Re: 8E/B6: Softwareupdate?
Wich wundert, dass es meherer Auswahlmöglichkeiten geben soll. Normalerweise gibt es ggf. Upgrades vom Werk. Ein Verzicht bedeutet i.d.R. auch Verlust evtl. Garantieleistungen.
Das Thema war beim TDI CR im B8 mit 143PS ganz "heiß" weil sehr viele Käufer danach über Leistungsminderung klagten. Da aber alles immer noch im Sollbereich liegt, hat man keinerlei "Handhabe", ein Rückgängigmachen ist nicht möglich. Ausserdem will ja doch niemand auf die Garantieleistungen verzichten.
Ein Ablehnen ist ggf. nur gegen eine schriftl. Verzichtserklärung möglich - normalerweise fragt die Werkstatt aber nicht vorher.