
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
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    2001
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    1.8 T
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    Das ist auch mein Empfinden, so sollte es ablaufen aber hier in Nürnberg ticken die Uhren etwas anders. Hier sind getunte Fahrzeuge ein Dorn im Auge. Sogar ein Buch wurde darüber geschrieben, als wäre die Welt perfekt und Tuning ist das schwarze Schaaf.

    @paty109: dein Bekannter geht gerade vor Gericht. Wie genau ist das abgelaufen? Was wurde bemängelt?

  4. #44
    Erfahrener Benutzer Avatar von paty109
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    Audi S4 8D/B5
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    er fährt nen golf 3 halt richtig tief das ding und damit haben sie ihn rausgezogen in der anhörung steht unterschrittene mindestbodenfreiheit. und wie willst was unterschreiten was es nicht gibt.
    er hats natürlich direkt zu seinem anwalt weiter gegeben. der hat dann einen brief aufgesetzt an die bußgeldstelle, dass sie das verfahren einstellen sollen, mit der begründung es gibt hier keine vorgeschriebene bodenfreiheit, an die sich die beamten geklammert haben und eben alles war, wie es eingetragen ist und daher kein vergehen vorliegt.
    als antwort kam dann der verweiß auf §30 abs. 1 u.2 das fahrzeuge so gebaut sein müssen das sie niemanden schädigen, straßenschonend etc. sein müssen. aber von einem genauen maß stand wieder nichts also ist nun wieder der anwalt am zug

  5. #45
    Benutzer Avatar von Alexandros.Nikas
    Modell
    Audi A4 8E/B6
    Bauform
    Avant
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    Das ist doch juristisches Ping Pong, nix eindeutiges. Einerseits die Empfehlung und wenn die nicht greift dann wird halt mit "der verkehrsübliche Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt" Aber WER ist hier geschädigt...behindert worden oder gar belästigt worden?
    Es könnte aber ist nicht der Fall gewesen. Rein auf Verdacht können die doch nicht so etwas durchsetzen.
    Könnte...heisst lange nicht dass es so kommen muss...

  6. #46
    Erfahrener Benutzer Avatar von paty109
    Modell
    Audi S4 8D/B5
    Bauform
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    1999
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    richtig ihn haben sie auf der bahn rausgezogen bei einer groß angelegten aktion
    hier ein bild von der aktion Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	IMG-20150325-WA0073.jpg 
Hits:	37 
Größe:	124,2 KB 
ID:	302122

  7. #47
    Benutzer Avatar von Alexandros.Nikas
    Modell
    Audi A4 8E/B6
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    Übermüdete LKW Fahrer stellen ein weitaus grösseres Risiko dar...aber der Golf ist das Zentrum des Bösen

    Hab einen SEHR interessanten Bericht gefunden:
    http://www.motor-talk.de/forum/erlis...t-t180903.html

  8. #48
    Moderator/Redakteur/Forensponsor Avatar von mounty
    Modell
    kein Audi A4/S4

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    Zitat Zitat von Alexandros.Nikas Beitrag anzeigen
    Das VdTÜV-Merkblatt 751 Ziff.II 5.6 ist eine reine Empfehlung und keine gesetzliche Vorgabe.
    Sehe ich anders denn alle möglichen Gutachten orientieren sich daran, wie überall nachzulesen ist. Außerdem soll das Merkblatt ja die Einhaltungen der Rechtslage lauf StVZO gewährleisten.
    Ja ein anderer Prüfer kann das ganze in Frage stellen, ob es rechtens ist, wird dann anschließend ein Gericht klären dürfen. Leider gibt es eben bei der einen oder anderen Vorschrift keine genaue Definition und somit gibt es auch ab und an noch Sachen die im Ermessensspielraum des Prüfers liegen, also was der eine noch akzeptiert muss der andere noch lange nicht gut finden.

    Zitat Zitat von Alexandros.Nikas Beitrag anzeigen
    Einerseits die Empfehlung und wenn die nicht greift dann wird halt mit "der verkehrsübliche Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt" Aber WER ist hier geschädigt...behindert worden oder gar belästigt worden?
    Es könnte aber ist nicht der Fall gewesen. Rein auf Verdacht können die doch nicht so etwas durchsetzen.
    Könnte...heisst lange nicht dass es so kommen muss...
    Auch hier wieder, sobald es zu einem Problem kommen KANN, ist die ganze Sache eigentlich nicht Abnahmefähig denn es kann eben nicht zu 100% ausgeschlossen werden das der Wagen evtl nicht doch unter ungünstigen Umständen mit der Ölwanne aufsetzt und Öl austritt welches dann zu einer Gefährund anderer führt.
    Geändert von mounty (26.06.2015 um 15:54 Uhr)
    Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN

  9. #49
    Erfahrener Benutzer Avatar von paty109
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    Zitat Zitat von mounty Beitrag anzeigen
    Sehe ich anders denn alle möglichen Gutachten orientieren sich daran, wie überall nachzulesen ist. Außerdem soll das Merkblatt ja die Einhaltungen der Rechtslage lauf StVZO gewährleisten.
    Ja ein anderer Prüfer kann das ganze in Frage stellen, ob es rechtens ist, wird dann anschließend ein Gericht klären dürfen. Leider gibt es eben bei der einen oder anderen Vorschrift keine genaue Definition und somit gibt es auch ab und an noch Sachen die im Ermessensspielraum des Prüfers liegen, also was der eine noch akzeptiert muss der andere noch lange nicht gut finden.
    das meine ich ja dem einen gefällt es dem anderen nicht, ist manchmal auch tagesform abhängig hab ich das gefühl ohne jmd nahe treten zu wollen. aber ich sag mal so, wenn der rest erfüllt ist bis auf die empfohlenen 8cm bodenfreiheit, würde ich als prüfer auch das okay geben, gut bin kein prüfer somit hat sich das geklärt
    aber wie gesagt ob es rechts ist wenn dann der prüfer sagt nein so geht das nicht, aber der kollege vorher gesagt hat jop passt das wird dann an anderer stelle geklärt.

  10. #50
    Benutzer Avatar von Alexandros.Nikas
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    Hab das einem Anwalt gesandt, hoffe der Rechtschutz greift hier und er kann mir eine Antwort geben.

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