Problem mit TÜV wegen Leistungssteigerung
Das liegt nicht pauschal am Baujahr....aber im Prinzip hast du schon Recht. Da es ja eigentlich nur auf alte Fahrzeuge zutrifft.
Deshalb einfach in den Fahrzeugschein gucken und dann ist alles klar.
Selbst wenn bei einem neuerem Fahrzeug die Eintragung nach StVO vorgenommen wurde ist diese Null und nichtig. Weil jeder Prüfer oder Beamte kennt diese Regelung und schon können sie einem dann an den Karren fahren und der Fahrer steht dumm da.
Selbst bei meinem 97er und 98er A4 B5 ist die Eintragung immer nach EU Richtlinie durchzuführen, da ja unter K diese E-Prüfnummer steht.
MfG