Hi,
ich bin immernoch auf der suche nach einem legalem Weg, meine Nebelscheinwerfer zu behalten, und unauffällig runde LED-TFL Leuchten an meinem Audi an zu bringen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sehen die Objekte der begierde so aus, nur die Montagelösung fehlt mit noch
http://cgi.ebay.de/330561036738
Wünsche für die Montage
- So unauffällig wie möglich, wenn nicht gerade in Verwendung
Deshalb stellt sich mir die Frage, ob es nicht vielleicht sogar legal wäre, wenn ich in die Lufteinlässe neben den Nebelscheinwerfern eine Vertiefung einarbeite, in die dann die TFL's rein kommen. Bei dieser Lösung würden aber die Streben vom Lufteinlass sich noch vor den TFL's befinden.
Nun kommt der Gesetzgeber ins Spiel
Darf eine Leuchte oder ein Scheinwerfer von einem Gegenstand abgedeckt werden, und wenn ja, an welche Regeln muss ich mich da bei TFL's und Standlichtern halten, da diese ja bestimmt noch anders eingestuft werden als das Normale Ablendlicht?
Zum besseren verständnis, wie ich das meine, hänge ich nochmal eine kleine Zeichnung an. In der Zeichnung wird der rechte Nebelscheinwerfer und der dazu gehörende Lufteinlass in einer A4 Stoßstange aus dem Modelljahr 99 gezeigt.
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