Zitat von
haviii
Also Scheinwerfer zahlt der Verkäufer 100% nicht. Glasteile sind generell über diese "Gewährleistungsgeschichte" nicht abgedeckt.
Das musst Du selber zahlen.
Klimakompressor müsste er normalerweise machen. Allerdings wenn der sich da querstellt hast Du auch A-Karte. Er kann als Beweis sagen: mein Mechaniker und ich haben die Klimaanlage 30 Minuten ausgibigst geprüft, da war alles in Ordnung.
Reicht jedem Richter als Beweis, dass der Mangel nicht schon beim Verkauf da war.
Generell solltet ihr alles mal von diesem "Garantie und Gewährleistungs-Ross" runterkommen. Gesetzliche Ansprüche hat man meistens viel weniger, als die landläufige Meinung einem suggeriert.
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