Hallo,
Ich hatte vor einer weile einen Unfall, wo mir jemand in mein Auto gefahren ist. Die Schuldfrage war schnell geklärt und deshalb habe ich mein Auto in die Werkstatt gegeben, damit mein Auto repariert werden konnte. Der Schaden belief sich darauf, dass die Stoßstange gegen eine neue getauscht und natürlich lackiert werden musste. Mein Auto habe ich am Dienstag abgegeben. Es wurde gesagt, dass ich es am Freitag (also heute) wieder abholen könne. Ich habe für diese Zeit keinen Ersatzwagen in Anspruch genommen, da ich bei der Versicherung des Verursachers Nutzungsaufall beantragen will. Nun bekam ich heute einen Anruf vom Autohaus, dass mein Auto zwar repariert wurde ich es aber leider nicht abholen könne, da sie die Stoßstange falsch lackiert!!! hätten! Ich dachte am Anfang es war ein Scherz...
Mir wurde gesagt, dass sie nun von der Stoßstange den Lack wieder runterholen müssten und diese neu lackieren müssen. Deshalb kann ich mein Auto erst am Montag abholen. Meine Frage, was kann ich gegen das Autohaus geltend machen? Ich meine, ich kann ja nicht bei der Versicherung 7 Tage Nutzungsausfall beantragen, wegen einer neuen Stoßstange!? Die Versicherung des Gegners haftet ja nicht für den Fehler vom Autohaus. Kann ich für die Zeit von Freitag bis Montag beim Autohaus etwas geltend machen? Mich kostet die Reparatur ja auch nichts. Ich kann mein Auto ja nun übers Wochenende nicht nutzen und es ist ja den ihr Fehler!? Kann mir da jemand etwas zu sagen?
Viele Grüße
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