Und ohne Beanstandung eingetragen. Danke euch!
MFG.
Cargobull
Und ohne Beanstandung eingetragen. Danke euch!
MFG.
Cargobull
Natürlich. Solange wie im Gutachten steht restgewinde bla bla trägt er es dir ein. Aber schön das es gleich geklappt hat
Leute überlegt doch mal, wenn der B5 zB die gewisse mindesthöhe der Scheinwerfer unterschreitet gibts eine bestimmte Bodentiefe die nicht mehr zulässig ist. Wenn die mindesthöhe der Scheinis erreicht ist und die Bodenfreiheit wegen meiner 7cm beträgt sind logischerweise 5cm Bodenfreiheit nicht mehr zulässig. Dabei wird aber nicht die Bodenfreiheit gemessen sondern die Scheinwerfer.
Wer ne AHK hat und die nutzt der wird noch höher gehen müssen.
Viele Grüße, Chris
Wie bereits geschrieben: damit die lichtaustrittskante weniger wie 50cm beträgt, musst du den Rahmen aufflexen oder 13" Räder draufmachen.
Hinzu kommt, dass diese Austrittskante nicht mal exakt gemessen werden kann
ist das Tuning oder kann das weg?
Einfach zu einem anderen TÜV. Liegt alles am Prüfer. Der Prüfer, der mir das Fahrwerk eingetragen hat, wollte mir beim nächsten TÜV Termin dann erzählen (weil ich nicht auf deren Grube fahren konnte ), man müsse 11cm Bodenfreiheit haben (Gefährlich, Bahnübergang, nicht fahrbar usw.). Als er dann seine Unterschrift unter der Eintragung gesehen hat ging es normal ohne Beanstandung weiter und die 11cm waren vergessen. Also einfach zu einer anderen Prüfstelle vom TÜV, argumentieren bringt da nicht viel, jedenfalls beim TÜV hier bei uns.
Edit: Vielleicht einfach gar nicht erst ansprechen, dass du nur 7,5cm Bodenfreiheit hast, im Gutachten steht ja was eingehalten werden muss und mehr muss den Prüfer ja nicht interessieren.
Geändert von Cargobull (26.06.2013 um 17:25 Uhr)
Hallo
also bei mir war es so ,das der Prüfer 2 Holzkeile auspackte einer Vorn Rechts einer hinten Links und ich drauf fahren musste und er dann einfach den Platz im Radkasten überprüfte. Dann noch ne schnelle runde (ziemlich schnell im Kreis druch keine Löcher gefahren) und fertig wars!
Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben!
Hallo!
Zu dem Thema hab ich noch eine Frage: was wenn eine Eintragung vorhanden ist (mit weniger als 8cm Bodenfreiheit), kann die Polizei mich schlimmstenfalls entstempeln? Voraussetzung natürlich dass die 50cm Lichtaustritskante eingehalten wird und beim Verschränken nichts schleift. Kann ein anderer TÜV Prüfer sich über die bereits vorhandene Eintragung drüber hinweg setzen und eine Stilllegung veranlassen?
Solange die Gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden sagt keiner was. Erfolgte die Eintragung ohne Einhaltung einer Bestimmung ist die Eintragung nichtig und kann somit natürlich beanstandet werden! Eine Stillegung vor Ort ist eigentlich nur zulässig bei einer Verkehrsgefährdung.
Die STVO behindert meinen Fahrstil Kein Technischer Support per PN
Bitte definiere "Einhaltung einer Bestimmung".
Wenn die Abmessungen, wie bei jeder Eintragung, vorhanden sind sollte kein anderer Prüfer dies in Frage stellen können. Oder?!
es gibt ja ein paar bestimmungen wie lichtaustrittskante etc. pp. wenn diese alle erfüllt sind und du weniger wie 8cm bodenfreiheit hast können die auf und nieder springen vor dir. vorraussetzung natürlich ist es ist exakt alles so, wie es eingetragen wurde, also nicht danach runter gedreht oder sowas. wichtig ist das diese bestimmungen beim eintragen sowie auch dann im normalen fahrbetrieb eingehalten werden... es gibt kein gesetz oder § in der stvzo, wo steht ein fahrzeug muss in deutschland exakt diese ... bodenfreiheit haben. es gibt einen Richtwert von 8cm aber das ist ein Richtwert wie die 130 auf einer aufgehobenen Autobahn... du kannst dich daran halten, wenn nicht ist es auch ok. bekannter von mir spielt das gerade alles durch wurde wegen sowas angehalten und das geht gerade vor gericht
und selbst mit der Lichtaustritskannte, KFZ Kennzeichen usw .. würde ich gerne mal mit nem Polizisten usw mal diskutieren,
da es genug Autos gibt, die schon ab Werk diese Bestimmungen (Gesetze) NICHT einhalten.
zwei Beispiele wäre z.B. der Tigra Lichtaustritskante ist bei ca 40cm und wegen Kennzeichen fast alle Peugot's, bei denen schleift das Nummernschild schon fast aufm Asphalt.
bei meinem A6 hatte ich sogar im Schein stehen, das ich mein Gewinde vorne um 5cm und hinten um 3 cm nach oben korrigieren könnte, es war also der tiefste Punkt gemessen der Erlaubt war.
Was ich aber nicht gemacht habe
MfG Heiko
Audi A4 (B6) 1.8T mit MT und LPG, nun mit VCDS Support im Raum SW.
@paty109: halt uns mal auf dem Laufenden über den Fall. Interessant zu wissen was hier dabei rauskommt!
@luckyheiko: Denke dass eine Diskussion mit einem Polizisten wenig bringen würde da diese auf eine DEKRA oder TÜV stelle verweisen. Der Prüfer hier begutachtet das Fahrzeug und macht die Eintragung. Es sind somit alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und man hat die Eintragung. Warum wird diese Eintragung nun in Frage gestellt? Siehe oben..."wegen sowas angehalten und das geht gerade vor gericht "
Mit welcher Rechtsgrundlage will er das anzweifeln? Warum muss/darf sein Urteil höher sein und seinen Kollegen in Frage stellen?
Hab noch was gefunden:
§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt....
§ 50 Abs. 3
Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen....
- - - - - Beiträge automatisch zusammengeführt - - - - -
Was ist aber "verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt"
Ab wann ist eine Behinderung da? So mancher Renter benötigt lange um etwas zu umfahren oder zu reagieren. Wo ist da der Unterschied zu einem tiefergelegten Fahrzeug?
Anhand welcher Kriterien darf die Polizei so eine Situation als Behinderung im Strassenverkehr werten? Demzufolge sollten Rentner genauso als Behinderung im Strassenverkehr gelten und rechtliche Schritte einleiten.
wie du merkst ist das alles schwammig ich hab mir beim b7 nix draus gemacht wenn der gekratzt hat, da ging es weiter und das nicht langsamer wie die normalen, das gleiche an bahnübergängen oder anderen sachen. das ist alles auslegungssache. eine rechtschutz ist aber denke ich sinnvoll, wenn man das wirklich ausreizen möchte
einen RS hab ich. Mir geht's um die Frage warum ein anderer Prüfer die Eintragung nicht als rechtmässig betrachtet und wenn ja, warum? Es muss begründet werden. Hier in Nürnberg ist es sicher kein Zufall dass die Polizei die Fahrzeuge immer zu einer bestimmten DEKRA Prüfstelle fährt...
Lichtabstände nach oben, unten und seitlich. Das betrifft ebenso das Kennzeichen.
Weitere Regelung was die effektive Bodenfreiheit angeht kenne ich nicht.
Zwischen unserer Verordnung und der EU Verordnung gibts allerdings einige Unterschiede. Da stellt sich mir immer die Frage nach welcher die TÜVer gerade prüfen.
Schluck du Specht!
Würde man 5 Prüfer fragen, würde man 5 Antworten bekommen und wäre anschliessend nicht schlauer
Ganz einfach, für den TÜV gibt es die Vorgabe das in Punkto Bodenfreiheit folgende Punkte zu beachten sind:
- Entsprechend der Prüfrichtlinie des VdTÜV-Merkblatts 751 Ziff.II 5.6 muss ein Fahrbahnkontakt sicherheitsrelevanter Bauteile, insbesondere von Achsaufhängungen, Ölwannen, Brems und Kraftstoffleitungen, sowie Kraftstoffbehältern und deren Anbau/Befestigungsteile unter Betriebsüblichen Bedingungen ausgeschlossen sein.
- Das ist in der Regel der Fall, wenn die statische Bodenfreiheit (=kleinster Abstand von Teilen der Bodengruppe zur ebenen Fahrbahn bei Leergewicht, ohne Fahrer und mit vollen Tank) unter starren Teilen der Bodengruppe nicht weniger als 80mm beträgt.
- Elastische Teile dürfen tiefer angebracht sein, wenn sie sich nach Bodenkontakt wieder in ihre ursprünglichen Anbaulage befinden.
Nach EG Richtlininen gibt es auch Untergrenzen für Nebelscheinwerfer und deren Höhe, sowie geringere Höhen bei Blinker gegenüber der StVZO.
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