Solche Änderungen sind allerdings nicht zulässig.
Richtig. In den neuen Bundesländern ist es genau andersrum. Änderungen nach §21 StVZO darf hier nur die Dekra abnehmen.
Art: Beiträge; Benutzer: FoXy
Solche Änderungen sind allerdings nicht zulässig.
Richtig. In den neuen Bundesländern ist es genau andersrum. Änderungen nach §21 StVZO darf hier nur die Dekra abnehmen.
StVZO §36 [...] Im Laufflächenbereich sind Reparaturen von Stichverletzungen bis höchs-
tens 6 mm Schadensausdehnung mittels Kombireparaturkörper zul. [...]
Es ist also möglich und auch zulässig.
Der Spoiler muss abgenommen/eingetragen werden - es sei denn du bist im Besitz einer ABE (nichts anderes!) wo drin steht, dass eben dies nicht notwendig ist.
Wenn die Teile wirklich identisch sind passt das. Davon würde ich aber nicht ausgehen - das kann man in der Fahrzeugtypgenehmigung nachschauen bzw. beim TÜV nachschauen lassen.
Selbst eine Felge...
Wenn du ein Gutachten für den Schaumstoff hast oder dein Fahrzeug bereits mit Schaumstoff typgenehmigt wurde, dann gerne... ansonsten ist eine Einzelbetriebserlaubnis erforderlich.
Genauso ist es...
Da spielen doch so viele Faktoren mit rein... Räder/Reifen, Fahrbahnbelag, Gegenwind, Gefälle, Luft... dann streuen die Motoren auch noch. Und Allrad ist für die Höchstgeschwindigkeit auch kein...
Da gehts mir ähnlich. In die Verlegenheit komme ich allerdings selten, da bei ca. 235 km/h (Tacho: 240km/h) die Luft raus ist (1.8t mit Anlauf, bergab & Rückenwind; Messung mit Navi)
Rein rechtlich erlischt mit der Änderung die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs. Nur Fahrten zur Wiedererlangung der BE sind zulässig (Fahrt zum TÜV). Wie das geahndet wird ist sicher unterschiedlich...