Hallo Zusammen,
hab im September beim Audihändler einen gebrauchten Audi A4 Avant B7 BJ2007 gekauft.
Während der Gebrauchtwagengarantie hab ich schon bemängeld, dass im Kofferraum die Innenbeleuchtung nur sporadisch angeht. Wenn es öfters auftritt, soll ich nochmals kommen.
Im März hab ich mir neue Sommerfelgen gekauft. Doppelspeichen im RS4 Design mit 8,5x19 ET43 Teilenummer 8K0 601 025 AA 1H7 vom A4 B8.
Dann ist mir aufgefallen, dass an der Hinterachse das rechte Rad weiter im Radkasten ist als das Linke.
Darauf war ich bei Audi und in der Serviceaufnahme war die Aussage - Das kann schon mal sein, dass 1cm Unterschied ist. Bekannte Mitarbeiter haben aber Abweichungen in dem Maße noch nie gesehen.
Heute hatte ich trotzdem einen Termin wo die Auflagefläche der Felgen zur Karroserie vermessen wurde. Gleichzeitig hab ich gesagt sie sollen nochmal nach dem Türschloss schauen und bei der Gelegenheit auch nach dem Xenon, weil mir ein Flackern aufgefallen ist. (Bekanntes Problem)
Jetzt die Aussagen von Audi:
- Türschloss läuft auf Garantie die Mindestselbstbeteiligung liegt bei 50€.--> Ich bin überzeugt, dass bei der Auslieferung schon ein Wackler in dem Türschloss war und hab es auch in den ersten 2 Wochen gemeldet. Warum soll ich dann die Selbstbeteiligung zahlen?
- Das Flackern vom Xenon ist bei Audi bekannt und es müssen die Steuergeräte ausgetauscht werden. Auch auf Garantie -->150€ Selbstbeteiligung
Das Problem ist bekannt und auch schon viel diskutiert. Müssen die Steuergeräte in solchen Fällen nicht kostenlos getauscht werden?
- Die Abweichung beträgt 8mm. Die Felgen sind nicht für das Fahrzeug zugelassen müssen daher eingetragen werden (ist mir klar, hat aber nichts mit dem Problem zu tun) Sie könnten den Sturtz einstellen, dann würde es passen. Jedoch würden dann die Reifen ungleich abgefahren werden. Kosten für mich sind noch unklar.
Kann mir jemand helfen?
Bin echt n bisl angepisst.
Gruß lemon8haasi
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